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Tina79
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.07.2005
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 10:09    Titel: Handwerker Antworten mit Zitat

Hallo,
müssen Mieter informiert werden wenn der Vermieter einen Garten anlegen und Maurerarbeiten durchführen lässt ? Müssen Mieter dulden, dass samstags von 8 bis 17 Uhr - auch in der Mittagszeit - gehämmert und gebohrt wird ? Gehen die durch diese Arbeiten entstehenden Energiekosten zu Lasten der Mieter?
Danke für schnelle Antworten.
Gruss Tina
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 10:26    Titel: Antworten mit Zitat

Warum sollte der Mieter informiert werden wenn der Vermieter seinen Garten anlegen möchte. Die Ruhezeiten sind jedoch einzuhalten. Die verbrauchten Energiekosten hat der VM zu tragen.
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Susanne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 10:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hier ist noch anzumerken, dass die gesetzl. Ruhezeiten zwischen 06:00 h und 22:00 h sind, die lt. Hausordnung möglicherweise existierende "Mittagsruhe" ist nicht gesetzlich.
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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Tina79
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.07.2005
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 11:08    Titel: Handwerker Antworten mit Zitat

[quote="Susanne"]Hier ist noch anzumerken, dass die gesetzl. Ruhezeiten zwischen 06:00 h und 22:00 h sind, die lt. Hausordnung möglicherweise existierende "Mittagsruhe" ist nicht gesetzlich.[/quote]
Hallo.
ich muss ein bisschen konkreter werden, der VM wohnt nicht mit im Haus.Eines morgens standen Gärtner vor der Tür und verlangten Wasser und Strom für ihre Arbeiten in der Annahme das wäre mit dem VM geklärt, mit den Maurern erlebte ich dasselbe. Ich denke mal, dass der VM doch vorher klären muss wer die Kosten übernimmt und in welcher Höhe oder denke ich da falsch ?
Gruss Tina
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Christoph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 11:19    Titel: Antworten mit Zitat

Der Samstag ist ein ganz normaler Werktag, wie von Montag bis Freitags.

Ob es in der Mittagszeit Ruhezeiten gibt, darüber gibt die Gemeindsatzung Auskunft. Ein gesetztliches Ruherecht in der Mittagszeit gibt es grundsätzllich nicht.

Und die Energiekosten sind natürlich vom VM zu tragen. Einfach mal so an die Büchse des Mieters geht natürlich nicht.
_________________
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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 11:29    Titel: Antworten mit Zitat

Arbeiten in der Wohnung des M müssen rechtzeitig angekündigt werden.

Arbeiten im Garten nicht.

Aber der VM kann dann auch nicht verlangen, dass die M mit Strom und Wasser aushelfen... Ich halte das Verhalten Eures VM für unsensibel und seinen eigenen Interessen wenig dienlich.

Allerdings kommt Euch das Ergebnis ja vermutlich zu Gute. Da könnte es nicht schaden, sich wegen der Pfennigbeträge für Wasser und Strom - mehr ist es ja nicht - großzügig zu zeigen und den Ärger über die fehlende Information runter zu schlucken....
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