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wie verhält sich die Sachlage bei der Versicherung eines Mietobjekts (Gebäude / Inventar)
Ein Vermieter schreibt in den Mietvertrag : ....Der Mieter ist verpflichtet, eine Betriebshaftpflichtversicherung und eine Glasversicherung mit angemessenen Versicherungssummen abzuschließen und während der Vertragslaufzeit auf seine Kosten aufrecht zu halten....
Das Mietobjekt ist damit vom Mieter nicht zuversichern. Hat der VM das Gebäude gegen Feuer, Hagel, Sturm usw. zuversichern?
Wie ist hier die Rechtslage? Wer kommt für welche Schäden auf?
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