Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - KFz-Haftpflichtversicherung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

KFz-Haftpflichtversicherung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
moradin
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.01.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 09:15    Titel: KFz-Haftpflichtversicherung Antworten mit Zitat

Hallo

und wieder mal eine rechtliche Frage

Person A hat sein Auto bei Directline versichert.
Allerdings ist als Fahrer Person B eingetragen. Von dem Konto dieser Person B werden auch die monatlichen Beiträge abgebucht.
Das Auto soll nun auf Person B umgeschrieben werden.

Person A ist nun in eine andere Stadt gezogen. Nun gibt es zwei Möglichkeiten

1) entweder versichert Person B nun das Auto selber (Versicherung sagt Abbuchung geht dann nur noch vierteljährlich, anstadt monatlich wie gerade)

2) Person B geht zu einer neuen Versicherung. Gibt es durch die Umschreibung des Autos ein Sonderkündigungsrecht ?

Oder habt ihr einen anderen Tip für Person B ? - Person B möchte die Versicherungsbeiträge weiterhin monatlich bezahlen, deshalb auch der angedachte Wechsel.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 09:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hab ich das richtig verstanden: A ist bisher Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer.

Jetzt soll der B neuer Fahrzeughalter und neuer Versicherungsnehmer werden.

Korrekt so?

Dann kann der B bei der Ummeldung des Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle eine Versicherungsbestätigungskarte eines anderen Versicherers vorlegen, das gilt dann als Kündigung des bisherigen Vertrages (vgl. § 6, Abs. 2 AKB).

Der bisherige Versicherer muss natürlich vom Sachverhalt informiert werden.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.