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vorgestraft?

 
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°*und nun?*°
Gast





BeitragVerfasst am: 05.11.04, 21:53    Titel: vorgestraft? Antworten mit Zitat

hallo,
ich bin heute beim ersten mal Klauen erwischt worden, und habe für ca. 30 € geklaut.
die verkäuferin meinte, dass das niemals aus meinen akten verschwinden würde und ich auch nicht mehr einen job bekomme stimmt das denn?
Bin ich jetzt offiziel vorgestraft?
muss ich sozial stunden machen?oder was hat das für konsiquenzen?
ich bin 14.
danke...

p.s.: ich werde so etwas ganz bestimmt nie wieder machen!!!!
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OS
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 976

BeitragVerfasst am: 06.11.04, 11:07    Titel: Re: vorgestraft? Antworten mit Zitat

°*und nun?*° hat folgendes geschrieben::
hallo,
ich bin heute beim ersten mal Klauen erwischt worden, und habe für ca. 30 € geklaut.
die verkäuferin meinte, dass das niemals aus meinen akten verschwinden


tja, damit hat sie dir ja offensichtlich erfolgreich angst gemacht. Sie hat natürlich Unsinnn erzählt.

°*und nun?*° hat folgendes geschrieben::
würde und ich auch nicht mehr einen job bekomme stimmt das denn?


nein

°*und nun?*° hat folgendes geschrieben::
Bin ich jetzt offiziel vorgestraft?


vermutlich meinst du "vorbestraft". Nein, vorbestraft bist du, wenn du von einem Gericht zu einer Strafe verurteilt werden würdest. Aber so weit ist es ja noch nicht und soweit muss es ja auch nicht unbedingt kommen. Desweiteren gibt es Grenzen bei Erststrafen bis zu denen man sich als nicht vorbestraft bezeichnen kann, im Jugendstrafrecht sieht das noch anders aus, du wirst also mit Sicherheit nicht durch diese Tat als vorbestraft gelten.

°*und nun?*° hat folgendes geschrieben::
muss ich sozial stunden machen?oder was hat das für konsiquenzen?


Das kommt darauf an, wie der Staatsanwalt sich entscheidet und danach ggf. wie sich der Richter entscheidet.

°*und nun?*° hat folgendes geschrieben::
ich bin 14.
danke...


dann gilt Jugendstrafrecht und das Maximum mit dem du rechnen musst sind eben ein paar Sozialstunden.

°*und nun?*° hat folgendes geschrieben::
p.s.: ich werde so etwas ganz bestimmt nie wieder machen!!!!


siehste, hast du wieder was dazugelernt.
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°*und nun?*°
Gast





BeitragVerfasst am: 06.11.04, 16:36    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,
erst mal danke für die antwort.
und das bleibt ganz sicher nicht in dem wie heißt das eigentlich??
in diesem zeugnis wo man sich für die arbeit auch bewerben muss.....
mensch, wie heißt das??
danke
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 07.11.04, 00:32    Titel: Antworten mit Zitat

In das "polizeiliche Führungszeugnis"(das meinst du wohl) kommen nur Einträge, die eine Geldstrafe(bzw. Ersatzstrafe) von 90 Tagessätzen mit sich bringen.
Damit ist bei "einfachem" Diebstahl von Ware mit geringem Wert, bei einer Ersttat und bei Jugendercht auf keinen Fall zu rechen. Das heißt, du musst dir um diene Zukunft keine Sorgen machen. Vor allem, wenn du aus dem Vorfall was gelernt hast.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Gast






BeitragVerfasst am: 07.11.04, 18:50    Titel: Antworten mit Zitat

Im Jugendrecht gibt es überhaupt keine Geldstrafen. Ins "polizeiliche Führungszeugnis" kommen nur Jugendfreiheitsstrafen die "ohne Bewährung" verhängt werden oder, also bekommst Du dort garantiert keinen Eintrag. Wo Du einen Eintrg bekommst, ist das Erziehungsregister (bis Du 24 bist). Darin haben aber nur die Justiz und andere bestimmte Behörden Einblick, keine Arbeitgeber. (Ausnahme wäre, wenn Du Dich z.B. bei der Polizei, beim Zoll oder BGS bewirbst - aufgrund der Tatsache, daß Du da eine Waffe tragen würdest)
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