Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Ich wohne auf dem Land in einer Mietwohnung (Reihenhaus). Meine Wohnung ist im ersten Stock, aber mit einer Außentreppe. Mein Nachbar hat sein Schlafzimmer ebenfalls im ersten Stock, allerdings gute 5-10 Meter von meinem Eingang entfernt. Alle "Belästigungen" fanden nach 22:00 statt (meistens gegen 23:30, aber immer vor 0:00).
Der Kerl (Frührentner & Choleriker) schläft bei sperrangel-weit geöffnetem Fenster und beschwert sich wegen jeder Kleinigkeit bei meiner Vermieterin, die auch noch irgendwie mit ihm verwandt ist.
Beim ersten Mal haben wir eine kleine Feier mit insgesamt 5 Personen hier gehabt und ich hatte die Haustür offen. Kann ich auch verstehen, dass das ihm zu laut war, aber konnte ich auch nicht wissen. Hat sich aber nicht bei mir beschwert, sondern direkt bei der Vermieterin stunk gemacht.
Beim zweiten Mal habe ich einen Freund auf der Treppe verabschiedet, wir haben uns also in ganz normaler Lautstärke ganz kurz unterhalten, bis wir von seinem Rumgebrülle unterbrochen wurden.
Heute Abend hat meine Freundin draußen mit einem kleinen Becherchen mit Katzenfutter geraschelt, um unsere Katze anzulocken. Um das Geräusch zu immitieren, könnt ihr einfach eine Hand voll Corn Flakes in eine Tasse kippen und mal schütteln.
Auch darauf hin hat er meine Freundin dumm angefahren. Mittlerweile habe ich einfach keine Lust mehr! Seit der ersten Beschwerde habe ich mich immer bemüht, möglichst leise zu sein, aber es wird ja wohl noch erlaubt sein, z.B. seine Gäste kurz und leise zu verabschieden. Außerdem parkt mein Auto nur 10m von seinem Fenster weg, d.h. auch damit mache ich Lärm, wenn ich Abends / Nachts nach Hause komme.
Was mich jetzt interessieren würde: Wie sieht denn die Rechtslage aus? Das erste Beispiel mit der Feier mal ausgeschlossen: Ist es wirklich verboten, sich Nachts "ganz normal" zu unterhalten bzw. ein lächerlich leises Raschelgeräsch zu machen?
Wäre schön, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.
Viele Grüße,
Olli*
*der lieber wieder in seiner Stadtwohnung wohnen würde, in der sich nie jemand beschwert hat.
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 496 Wohnort: gleich um die Ecke
Verfasst am: 08.09.05, 07:50 Titel:
Es fahren also in unmittelbarer Nähe nachts Autos vorbei?
Idealerweise direkt vor dem Schlafzimmerfernster?
Also dürften sich jegliche Beschwerden über angemessene Überhaltungen oder sonstige Geräusche des täglichen Lebens in normaler Nacht-Lautstärke erledigt haben.
Oder hat er bei der Gemeinde schon die nächtliche Sperrung der Straße beantragt? _________________ Auch wenn der vorstehende Beitrag vielleicht andere Rückschlüsse zu suggerieren vermag. Die einzig richtige Antwort in dieser Sache lautet: "Kommt drauf an!" Jede andere Antwort ist grundsätzlich falsch.
Selbstverständlich ist der Mieter verpflichtet, Störungen die aus seiner Wohnung dringen zu unterlassen. Aber danach sieht es hier nicht aus. Das scheinen alles ganz normale Geräusche sein. Soll der Mieter sich in Zeichensprache unterhalten ?
Das mit der Feier haben Sie ja eingesehen und abgestellt.
Wenn sich auf der Treppe in normaler Lautstärke nicht zu lange unterhalten wird, ist auch nichts dagegen einzuwenden.
Auch das mit dem Becherchen geht in Ordnung. Hier von einer Belästigung zu sprechen ist schon Unfug.
Wenn das Auto dort parkt, wo es parken darf, ist das auch o.k. Oder soll das Auto geschoben werden ?
Von der rechtlichen Seite her, verhalten Sie sich völlig korrekt und der Nachbar kann Ihnen garnichts.
Das scheint so einer zu sein , der mit sich und seiner Umwelt unzufrieden ist, weil er sonst nichts anderes auf dem Plan hat und die Mäuse husten hört.
Ich würde einen letzten Versöhnungsversuch unternehmen, ihn abends mal zum Grillen einladen und die Situation bereinigen.
Ansonsten links liegen lassen und ignorieren. Vielleicht hört er dann auf, wenn er keine Reaktion mehr bekommt und verliert die Lust am Meckern. Aber auf keinen Fall mehr darauf reagieren. Das facht ihn nur noch mehr an.
Links liegen lassen, ignorieren, wie Luft behandeln. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
Falls Ihnen mein Beitrag weitergeholfen hat, können Sie mich gerne bewerten. Einfach auf den grünen Punkt links unter meinem Namen klicken.
Denke das es von Nichtbeteiligte schwer zu beurteilen ist was noch gerade so, oder schon Lärm ist. Gegenseitige Rücksichtnahme , was hier nicht auszuschließen ist, sollte Vorrang haben. Die Verursacher von nächtlichem Lärm empfinden in den meißten Fällen das es eine normale Lautstärke ist. Als Betroffener hört das sich dann schon mal ganz anders an.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.