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Privater Vertrag rechtskräftig???

 
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caro-neu
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Anmeldungsdatum: 29.08.2005
Beiträge: 1
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 29.08.05, 11:53    Titel: Privater Vertrag rechtskräftig??? Antworten mit Zitat

Hallo...

Hab eine Frage zu einem privat geschlossenen Vertrag, ein Freund von mir fährt meinen Wagen dauerhaft, um mich etwas abzusichern, würde ich gern einen kurzen Vertrag über seine und meine Rechten und Pflichten formulieren. Die Frage ist nur, ist er mir dann nur moralisch verpflichtet und der Vertrag unwirksam???

Gruß...Caro
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 29.08.05, 12:00    Titel: Antworten mit Zitat

Das verstehe ich leider nicht.

Wenn ein Vertrag geschlossen wird, warum soll er dann unwirksam sein? Verträge zwischen privaten Personen sind zulässig und gültig, sofern sie nicht gegen die guten Sitten verstossen.
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Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 29.08.05, 16:52    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Sie einen privaten Nutzungsvertrag mit einem anderen abschließen, sind beide Seiten natürlich daran gebunden. Wenn Sie aber nun Ansprüche daraus geltend machen möchen, ist natürlich die Frage, inwieweit die Bonität des anderen ausreicht, diese auch zu befriedigend. Was ist z.b. wenn der andere einen Totalschaden verursacht und er Schuld hat ? Mir persönlich wäre das Risiko zu groß. Hängt natürlich auch vom Wert des Wagens ab.

Sie sollten sich mal bei den einschlägigen Autoclubs erkundigen, ob es entsprechende Vertragsvordrucke gibt.

Dort kann auch Auskunft gegeben werden, wie es z.b. mit der Halterhaftung aussieht. Denn trotz des Nutzungsvertrages sind Sie nachwievor der Halter.

Deswegen sollte schon ein entsprechender Vordruck verwendet werden, und nicht selber irgendetwas gepinselt werden.
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