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Wird jemand vom Gericht aufgefordert, zur Prüfung der Erfolgsaussichten eines Prozeßkostenhilfeantrages auf den zur Begründung eingereichten Klageentwurf zu erwidern, kann dieser dann einen Anwalt mit der Erwiderung beauftragen ?
Wird jemand vom Gericht aufgefordert, zur Prüfung der Erfolgsaussichten eines Prozeßkostenhilfeantrages auf den zur Begründung eingereichten Klageentwurf zu erwidern, kann dieser dann einen Anwalt mit der Erwiderung beauftragen ?
Ja.
wherrmann hat folgendes geschrieben::
Wer trägt die Kosten ?
Er selbst.
(§ 118 I 4 ZPO) _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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