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RA Rechnung vs Kostenfestsetzung

 
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donkrawallo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.09.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 22:16    Titel: RA Rechnung vs Kostenfestsetzung Antworten mit Zitat

Meine schon bezahlte RA Rechnung enthielt einen Gebührentatbestand, der in der Kostenfestsetzung mit der Begründung "in Prozessgebühr enthalten" nicht berücksichtigt wird, also vom unterlegenen Gegner auch nicht zu erstatten ist.

Die RA Kammer lehnt Prüfung mit Hinweis auf zuständige Schiedsstelle ab. Diesem Schiedsverfahren muss der RA jedoch zusteimmen, womit nicht zu rechnen ist.

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wherrmann
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 279

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 23:42    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn er gegen die Kostenfestsetzung keine Beschwerde einreicht, scheint er der Kostenentscheidung ja zuzustimmen.
Ich würde natürlich den Anwalt erstmal zur Rückzahlung auffordern.
Wenn er ablehnt vielleicht nochmal auf §352 StGB (Gebührenüberhöhung) hinweisen.
Und wenn alles nichts nutzt, mit einer Rechnungskopie zur Polizei gehen und Strafanzeige wegen des Verdachts der Gebührenüberhöhung stellen. Die arbeiten kostenlos und dann geht das alles seinen Gang.
Ich würde davon ausgehen, dass sich das "Organ der Rechtspflege" dann von sich aus meldet und nach einer Kontonummer fragt.
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