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Mit Arbeitsproben aus Anstellungszeit werben

 
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AndreasW
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Anmeldungsdatum: 21.06.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 21.06.05, 23:10    Titel: Mit Arbeitsproben aus Anstellungszeit werben Antworten mit Zitat

Darf ich als Webdesigner Arbeiten, die ich in einem früheren Angestelltenverhälnis gemacht habe, bei meiner Eigenwerbung als Selbständiger als meine eigenen ausgeben? Bin ich verpflichtet die Firma, bei der ich angestellt war, zu nennen, wenn ich mit Arbeiten aus dieser Zeit werbe?

Darf mein früherer Arbeitgeber meine Arbeiten als die seinen ausgeben, oder ist er verpflichtet meinen Namen zu nennen?
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AndreasW
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.06.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 10.09.05, 16:27    Titel: Leider keine Antwort, woran liegts denn? Antworten mit Zitat

Ist die Frage nicht verständlich gestellt? Oder ist das das falsche Forum?
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