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Verfasst am: 06.09.05, 15:51 Titel: Zulassungsbescheid wurde nachträglich geändert
Hallo, folgendes:
Person A war an einer FH in Baden-Würrtemberg X Semester in einen Studiengang immatrikuliert. Hat sich dann dazu entschlossen den Studiengang sein zu lassen und einen anderen Studiengang an der selben FH in einem anderen Fachbereich zu studieren. Person A hat ganz brav einen Zulassungsantrag für das 1. Fachsemester gestellt und einen Zulassungsbescheid bekommen. Als Person A seine Unterlagen an der FH abholen möchte, wird Ihr von Person B gesagt, daß man Person A vorerst nich immatrikulieren wird, da eine endgültig nicht bestandene Prüfungsleistung vorliegt.
Das Studienfach der endgültig nicht bestandenen Prüfungsleistung findest in keinster Weise in dem neu zugelassenen Studiengang statt.
Daraufhin hat Person B einen neuen Zulassungsbescheid mit Wiederufsvorbehalt ausgestellt und gesagt der sei jetzt gültig.
Ist es rechtlich erlaubt nachträglich einfach einen neuen Zulassungsbescheid zu erstellen?
Falls ja, hat Person A zu befürchten nachträglich doch nicht Zugelassen zu werden, obwohl das endgültig nicht bestandene Studienfach im neu gewählten Studiengang nicht vorkommt?
Über ein "Das kommt drauf an und lässt sich ohne Prüfung der Details nicht beantworten" nicht.
Entweder ist die Begründung der Verwaltung falsch oder sie ist es nicht. Relevent sein könnten auch die Satzungen der FH etc. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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