Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Akteneinsicht von Seiten der Verwandschaft?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Akteneinsicht von Seiten der Verwandschaft?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Polizeirecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Schlachtpaulchen
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 16.09.05, 12:52    Titel: Akteneinsicht von Seiten der Verwandschaft? Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe heute mit gewissem Entsetzen erfahren, dass ein mit meinem Vater befreundeter Polizist, eben diesem wohl Einsicht in meine Polizeiakte (nicht Führungszeugnis) gegeben hat. Jetzt wollte ich wissen, ob dies erlaubt ist.
MfG



Paulchen


Zuletzt bearbeitet von Schlachtpaulchen am 16.09.05, 18:49, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 16.09.05, 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Tag,
Sie haben leider den recht.de-Knigge unter http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=6 nicht beachtet. Sie können dann wohl keine hilfreiche Antwort erwarten, da eine Rechtsberatung im Forum nicht gestattet ist.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Rüger
Nach oben
Schlachtpaulchen
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 16.09.05, 18:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe es jetzt mal ein wenig abgeändert. Ich hoffe das es so geht, da ich ja "nur" noch wissen will, ob die Handlungsweise des Beamten legal war. Sollte es weiterhin den Forenregeln widersprechen, darf der Beitrag gelöscht werden. Smilie


MfG



Paulchen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Püppchen
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.09.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 16.09.05, 19:57    Titel: Antworten mit Zitat

Schlachtpaulchen hat folgendes geschrieben::
Ich habe es jetzt mal ein wenig abgeändert. Ich hoffe das es so geht, da ich ja "nur" noch wissen will, ob die Handlungsweise des Beamten legal war. Sollte es weiterhin den Forenregeln widersprechen, darf der Beitrag gelöscht werden. Smilie


MfG



Paulchen


Sollte es so sein, wäre es nicht rechtens und der verantwortliche Beamte hätte sich dafür zu verantworten, falls überhaupt beweisbar, das dieser Vorgang stattgefunden hat!?

MfG
Püppchen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
0Klaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 16.09.05, 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn du unter 18 und Vater personensorgeberechtigt, dann wars zulässig.

Sonst war's in der Regel nur zulässig, wenn er ein berechtigtes Interesse hatte (das richtet sich nach allerdings nach dem Landespolizeigesetz).
_________________
mfg
Klaus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Schlachtpaulchen
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 17.09.05, 05:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin 25. Das Problem ist nur, dass ich den Namen des Beamten nicht kenne. Allerdings hat mein Vater mir Vorfälle genannt, die er nur von dort erfahren haben kann (was nun nicht heißen soll, das ich ein ellenlanges Strafregister habe.... hoffe ich zumindest). Wie dem auch sei, Danke für die Antworten. Smilie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
cyf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 143

BeitragVerfasst am: 17.09.05, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

Schlachtpaulchen hat folgendes geschrieben::
Ich bin 25. Das Problem ist nur, dass ich den Namen des Beamten nicht kenne.
Der Zugriff des Beamten kann nur durch zwei Handlungen erfolgt sein, es sei denn, er schilderte Hörensagen, ansonsten:

a) er hat auf die kriminalpolizeiliche Aktensammlung (KPA) zugegriffen
b) er hat auf das polizeiliche Fahndungs- und Infosystem zugegriffen

In beiden Fällen ist der Zugriff registriert. Sie benötigen keinen Namen des Beamten, es genügt der ungefähre Zugriffszeitraum und der Verdacht, dass der Zugriff auf die Daten und deren Weitergabe unrechtmäßig waren um entsprechende Ermittlungen einzuleiten. Sollten Sie diesen Verdacht nicht ganz unbegründet weiterhin hegen, bleibt es Ihnen vorbehalten eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Verdacht §§202a, 203 StGB und insbesondere § 353b StGB zu erstatten und die Umstände bei der Anzeigenerstattung genau zu umschreiben. Vorzugsweise schriftlich und an die Staatsanwaltschaft.

Sollte Ihnen das zuviel sein, können Sie damit selbstverständlich auch einen Rechtsanwalt beauftragen.



MfG
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Schlachtpaulchen
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 17.09.05, 21:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
vielen Dank für diese sehr hilfreiche Antwort (was nicht als Schmälerung der vorhergehenden gemeint ist). Smilie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Polizeirecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.