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Verfasst am: 05.09.05, 18:29 Titel: Wohnungsbesichtigung von Nachmietern
Hallo,
hab folgende Frage:
Ein Mieter hat seine Wohnung fristgerecht gekündigt.
Nun gibt es bereits interessierte Nachmieter, die sich die Wohnung gerne anschauen möchten. Der Mieter verweigert aber den Zutritt zur Wohnung, solange er noch in der Wohnung wohnt.
Das würde für mich bedeuten, dass ich mit der Besichtigung mit Nachmietern erst nach Auszug beginnen könnte!
Ist das rechtlich in Ordnung? Meiner Meinung nach muss der Mieter dem Vermieter den Zutritt nach Terminvereinbarung erlauben, sofern eine Kündigung seitens des Mieters vorliegt!
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 496 Wohnort: gleich um die Ecke
Verfasst am: 05.09.05, 18:38 Titel:
IIch beantworte die Frage mal aus Mietersicht, der gerade das Problem andersherum hat.
Kaum hatte ich meinem Vermieter die Kündigung geschickt, hat der mir erklären wollen, ich müsse nun täglich für potentielle Interesenten zur Verfügung stehen. Das konnte ich mir kaum vorstellen.
Darauf hin habe ich mal ein wenig gegoogelt und festgestellt, dass ich als Mieter ab sofort 1-2x die Woche für 2-3 Stunden parat zu stehen habe. Dabei bestimme im Zweifel ich als Mieter die exakten Zeiten in Abhängigkeit von meiner Verfügbarkeit. Ich muss natürlich akzeptable Zeiten benennen, wie zB Dienstags 17-19 Uhr oder Samstags 11-13 Uhr. Der Vermieter kann dann mit Interesenten dafür Termine ausmachen, muss mir aber die konkrete Vereinbarung und Anzahl der zu erwartenden Personen vorher trotzdem nochmal ankündigen, im Normalfall 48 Stunden vorher.
Das halte ich auch für eine faire Regelung für beide Seiten. Schließlich ist das noch immer eine Mietwohnung und keine Bahnhofshalle, auch wenn ich gekündigt habe.
Zuletzt bearbeitet von zewa am 05.09.05, 18:41, insgesamt 3-mal bearbeitet
Verfasst am: 05.09.05, 18:39 Titel: Re: Wohnungsbesichtigung von Nachmietern
vermieter-sw hat folgendes geschrieben::
......Meiner Meinung nach muss der Mieter dem Vermieter den Zutritt nach Terminvereinbarung erlauben, sofern eine Kündigung seitens des Mieters vorliegt!
Dieser Meinung schliesse ich mich an. So ist es auch in vielen Mietverträgen bereits vorab geregelt. Auch wenn nichts davon im MV steht, müsste m.E. ein Recht des Vermieters auf Wohnungsbesichtigungen mit Mietinteresenten bestehen.
Ich empfehle, einen Anwalt zu beauftragen, der dem Mieter Schadenersatz androht in Höhe von 2 oder 3 Monatsmieten für den Leerstand der Wohnung nach Beendigung der Mietzeit.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 496 Wohnort: gleich um die Ecke
Verfasst am: 05.09.05, 18:44 Titel:
Dann hat der Vermieter imho zunächst das Nachsehen.
Allerdings kann er Schadenersatz verlagen für entgangen Mieteinnahmen, wenn dadurch ein Mietausfall von ein oder meheren Monaten entsteht.
Ist aber nicht immer ganz einfach durchzusetzen vor Gericht.
[quote="zewa". Schließlich ist das noch immer eine Mietwohnung und keine Bahnhofshalle, auch wenn ich gekündigt habe.[/quote]
Damit gebe ich dir vollkommen Recht!
Mein VM meinte auch ich müsse den ganzen Tag zu Hause bleiben, damit er Besichtigungen durchführen kann. Und das kanns ja wohl nciht sein. Denn dann kann ich meine Wohnung ja nicht mehr nutzen. Dann wieder kam er auf die Idee 20 Personen durch meine Wohnung scheuchen zu dürfen etc. Wir hatten natürlich das Schloß ausgetauscht gehabt. Als ich dann doch galtt (was für ein Verbrechen!) eine Stunde weg war, hatte er allen Ernstes versucht in die Wohnung zu kommen!!!!!!!!
Hab mir nen Anwalt genommen: Ergebnis: 2 mal pro Woche je 2 Stunden und in dieser Zeit ist jeweils anzukündigen wann und wieviele kommen.
Wenn er vormittags Besichtigungen will wenn du arbeiten bist, dann gibts Verdienstausfall
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