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fristlose kündigung wegen mängeln?

 
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kleinesfragezeichen
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Anmeldungsdatum: 07.09.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 20:12    Titel: fristlose kündigung wegen mängeln? Antworten mit Zitat

der mieter ist vor weniger als einem jahr in die erste eigene wohnung gezogen, und hat sich tierisch über den tisch ziehen lassen! die wohnung wurde im dunkeln gezeigt und es war für einen laien nicht ersichtlich das die wohnung erhebliche mängel aufweist!
z.b. könnten folgende mängel in der wohnung zu finden sein

- offen liegende starkstromkabel
- feuchte wände
- hohle wände
- schimmel
- nicht ordnungsgemäß funktionierene heizung (nachtspeicherofen)
- nicht funktionierender durchlauferhitzer
- undichte fenster
- undichte eingangstür
- trocken gelegte kaminschächte die einen ziemlichen dreck verursachen

der vermieter will nun der mieterin die feuchten wände in die schuhe schieben, verlangt z.b. geöffnete fenster während der abwesenheit der mieterin! von den mängeln weiß der vermieter. die mieterin hat allerdings versäumt ihm diese schriftlich mitzuteilen!
in einzelfällen schickt der vermieter freunde von ihm die kleine mängel beseitigen sollen. da dies jedoch immer mißlingt lässt die mieterin kleinere reparaturen auf eigene kosten erledigen!

durch den schimmelbefall, die feuchtigkeit und die kälte im winter leidet die mieterin
an gesundheitlichen beschwerden und an nervlichen problemen!
hat die mieterin eine chance vorzeitig aus der wohnung ausziehen zu können?
was würde passieren wenn sie einfach auszieht? wie ist es wen sich die mieterin die gesundheitlichen beschwerden attestieren läst?
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 22:30    Titel: Antworten mit Zitat

Im Zweifel entscheidet immer ein Richter ob eine fristlose Kündigung berechtigt war. Allerdings muss sich die Mieterin schon die Frage gefallen lassen wieso se erst jetzt damit um die Ecke kommt und nicht von Anfang an etwas gesagt hat. Das einfachste und stressfreiste wird sein fristgerecht mit 3 Monatsfrist kündigen, ausser es gibt halt ne Mindestlaufzeit, dann sollte in jeden Fall ein Anwalt konsultiert werden.
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kleinesfragezeichen
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Anmeldungsdatum: 07.09.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 22:46    Titel: Antworten mit Zitat

tja, wenn die mieterin ihren vermieter für nen netten, anständigen kerl hält und auch mal das ein oder andere auge zudrückt weil er privat gut streß hat dann kommt das manchmal so weit!
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