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Berechtigte Mieterhöhung?

 
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mister_x
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 00:08    Titel: Berechtigte Mieterhöhung? Antworten mit Zitat

Ich bewohne seit 16 Jahren eine 60-qm-Wohnung in einem Altbau (ca. Bj. 1965). Seit meinem Einzug ist die Wohnung vom Vermieter weder modernisiert noch verschönert worden.

Nachdem ich wegen massiver Lärmbelästigung durch einen Nachbarn angedroht habe, die Miete für einen Monat zu mindern, hat mir mein Vermieter durch einen Rechtsanwalt eine Mieterhöhungsforderung in Höhe von 20 % geschickt. Formal ist die Erhöhung wohl korrekt, die Kappungsgrenze wird eingehalten und es werden drei Vergleichswohnungen angegeben.

Aber: Nach der Erhöhung wäre meine Wohnung nahezu (bis auf ein paar Cent) genauso teuer wie andere Wohnungen hier im Haus, die aber - jeweils bei Neubezug - in den letzten 4 Jahren umfassend renoviert, verschönert und modernisiert wurden (komplett neues Bad, neue Parkettböden usw.). Diese Wohnungen wurden auch vom Vermieter mit Küchen ausgestattet. Ich selbst habe nie eine Küche vom Vermieter gestellt bekommen.

Ich würde also als alter Mieter nahezu genauso viel Miete für meine nicht renovierte Wohnung bezahlen müssen wie die neuen Mieter für die modernisierten, mit Küchen ausgestatteten Wohnungen im gleichen Haus.

Gibt es eine Chance, gegen die Erhöhung anzugehen? Lohnt es sich, einen Anwalt zu konsultieren?

Danke im voraus, mister_x
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wherrmann
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 279

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 00:38    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ihre neue Miete nur bis zur Kappungsgrenze erhöht werden kann zeigt das, dass sie in der Vergangenheit sehr sehr günstig gewohnt haben und ihr Vermieter offensichtlich lange Zeit die Miete nicht erhöht hat und sehr Mieterfreundlich ist.
Ich habe daher vollstes Verständnis für Ihren Vermieter wenn der Mieter in dieser Situation wegen einer vom Vermieter nicht zu vertretenden Lärmbelästigung gleich die Minderung der ohnehin geringen Miete androht.
So kann es gehen. Manchmal geht der Schuß nach hinten los.

Wenn Ihr Badezimmer nicht verbraucht ist, braucht es auch nicht erneuert werden nur weil es vielleicht nicht mehr dem heutigen Geschmack entspricht.
Soweit sie Parkett haben und es nicht verbraucht ist, gibt es keinen Anspruch auf Erneuerung. Soweit Sie die Schönheitsreparaturen vertraglich übernommen haben, haben Sie keinen Anspruch auf eine Renovierung.

Soweit die Vergleichswohnungen mit Ihrer Wohnung vergleichbar sind und die Mieterhöhung ansonsten rechtmäßig ist, (gibt es keinen Mietspiegel in Ihrem Wohnort ?)
dürfte diese gültig sein.
Das es auch Vergleichswohnungen gibt die günstiger sind, ist meines Erachtens
kein Hinderungsgrund.
Es reicht Wohnungen nachzuweisen die der höheren Miete entsprechen.

Übrigens haben Sie jederzeit das Recht - neuerdings aufgrund rot/grüner Gesetzgebung sogar entgegen der vertraglichen Vereinbarung innerhalb von 3 Monaten -
oder wie schon immer zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Mieterhöhung zu kündigen und
eine frisch renovierte und modern eingerichtete Wohnung mit Einbauküche anzumieten.
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mister_x
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 01:20    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr geehrte Frau wherrmann/geehrter Herrwherrmann,

vielen Dank für Ihre Sympathiebekundung für meinen Vermieter und Ihren Hinweis auf mein Kündigungsrecht. Danach hatte ich aber nicht gefragt, sondern eine objektive Einschätzung der Rechtslage erbeten.

Ihre Ausführungen waren in dieser Hinsicht leider nicht sehr hilfreich, denn sie begründen sich auf aus der Luft gegriffenen Annahmen und Unterstellungen (Parkett, Bad).

Wie Ihre Sprache ("... dürfte ...", "... meines Erachtens ...") mir verrät, kennen Sie die rechtliche Lage nicht. Auch die Rechtslage, was Verstöße gegen die Hausordnung angeht, kennen Sie offensichtlich nicht. Ein Vermieter, bzw. sein rechtlicher Vertreter ist nämlich sehr wohl für die Durchsetzung der Hausordnung verantwortlich.

Hier also noch einmal die Frage an alle: Gibt es eine Chance, erfolgreich gegen die Mieterhöhung anzugehen?

Danke, mister_x
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wherrmann
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 279

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 01:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Mister X,

meine Sprache ist im allgemeinen auch die Sprache ausgebildeter Rechtsanwälte.
Auch diese können Ihnen obwohl sie dafür zahlen nichts versichern, sondern jeweils nur die Ansichten des für sie zuständigen Gerichts mehr oder weniger gut einschätzen.

Eine Sicherheit gibt es beim Recht nicht sondern nur ein kostenpflichtiges Urteil ihres gerade für sie zuständigen Amtsrichters.

Bei einem verantwortungsvollen Rechtsanwalt müßten sie die gleiche Antwort erhalten auch wenn diese Ihnen nicht passt.

Wenn Sie unter massiver Lärmbelästigung eines Nachbarn leiden ist es das einfachste
die Polizei zu rufen. Diese hat im Gegensatz zum Vermieter die gesetzlichen Mittel Ihnen sofort zu helfen.
Ihr Vermieter ist zwar auf dem Papier für die Einhaltung der Hausordung verantwortlich. Ihm werden aber leider nicht die MIttel gegeben um diese durchzusetzen.
Die Frage ist ob sie Ruhe möchten oder eine geminderte Miete.
Ihr Vermieterkann den Mieter auffordern und abmahnen.
Für eine Kündigung wegen Lärms dürfte die Beschwerde lediglich eines Mieters schon nicht ausreichend sein.
Und selbst wenn er kündigt werden sie bei einem wehrhaften Mieter noch mindestens
1,5 Jahre mit den Lärmbelästigungen leben müssen.
Solange dauert es nämlich in der Regel bis man einen Mieter selbst bei weit gröberen Verstössen aufgrund des deutschen Mietrechts los wird.

Ich habe ihnen außerdem aufgezeigt, wann sie die Erneuerung ihrer Einbauten verlangen können. Aber stimmt. Es ärgert sie zwar das andere eine schönere Wohnung haben.
Aber eine Erneuerung verlangen sie nicht.
Ihre Frage bezog sich nur auf die Mieterhöhung.

Kurz und knapp aufgrund der von ihnen genannten Fakten:

Sie müssen zukünftig mehr zahlen.
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biggi33
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 1388

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 04:54    Titel: Antworten mit Zitat

Sowas kenne ich und mein Vorschlag ist, sich unbedingt beim Mieterverein Rat zu holen. Da sind Juristen, die nichts anderes tun, als sich mit Mietrecht erfolgreich zu beschäftigen. Nehmen Sie Ihren Mietvertrag und den Schriftwechsel mit, die Beratung erfolgt sofort, der Jahresbeitrag beträgt etwa 70 €.

Alles Gute, biggi33 Cool
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Meiner-einer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 05:22    Titel: Re: Berechtigte Mieterhöhung? Antworten mit Zitat

Da Dir wherrmanns Antwort nicht gefällt:

mister_x hat folgendes geschrieben::
Gibt es eine Chance, gegen die Erhöhung anzugehen?

Ja, eindeutig, eine Chance gibt es im dt. Mietrecht immer.


mister_x hat folgendes geschrieben::
Lohnt es sich, einen Anwalt zu konsultieren?

Auf jeden Fall! (zumindest für den Anwalt)

Ich hoffe es waren die richtigen Antworten. Cool
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Werner
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 07:52    Titel: Antworten mit Zitat

biggi33 hat folgendes geschrieben::
Sowas kenne ich und mein Vorschlag ist, sich unbedingt beim Mieterverein Rat zu holen. Da sind Juristen, die nichts anderes tun, als sich mit Mietrecht erfolgreich zu beschäftigen. Nehmen Sie Ihren Mietvertrag und den Schriftwechsel mit, die Beratung erfolgt sofort, der Jahresbeitrag beträgt etwa 70 €.

Alles Gute, biggi33 Cool


Ich bezweifele das hier gegen einem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters Aussicht auf Erfolg hat. Einen Rat bekommt man sicherlich bei den Mietervereinen, meine Meinung sind die 70 € besser in einer Anwaltsberatung investiert. Sollte es zur Klage kommen sind die Mietervereine eh raus.
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