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Person A hat sein Auto bei Directline versichert.
Allerdings ist als Fahrer Person B eingetragen. Von dem Konto dieser Person B werden auch die monatlichen Beiträge abgebucht.
Das Auto soll nun auf Person B umgeschrieben werden.
Person A ist nun in eine andere Stadt gezogen. Nun gibt es zwei Möglichkeiten
1) entweder versichert Person B nun das Auto selber (Versicherung sagt Abbuchung geht dann nur noch vierteljährlich, anstadt monatlich wie gerade)
2) Person B geht zu einer neuen Versicherung. Gibt es durch die Umschreibung des Autos ein Sonderkündigungsrecht ?
Oder habt ihr einen anderen Tip für Person B ? - Person B möchte die Versicherungsbeiträge weiterhin monatlich bezahlen, deshalb auch der angedachte Wechsel.
Hab ich das richtig verstanden: A ist bisher Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer.
Jetzt soll der B neuer Fahrzeughalter und neuer Versicherungsnehmer werden.
Korrekt so?
Dann kann der B bei der Ummeldung des Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle eine Versicherungsbestätigungskarte eines anderen Versicherers vorlegen, das gilt dann als Kündigung des bisherigen Vertrages (vgl. § 6, Abs. 2 AKB).
Der bisherige Versicherer muss natürlich vom Sachverhalt informiert werden. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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