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Kündigung nach 3 Tagen

 
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jaffina
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.09.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 23:48    Titel: Kündigung nach 3 Tagen Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich habe in der Stadt A eine Wohnung gemietet. Den Mietvertrag habe ich am Montag (05.09.) unterschrieben!
Jetzt muss ich doch in der Stadt B bleiben.

Meine Frage: Muss ich die 3 Monate Kündiugungsfrist dennoch einhalten oder kann man aus dem Mietvertrag irgendwie aussteigen? Schließlich habe ich in der Wohnung nicht mal gewohnt und das Mietverhältnis besteht erst seit 3 Tagen! Gibt es Ausnahmen?

Noch eine Frage: Im Mietvertrag ist alles was in der Wohnung vorhanden war, aufgezählt. Wenn ich jetzt die Wohnung kündige, muss ich alles entfernen, obwohl ich es nicht angebracht habe?

Bitte um Hilfe!

Danke
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Ulrich
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1038
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 08.09.05, 07:21    Titel: Antworten mit Zitat

Verträge sind einzuhalten. So einfach ist das.
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Jade
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 08.09.05, 07:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

vielleicht kann in einem Gespräch mit dem Vermieter, dem Sie Ihr Problem schildern, eine einvernehmliche Lösung gefunden werden, z.B. Aufhebungsvertrag.

Wenn im Mietvertrag aufgeführt ist, was in der Wohnung vorhanden war, gelten diese Gegenstände m.E. als mitvermietet, sind Eigentum des Vermieters und müssen in der Wohnung verbleiben.

Gruß, Jade
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Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 08.09.05, 08:49    Titel: Antworten mit Zitat

Muss ich die 3 Monate Kündiugungsfrist dennoch einhalten oder kann man aus dem Mietvertrag irgendwie aussteigen?

Die Kündigungsfrist ist einzuhalten. Es ist schließlich nicht das Problem des Vermieters, wenn der Mieter plötzlich den Vertrag nicht mehr einhalten will.

Schließlich habe ich in der Wohnung nicht mal gewohnt und das Mietverhältnis besteht erst seit 3 Tagen! Gibt es Ausnahmen?

Das ist unerheblich. Eine Ausnahme könnte nur bestehen, wenn z.b. im Vertrag explizit ein außerordentliches Kündigungsrecht vor Bezug der Wohnung eingeräumt wurde, was aber unüblich sein dürfte.

Noch eine Frage: Im Mietvertrag ist alles was in der Wohnung vorhanden war, aufgezählt. Wenn ich jetzt die Wohnung kündige, muss ich alles entfernen, obwohl ich es nicht angebracht habe?


Nein, die Sachen die bei Besichtigung bzw. Mietbeginn in der Wohnung waren, gehören zur vermieteten Sache und sind bei Auszug drin zu lassen. Was anderes ist, wenn z.b. Sachen vom Vormieter außerhalb des Mietvertrages übernommen wurden. Die müssen auf Verlangen des Vermieters entfernt werden.
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Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

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