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Verfasst am: 05.09.05, 10:10 Titel: Kein Wohnungübergabeprotokoll
Ich bin zum 31.07.05 aus meiner Wohnung ausgezogen, in der ich 11 Monate gewohnt habe. Am 01.08.05 war Wohnungsübergabe. Das Wohnungsübergabeprotokoll wurde vom Verwalter im Hausmeisterbüro erstellt. Die Wohnung war lt. Protokoll "renoviert und alle Räume gepflegt.", bis auf den Passus: "Kleinere Spachtelflecken in Schlafzimmer und Wohnzimmer (das waren die zugeschmierten Dübellöcher), die lt. Mieter nicht mehr überarbeitet werden".
So, nun wollte man mir das Protokoll per Post zuschicken (Fotokopierer war defekt), hat man aber nicht. Ich habe also KEIN Protokoll über diese Wohnungsabnahme.
Fragen hierzu: Was kann mir passieren, wenn ich das Protokoll gar nicht bekomme? Kann man mir die Kautionsrückzahlung verweigern, wegen der Spachtelflecken und mir wegen des fehlenden Protokolls noch mehr Mängel "auf Auge drücken"?
Wegen der Spachtelflecken wäre das möglich. Denn Du hast ja laut Protokoll die Nachbesserung verweigert.
Theoretisch könnte der VM auch behaupten, eine Abnahme und ein Protokoll habe es nie gegeben. Aber das ist eher unwahrscheinlich, es hängen zu viele Leute drin, als dass der VM sicher genug sein könnte, dass es nicht rauskommt.
Geh doch zur Verwaltung und hole Dir eine Kopie des Protokolls, bevor sich der VM irgendetwas ausdenken kann.
Ich habe mich nicht geweigert, die Spachtelflecken nachzubessern, da ich gar nicht dazu aufgefordert war. Die Spachtelflecken waren lediglich eine Feststellung und die Frage nach Überarbeitung (!) eben nur eine Frage, auf die ich antwortete: "Nein, wir haben das bereits überarbeitet, also gestrichen."
Außerdem fand die Wohnungsabnahme am 1. August statt, zusammen mit der Schlüsselübergabe. Die Wohnung war ja zum 31. Juli gekündigt. Ich bin also seit dem 1. August gar kein Mieter mehr. Wie soll ich denn eine Wohnung nach Schlüsselübergabe "überarbeiten"?
Wie sieht die Rechtslage jetzt aus? Habe ich Anspruch auf Kautionsrückzahlung?
Wenn Sie die Spachtellöcher nicht ausreichend übergestrichen haben war die Renovierung nicht fachgerecht. Dementsprechend hätten Sie nachbessern müssen, da der VM aus ihrer Äusserung geschlossen hat das Sie das nicht wollen wird er einen Teil der Kaution dafür aufwenden.
Bei der Rückzahlung der Kaution kann sich der VM zwischen 2 und 6 Monate Zeit lassen, darüber hinaus kann er noch einen Teil, in Höhe der zu erwartenden Nebenkostennachforderung, zurück behalten. Erst nach Ablauf dieser Zeit kann der Mieter den VM aufforden die Kaution zurück zu zahlen. Bzw. Frist setzen und dann klagen.
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