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Verfasst am: 21.06.05, 23:10 Titel: Mit Arbeitsproben aus Anstellungszeit werben
Darf ich als Webdesigner Arbeiten, die ich in einem früheren Angestelltenverhälnis gemacht habe, bei meiner Eigenwerbung als Selbständiger als meine eigenen ausgeben? Bin ich verpflichtet die Firma, bei der ich angestellt war, zu nennen, wenn ich mit Arbeiten aus dieser Zeit werbe?
Darf mein früherer Arbeitgeber meine Arbeiten als die seinen ausgeben, oder ist er verpflichtet meinen Namen zu nennen?
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