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Verfasst am: 06.09.05, 18:20 Titel: Unerlaubte Zutritt durch Vermieter?
Wie sieht der Sachverhalt aus, wenn der Vermieter sich Zutritt zu Mietobjekt verschafft, in Abwesenheit des Mieters, ohne ihn informiert zu haben, es lege auch keinen wichtigen Grund vor, u.s.w.
Ist es Hausfriedenbruch o.ä.?
Wo kann man die betroffene § nachlesen?
Danke
Pierre
wenn der Mieter beweisen kann, das der Vermieter in Abwesenheit des Mieters und ohne dessen Zustimmung die Wohnung betreten hat, ist das Hausfriedensbruch (§ 123 StGB). Verdacht reicht nicht aus, muss bewiesen werden. Der Mieter kann Anzeige erstatten und/oder fristlos kündigen.
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