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ich bin bei Stellenanzeigen öfters bei den Voraussetzungen über die Inkassolizenz gestolpert. Im Internet wird man nicht gerade fündig, auch nicht bei den Weiterbildungsprogrammen von IHK, vhs etc.
Weiß hier Jemand näheres, evtl. sogar Jemand, der diese Inkassolizenz bereits erworben hat? Für sämtliche Infos/Anregungen/Tipps bin ich sehr dankbar.
Gemeint ist damit eine Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz.
Zitat:
Rechtsberatungsgesetz
Artikel 1
§ 1 [Behördliche Erlaubnis]
(1) Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung und der Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen, darf geschäftsmäßig - ohne Unterschied zwischen haupt- und nebenberuflicher oder entgeltlicher und unentgeltlicher Tätigkeit - nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist. Die Erlaubnis wird jeweils für einen Sachbereich erteilt:
1. Rentenberatern,
2. Versicherungsberatern für die Beratung und außergerichtliche Vertretung gegenüber Versicherern
a) bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen,
b) bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag im Versicherungsfall,
3. Frachtprüfern für die Prüfung von Frachtrechnungen und die Verfolgung der sich hierbei ergebenden Frachterstattungsansprüche,
4. vereidigten Versteigerern, soweit es für die Wahrnehmung der Aufgaben als Versteigerer erforderlich ist,
5. Inkassounternehmern für die außergerichtliche Einziehung von Forderungen (Inkassobüros), .........
Diese Erlaubnis muss beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden.
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