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Verfasst am: 07.09.05, 14:08 Titel: Geruchsverschluss in Küche defekt
Mal angenommen ein Geruchsverschluss an der Einbauküche des Mieters eines EFH geht kaputt. Die Küche hat der Mieter eingebaut und gehört nicht zur Mietsache.
Muss dann der Vermieter die Reparatur zahlen, wenn das Teil anfängt zu tropfen?
Wenn das Teil nicht mitvermietet ist muss der VM nichts bezahlen. Hier scheint es ja so zu sein das es nicht zur Mietsache gehört. Ergo muss der Mieter es selber bezahlen.
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