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Nach LL.M Studium 1. Staatsexamen möglich ??
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Anna Conda
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Anmeldungsdatum: 18.04.2005
Beiträge: 129

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 21:13    Titel: Nach LL.M Studium 1. Staatsexamen möglich ?? Antworten mit Zitat

Frage geht vor allem an die LL.M -Juristen >> Ist es möglich nach dem LL.M -Abschluss das erste juristische Staatsexamen nachzuholen und zwar ohne großen Aufwand ? Hat das schon jemand gemacht ? Die Uni Bochum hat in ihrer Studienordnung eine ausführlichere Beschreibung zum 1. jur. Staatsexamen, danach wird das Studium von Absolventen anderer juristischer Studiengänge in einer ganzheitlichen Betrachtung auf Zulassungsfähigkeit zum 1. Staaatsexamen geprüft, ggflls. müssen noch einige Kurse nachgehölt werden. Hat das schon mal jemand durchgezogen ?

Ich weiss, die meisten die zusätzlich den LL.M machen, tun dies NACH Erlangung des 1. oder 2. Staatsexamens. Gehts auch andersrum ?
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Connor0308
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Anmeldungsdatum: 03.05.2005
Beiträge: 115
Wohnort: Hemmingen

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 22:25    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

auch wenn ich Ihre Fragen nicht direkt beantworten kann, erlaube ich mir doch, zwei Anmerkungen anzubringen.

1. Nach meinem Wissen werden die Staatsexamen nicht von Universitäten, sondern vom zuständigen Justizministerium abgenommen. Dementsprechend könnte dieses in Ihrem Fall eine valide Auskunft geben. Gleichzeitig macht es natürlich Sinn, mit einer Universität zusammenzuarbeiten, um die Chancen auf das Bestehen zu maximieren.

2. Welche Vorteile erhoffen Sie sich von dem 1. Staatsexamen? AFAIK entsteht der Unterschied zum LL.M. erst mit dem Bestehen des 2., also der Qualifikation zum Volljuristen.

Schließlich noch eine private Frage. Gehe ich Recht in der Annahme, dass Sie diese Qualifikation (LL.M.) an der Fernuni Hagen erwerben? Sollte dieses der Fall sein, würde ich mich freuen, wenn Sie mir kurz Ihre Erfahrungen mitteilen würden, da auch ich vorhabe, diesen Weg zu gehen.
_________________
Gruß,
Philip

Steuerliche und rechtliche Beratung ist den jeweiligen Berufsgruppen vrbehalten. Demnach handelt es sich lediglich um meine persönliche Einschätzung des Sachverhaltes.

Wer Rechtschreibfehler findet, möge sie behalten.
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BeitragVerfasst am: 09.09.05, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

Das LL.M.-Studium vor Erlangung des 1 Staatsexamens zu abslovieren ist mE nicht möglich.

Denn die ausländischen Universitäten verlangen von den Bewerbern mindest. das 1 Staatsexamen.

Es kommt insofern darauf an, ob es eine Universität gibt, die jemanden zum LL.M.-Studium zulässt, ohne einen entsprechenden Abschluss zu haben.

im Übrigen: Die Ll.M.-Studiengänge in Dtl. richten sich an Ausländische Studenten, die schon einen Abschluss haben.

Wenn es bei ihrem LL.M.-Vorhaben aber um eine Spezialosierung geht(Internetrecht ect.), so gelten mE die gleichen Voraussetzungen wie oben beschrieben, d.h. 1. Staatsexamen ist Pflicht.

Im Übrigen stellt sich mir die Frage, was ihnen ein LL.M. ohne jurist.Abschluss bringen soll.
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 09.09.05, 13:52    Titel: Re: Nach LL.M Studium 1. Staatsexamen möglich ?? Antworten mit Zitat

Anna Conda hat folgendes geschrieben::
Frage geht vor allem an die LL.M -Juristen >> Ist es möglich nach dem LL.M -Abschluss das erste juristische Staatsexamen nachzuholen und zwar ohne großen Aufwand ? Hat das schon jemand gemacht ? Die Uni Bochum hat in ihrer Studienordnung eine ausführlichere Beschreibung zum 1. jur. Staatsexamen, danach wird das Studium von Absolventen anderer juristischer Studiengänge in einer ganzheitlichen Betrachtung auf Zulassungsfähigkeit zum 1. Staaatsexamen geprüft, ggflls. müssen noch einige Kurse nachgehölt werden. Hat das schon mal jemand durchgezogen ?

Ich weiss, die meisten die zusätzlich den LL.M machen, tun dies NACH Erlangung des 1. oder 2. Staatsexamens. Gehts auch andersrum ?


1. LL.M. sind üblicherweise Postgradiertenstudiengänge. Daher muss man einen Hochschulabschuss üblicherweise haben, allerdings nicht zwangs notwendig das 1. jur StEx.

2. Das Staatsexamen ist - genau das. An der Universität werden nur die Zulassungsvoraussetungen und ggf. der Teil "UniversitätsPrüfung" erworben.

3. Ein L.L.M dauert üblicherweise 1 Jahr - wie man in Qualitä uund Quantität vregleichbare Leistungen zur 4 jährigen Juristenausbildung ablegen will, dürfte schwer erklärebar sein. Allenfalls sind die erbrachten Leistunen als Teilleitungen anerkennbar nehme ich an.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Anna Conda
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Anmeldungsdatum: 18.04.2005
Beiträge: 129

BeitragVerfasst am: 09.09.05, 17:47    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Zuschriften. Ich bin insoweit schon informiert und studiere auch an der FU Hagen den juristischen Studiengang LL.B (Bachelor). Dieser dauert 3 Jahre und im Anschluß daran kann man bei qualifiziertem Abschluß den LL.M dranhängen, dauert normalerweise 4 Semester um die internationale Anerkennung zu erlangen, aber die FU Hagen ist zur Zeit bemüht, die Studieninhalte in 3 Semester zu "quetschen" und trotzdem die internationale Anerkennung zu erlangen (also man anschließend auch einen Dorktorgrad erlangen darf).
Offen ist für mich immer noch die Frage, ob ich im Anschluß an den LL.M das erste Staatsexamen ablegen darf/kann. Aber hier ist wohl, wie bereits erwähnt, weniger die Hochschule zuständig. Es gelten wohl die Zuslassungsvorraussetzungen des Justizministeriums / OLG. Danke für den Hinweis.
Meine Frage hat folgenden Hintergrund: Der LL.B und darauf aufbauend der LL.M, wie gerade in Hagen eingeführt, ist relativ neu in Deutschland und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt als "nur LL.M" sind noch unklar. Schaut man sich einige große Rechtsanwaltskanzleien an (z.B. Dr. Aderholt, Dortmund/Frankfurt) laufen dort unzählige RAs rum, die ihr 2. Staatsexamen abgelegt haben, also Volljuristen sind, anschließend den LL.M abgelegt haben (siehe internet/google). Da für Berufstätige aber kein Staatsexamensstudiengang als Fernstudium angeboten wird, bliebe für diese Klientel nur der Weg über das Fernstudium LL.B und dann LL.M an der FU Hagen. Um anschließend seine Berufschancen zu verbessern und ebenfalls als Volljurist aufzutreten (etwas handfestes Winken haben), muss bekanntlich erstes und zweites Staatsexamen abgelegt werden. Dieser Weg wäre ja mit erheblich weniger Berufspause zu schaffen.
Darum wäre das mein geplanter Weg.
Um die hier gestellte Frage der Gleichwertigkeit auch zu beantworten: Das LL.M Studium dauert genau so lange bzw. sogar länger als der Staatsexamensstudiengang, nähmlich i.d.R. fünf Jahre (3 J. LL.B und dann 2 J. LL.M).

@ Connor0308:
An der FU Hagen liegt der Schwerpunkt in Wirtschaftswissenschaften, Nebenfächer Strafrecht und Internat. Recht. Die Sache ist teils recht trocken (WiWi) und teils recht interessant. Am Anfang wird man halt zugemüllt mit Infos , Papier und CDs und .....
Recht beginnt sofort mit den großen Rechtsgebieten und mit reichlich Falllösungsaufgaben (schwitz). Die Wahl der Kurse ist recht frei und auch die Prüfungen kann man nach Belieben ablegen, also z.B. Buchführung 2 vor Buchführung 1, womit man gleich bei den besonders trockenen Themen wären.
Ich stehe auch erst am Anfang und bin schon in Verzug, so scheint es den meisten zu gehen, die Präsenzvereanstaltungen sind recht dünne besucht, aber es waren ja auch zu Beginn nur 250 Bewerber zugelassen worden. Ich kanns trotzdem für berufstätige und ausreichend Motivierte nur empfehlen.
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Servicer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 09.09.05, 23:25    Titel: Antworten mit Zitat

Anna Conda hat folgendes geschrieben::
...


Die Zulassung zum ersten Staatsexamen erfordert in allen Bundesländern das vorherige Studium der Rechtswissenschaften an einer Hochschule. Weder LL.B. noch LL.M. können das Jura-Studium ersetzen. Siehe z. B. hier:

http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/justiz/gerichte/oberlandesgericht/juristenausbildung-staatspruefungen/erstes-examen/start.html

Die Frage ist: Was wollen Sie mit einem Bachelor Abschluß ? Im Grunde sind diese Studiengänge nichts halbes und nichts ganzes. Sie können zwar auch Karriere mit einem Bachelor-Abschluß machen, keine Frage. Der Einstieg ist aber vermutlich schwerer. Karriere als Jurist können Sie mit einem Bachelor in Deutschland jedenfalls nicht machen. Dann schon eher im englischsprachigen Ausland.
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Anna Conda
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Anmeldungsdatum: 18.04.2005
Beiträge: 129

BeitragVerfasst am: 10.09.05, 08:04    Titel: Antworten mit Zitat

@ servicer
Der Studiengang zum LL.B und LL.M IST(!!) ein rechtswissenschaftlicher Studiengang. Der Abschluß LL.M erfüllt auch grundsätzlich die Vorraussetzungen zum 1. Staatsexamen. Diese Abschlüsse sind jedoch nicht als Abschlüsse für eine berufliche Tätigkeit als RA, Richter oder Staatsanwalt gedacht, sondern vielmehr für eine juristische Tätigkeit in Unternehmen, da sie nicht als "Prozessjurist" ausgebildet werden, sondern - wie bei diesen Studiengängen üblich - immer noch ein oder zwei weitere Schwerpunkte erlernen, hier eben eben Schwerpunkt Wirtschaftswissenschaften und zwei juristische Schwerpunktfächer. Den Unternehmen sind diese "Prozessanwälte" zu schmalspurig ausgebildet (ist nicht böse gemeint), ihnen fehlt der Blick über den Tellerrand, Wirtschaftsunternehmen wünschen sich Juristen mit einer stark verzahnten soliden wirtschaftlichlichen und juristischen Ausbildung / Befähigung.
Für frische Volljuristen sind die Zeiten heute so schwierig wie selten zuvor und viele haben Mühe ihre Kanzleimiete zu zahlen, in der Industrie konkurieren sie mit Wirtschaftswissenschaftlern und ziehen aus genanntem Grund meist den kürzeren.

Das war auch Sinn und Zweck der Einführung dieser neuen Studienabschlüsse. Einige Unis, auch Hagen, wollen die alten "nationalen" Abschlüsse wie Diplom gänzlich abschaffen. Staatsexamen als Abschluss hat noch eine alte "konservative" Lobby in Deutschland und wird sich wohl noch etwas länger halten, aber keine Frage, in einigen Jahren wird man auch mit dem Abschluß LL.M (und ggflls. einigen zusätzlichen Kursen) als Volljurist, zumindest als RA, in Deutschland arbeiten dürfen.

Es geht also jetzt nur um die Frage, kann ich mit meinem juristischen Abschluß als LL.M ohne großen Aufwand, das 1. und 2. Staatsexamen ablegen, und so zusätzlich die Qualifikation als Volljurist erwerben und meine beruflichen Möglichkeiten zu vergrößern. Wer hat das auf diesem Wege durchgezogen ?

Genau das geht wohl an einigen Unis, vor allem der Uni Bochum recht gut, die diese Möglichkeit sogar besonders herausstellt:
Studien- und Prüfungsordnung § 24 (2) bis (6), wonach Studienleistungen von anderen rechtswissenschaftlichen (nicht Staatsexamens-) Studiengängen angerechnet werden, auch Fernstudien (!!) für die Zulassung zum Staatsexamen.
Die Anrechnung kann bis zu 100% erfolgen, erforderlichenfalls müssen einige Kurse (z.B. Falllösungskurse) nachgeholt werden. Dabei wird "kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung vorgenommen. Die Leistungen müssen dem Staatsexamensstudiengang (nur) im wesentlichen entsprechen."

Also für Berufstätige eine offensichtlich gute Möglichkeit über Fernstudium und anschließendem zeitlich befristeten Aufwand das Staatsexamen zu erwerben.
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mastercut
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Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 2202

BeitragVerfasst am: 10.09.05, 14:54    Titel: Antworten mit Zitat

Was Sie m.E. verkennen, ist die größte Hürde auf dem Weg zu den von Ihnen angestrebten Staatsexamen. Die Hürde zur Zulassung ist die eine Sache. Das ist sicherlich nicht einfach, aber evtl. irgendwie zu schaffen. Nur dann kommt das dicke Ende, nämlich das Staatsexamen selbst. Dieses muss man erstmal bestehen und das klappt allein mit einem LLM von der Fernuni bestimmt nicht. Die Vorbereitung auf das Staatexaman wird das schwierigste überhaupt werden. Dies als Berufstätiger nebenbei zu machen stelle ich mir als fast unmöglich vor. Mit ein paar Falllösungskursen haben Sie da bei aller "Schmalspurigkeit" der Prüfungsinhalte keine Chance.... Winken

Gruß
mc
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 10.09.05, 18:48    Titel: Antworten mit Zitat

Anna Conda hat folgendes geschrieben::
Es geht also jetzt nur um die Frage, kann ich mit meinem juristischen Abschluß als LL.M ohne großen Aufwand, das 1. und 2. Staatsexamen ablegen, und so zusätzlich die Qualifikation als Volljurist erwerben und meine beruflichen Möglichkeiten zu vergrößern. Wer hat das auf diesem Wege durchgezogen ?


Die Zulassung zum ersten Staatsexamen können Sie durch Anerkennung vermutlich weitgehend ereichen - Sie müssen mit vergleichbaren Kursen eben den Lehrplan abdecken.

Ob sie dan hinreichnd vorbereitet sind, kann ich nicht beurteilen, allerdings studieren nach klassischer Vorgehensweise die meisten Jurastudenten nach dem vollständigen Scheinerwerb noch ca. 1-2 Jahre weite/besuchen ein Repetitorium bevor dann schriftliche und mündliche Prüfungen folgen.

Das zweite Staatsexamn ist durch Anerkennung sonstier Inhalte eines Hochschulstudiums nicht/kaum zu ersetzten, also auch nich mit einem LL.M. Da muss man durch.
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 10.09.05, 23:17    Titel: Antworten mit Zitat

Anna Conda hat folgendes geschrieben::
@ servicer
Der Studiengang zum LL.B und LL.M IST(!!) ein rechtswissenschaftlicher Studiengang.


Es mag sein, dass man diese Studiengänge als "rechtswissenschaftlich" bezeichnen kann. LL.B. und LL.M. sind aber kein "Studium der Rechtswissenschaften"

Anna Conda hat folgendes geschrieben::
Staatsexamen als Abschluss hat noch eine alte "konservative" Lobby in Deutschland und wird sich wohl noch etwas länger halten, aber keine Frage, in einigen Jahren wird man auch mit dem Abschluß LL.M (und ggflls. einigen zusätzlichen Kursen) als Volljurist, zumindest als RA, in Deutschland arbeiten dürfen.


Ein LL.M.-Abschluß reicht in keinem Land - auch nicht in den englischsprachigen Ländern - als Eintrittskarte zu den juristischen Berufen. Sie benötigen z. B. in den englischsprachigen Ländern zumindest ein drei- bis vierjähriges Studium irgendeines Studienganges, oft mit dem Erfordernis eines zusätzlichen einjährigen juristischen Kurses, und einer zweijährigen praktischen Zeit (entspricht in etwa dem deutschen Referendariat). Erst dann können Sie z. B. "Solicitor" werden.

Anna Conda hat folgendes geschrieben::
Genau das geht wohl an einigen Unis, vor allem der Uni Bochum recht gut, die diese Möglichkeit sogar besonders herausstellt:
Studien- und Prüfungsordnung § 24 (2) bis (6), wonach Studienleistungen von anderen rechtswissenschaftlichen (nicht Staatsexamens-) Studiengängen angerechnet werden, auch Fernstudien (!!) für die Zulassung zum Staatsexamen.


Es mag sein, dass Studienleistungen aus dem LL.B. und/oder LL.M. anerkannt werden können. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass der LL.B. oder LL.M. als "Studium der Rechtswissenschaften" anerkannt wird.

Sie sollten sich statt mit den Prüfungsordnungen der einzelnen Universitäten mit den Juristenausbildungsgesetzen (JAG) der Länder beschäftigen. Dort ist geregelt, welche Voraussetzungern Sie erfüllen müssen, um zum ersten und zweiten juristischen Staatsexamen zugelassen zu werden. Siehe z. B. § 7 JAG NRW:

------------------------------------------
§ 7 Zulassung

(1) Die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung setzt den Nachweis voraus, dass
die Bewerberin oder der Bewerber
1. mindestens vier Halbjahre an einer Universität im Geltungsbereich des Deutschen Richtergesetzes Rechtswissenschaft studiert,
2. eine Zwischenprüfung (§ 28 ) bestanden,
3. erfolgreich eine fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung oder einen rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs besucht und
4. an einer praktischen Studienzeit (§ 8 ) teilgenommen hat.
------------------------------------------

Sie müssen sich daher nach dem LL.B. und/oder LL.M. noch in den Studiengang "Rechtswissenschaften" einschreiben, vier Semester studieren, die praktische Studienzeit ableisten, die fremdsprachige Vorlesung oder den Sprachkurs besuchen und im übrigen hoffen, dass Ihre Studienleistungen aus dem LL.B.- und/oder LL.M.-Studium anerkannt werden.

Die Frage, ob ein LL.B.- und/oder LL.M.-Studium unter diesen Voraussetzungen Sinn macht, wenn Sie in einem klassischen juristischen Beruf arbeiten wollen, müssen Sie sich selbst beantworten.
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BeitragVerfasst am: 11.09.05, 09:11    Titel: Antworten mit Zitat

Also die Überlegung, der LL.B. bzw.LLM. erhöhe die Berufschancen, ist völliger Unsinn.

Fragen sie mal einen Personalchef, ob er den LL.M.-Studiengang, den sie besuchen, kennt. Ich bin überzeugt, keiner wird was davon wissen. Und da er nicht weiss, was er von solch einem Abschluss halten soll, geht er kein Risiko ein und bevorzugt
lieber einen Volljuristen.

Im Übrigen bevorzugen Unternehmen lieber Volljuristen, da diese das Unternehmen ggf. auch Gericht vertreten könmnten.
Als Volljurist hat man auch schon eine gewisse praktische Erfahrung gesammelt, im Gegensatz zu diesem LL.-Studium.

Ich verstehe nicht, warum sie nicht an einer normeln Universität Jura studieren? Ich denke, dieses LL.M. Studium ist eher etwas für Ausländer, aber doch nicht für Deutsche. Selbst wenn, es ist keine Konkurrenz für das "normale" Studium.

Und was die Sache mit dem Staatsexamen angeht. Denken sie wirklich, dass das Staatsexamen so schnell vom LL.M. abgelöst wird? Das wird, wenn überhaupt, erst in 20 Jahren der Fall sein....Allerdings bedeutet das nicht, dass SIE dann das 1 Staatsexamen haben, nur weil sie vor Jahren mal einen LL.M. gemacht haben.
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
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BeitragVerfasst am: 11.09.05, 09:38    Titel: Antworten mit Zitat

Poseidon hat folgendes geschrieben::
Also die Überlegung, der LL.B. bzw.LLM. erhöhe die Berufschancen, ist völliger Unsinn.


Dass sit eher ungenau. Der LL.M. erhöht durchaus die Berufschancen. Allerdings üblicherweise als Zusatzwualifikation zu den beiden Examina. Da er üblicherweise Sprachkenntnisse und Auslandserfahrung dokumentiert, ist ein innerdeutscher LL.M. für st. Studenten oftmals eher dann nützlich, wenn er Spezialdisziplinen - Medientrecht/Europarecht/Tax/Urheberrecht....betrifft.
Poseidon hat folgendes geschrieben::

Fragen sie mal einen Personalchef, ob er den LL.M.-Studiengang, den sie besuchen, kennt. Ich bin überzeugt, keiner wird was davon wissen. Und da er nicht weiss, was er von solch einem Abschluss halten soll, geht er kein Risiko ein und bevorzugt
lieber einen Volljuristen.


Hauptproblem: Es gibt genügend Volljuristen am Markt. Also werden Teilnehmer an anderen Rechtsstudiengängen nur wegen besonderer Fertigkeiten, weil sie billiger sind, oder aufgrund spezieller Umstände eingestellt.

Poseidon hat folgendes geschrieben::

Ich verstehe nicht, warum sie nicht an einer normeln Universität Jura studieren?


Ich bin gerade unsicher, ob man ReWi im Fernstudium absolvieren kann. Ich würde mir be ieinem Fernstudium allerdings auch einen Weg durchaus lange überlegen, an welchem ich baldmöglichst einen Zwischentitel, wie den Bachelor, bekommen könnte.
Poseidon hat folgendes geschrieben::

Und was die Sache mit dem Staatsexamen angeht. Denken sie wirklich, dass das Staatsexamen so schnell vom LL.M. abgelöst wird? Das wird, wenn überhaupt, erst in 20 Jahren der Fall sein....Allerdings bedeutet das nicht, dass SIE dann das 1 Staatsexamen haben, nur weil sie vor Jahren mal einen LL.M. gemacht haben.


Als genereller Gedanke: Bachelor und Master sind reine Universitätsabschlüsse. Es liegt gar nicht fern, die Studienabschnitte des Jurastudiums mit diesen Titeln zu versehen. Am Ende stünde weiterhin das Staatsexamen I und dann das Referendariat. Bislang haben Juristen soweit mir bekannt in den meistenBundesländern die Möglichkeit, sich am Ende des Universitätsstudiums auch den Titel "Dil-Jursit (Univ.) zu holen- schlicht per Antrag.
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BeitragVerfasst am: 11.09.05, 11:33    Titel: Antworten mit Zitat

Zunächst einmal:

Ein LL.M. ist eine Zusatzqualifikation
Ein LL.M. ist sicherlich nützlich. Wenn man diesen im Ausland macht, dann werden damit vor allem ausländische Rechskenntnisse und das Beherrschen der jeweiligen Sprache dokumentiert.
Macht man ihn in Dtl., so spezialisiert man sich auf ein bestimmtes Gebiet.

Diese Spezialisierung wird aber vorgenommen, wenn man das Erste und/oder das Zweite Staatsexamen hat.

Hier liegt das Problem darin, dass der LL.M. als Ersatz für das Staatsexamen gesehen werden will, was große Probleme bereiten dürfte. Die JPA stellen sich schon bei der Anerkennung von auslädnischen Scheinen quer, da dürfte es hier noch schwieriger werden.

Da es genügend Volljuristen auf dem Markt gibt, muss jemand der nur diesen Ll.M. aufzuweisen hat, schon einiges bieten können.

Was die Kostenfrage angeht: Ein Volljurist, der Berufseinsteiger ist, verdient nicht sehr viel. Mehr als 35-40.000 Euro als Berufseinsteiger in einem Unternehmen ist nicht drin.
Wobei man idR weit weniger verdienen dürfte.

Insofern kann das Argument, man würde einen LL.M.-Absolventen einem Volljuristen vorziehen, nicht überzeugen.

Was den Tirel "Diplom-Jurist" angeht. Das ist ein Witz. Dieser Titel bringt einem Absolventen rein gar nichts. Im Gegenteil: es droht die Gefahr, dass er sich damit lächerlich macht. Nicht selten wird in den Unernehmen und in Kanzleien darüber gelacht.

Insofern kann ich nur empfehlen, Jura an einer normalenm Hochschule zu studieren. Das lohnt sich viel mehr.

Ein Fernstudium ist mE kein Ersatz dafür.
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 11.09.05, 13:30    Titel: Antworten mit Zitat

Poseidon hat folgendes geschrieben::
Im Übrigen bevorzugen Unternehmen lieber Volljuristen, da diese das Unternehmen ggf. auch Gericht vertreten könmnten.


Ein "Volljurist" darf das Unternehmen, für das er als angestellter oder freier Mitarbeiter arbeitet, in der Regel nicht vertreten, selbst wenn er Rechtsanwalt ist (§ 46 BRAO).

Poseidon hat folgendes geschrieben::
Und was die Sache mit dem Staatsexamen angeht. Denken sie wirklich, dass das Staatsexamen so schnell vom LL.M. abgelöst wird? Das wird, wenn überhaupt, erst in 20 Jahren der Fall sein....Allerdings bedeutet das nicht, dass SIE dann das 1 Staatsexamen haben, nur weil sie vor Jahren mal einen LL.M. gemacht haben.


Sie können sicher sein, dass das Staatsexamen auch in 20 Jahren nicht von einem einjährigen Postgraduiertenstudium abgelöst werden wird.
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BeitragVerfasst am: 11.09.05, 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

@Servicer

Ein Unternehmen, welches z.B. wegen einer ungerechtfertigten Kündigung verklagt wird, schaltet natürlich nicht den Volljuristen ein, der für sie arbeitet. Mit der Vertretung werden die einzelnen Verbänden beautragt bzw, eine xterne Kanzlei beauftragt, wobei eher der erste Fall zutrifft..
Mit Vertretung ist gemeint, dass der Volljurist aufgrund seiner ZPO-Kenntnisse, die er im Ref. erwirbt, dem Anwalt eine Stütze sein kann und eine Vertretung des Unternehmens vor Gericht gewährleistet. Denn ein internener Mitarbeiter ist oftmals besser über die Lage des Unternehmens informiert, so dass eine Hilfe gegenüber dem Anwalt sicherlich gegeben ist.

Dies ist aber bei einem LL.M. sicher nicht gegeben. Zwar werden im Studium ebenfalls ZPO-kenntnisse erworben, aber diese werden im ref vertieft.


Ich sage auch nicht, dass das Staatsexamen von einem einjährigen LL.M.-Studium abgelöst wird.
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