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Kostenuebernahme fuer med. Geraet von Krankenkasse???

 
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*Jessy*
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.05.2005
Beiträge: 94

BeitragVerfasst am: 08.09.05, 07:27    Titel: Kostenuebernahme fuer med. Geraet von Krankenkasse??? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen.

Folgender fiktiver Fall:

Person A leidet seit 15 Jahren an starker Psoriasis am ganzen Koerper, besonders stark an den Haenden. Alles moeglich an Therapien wurde ausprobiert, mit maessigem bis gar keinem Erfolg. Auch mehrere Kuren und auch ein 4-woechiger KH-Aufenthalt brachten nichts. Nun hat sich eine Therapie herausgestellt, die hilft, das Leiden stark zu vermindern. Dazu ist ein med. Bestrahlungsgeraet notwendig, das A sich allerdings selbst nicht leisten kann und somit einen Antrag auf Kostenuebernahme bei der KK stellt. Nach zweimaliger Ablehnung sucht A einen Anwalt auf, der "die Sache" fuer aussichslos erachtet, nachdem ein Briefwechsel zwischen KK und Anwalt stattfand. (RS-Versicherung zahlte den Anwalt uebrigens nicht)
Besteht eventuell eich ganz kleines bischen Hoffnung fuer A, das Geraet doch noch zu bekommen? Das Problem bei der Sache ist, A ist Vollzeit berufstaetig und hat aus Zeitgruenden nicht die Moeglichkeit, taeglich -wie erforderlich- ambulant zum Hautarzt zu gehen und bestrahlen zu lassen.
Hat irgendjemand vielleicht noch eine Idee? Oder ist das Ende der Fahnenstange erreicht? Danke fuer jeden Tip.
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Eifeler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 09.09.05, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ich gehe mal davon aus, dass die KK den Behandlungserfolg anzweifelt. Ich würde der Krankenkasse den Vorschlag unterbreiten, dass für eine bestimmte Dauer ein solches Gerät ausgeliehen wird und man sich die Kosten hierfür teilt. Zeigt die Therapie nach dieser Zeitspanne den gewünschten Erfolg, sollte die KK auch die Kosten hierfür übernehmen.

Was ich allerdings nicht ganz nachvollziehen kann ist die Begründung mit dem Vollzeitjob. Viele Ärzte bieten heute gerade für Berufstätige Behandlungen nach Feierabend an. Und da dies unabhängig von Sprechstunden ist, ist man in der Regel auch innerhalb 30 Min. wieder aus der Praxis raus. Ich glaube, dass ganze hat eher was mit Bequemlichkeit zu tun. Vieleicht sieht das die KK genauso?
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Astrid69
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 09.12.2004
Beiträge: 608
Wohnort: Magdeburg

BeitragVerfasst am: 12.09.05, 13:34    Titel: Re: Kostenuebernahme fuer med. Geraet von Krankenkasse??? Antworten mit Zitat

*Jessy* hat folgendes geschrieben::

Dazu ist ein med. Bestrahlungsgeraet notwendig, das A sich allerdings selbst nicht leisten kann und somit einen Antrag auf Kostenuebernahme bei der KK stellt.
.... Das Problem bei der Sache ist, A ist Vollzeit berufstaetig und hat aus Zeitgruenden nicht die Moeglichkeit, taeglich -wie erforderlich- ambulant zum Hautarzt zu gehen und bestrahlen zu lassen.
Hat irgendjemand vielleicht noch eine Idee? Oder ist das Ende der Fahnenstange erreicht? Danke fuer jeden Tip.


Das hört sich ganz nach der PUVA-Therapie an.
Für diesen Fall habe ich noch nicht gehört/erfahren (weder Krankenkassen noch Berufsgenossenschaft bei beruflicher Erkrankung), dass solch ein Gerät für den Versicherten bezahlt oder geliehen wurde.
Es geht nur die ambulante Therapie beim Arzt, schon wegen der Aufsichtspflicht (Verbrennungsgefahr sollte nicht unterschätzt werden). Abgesehen vom Preis natürlich.

Astrid
_________________
Das ist meine persönliche Meinung. Die Antwort erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit/Richtigkeit.
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*Jessy*
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.05.2005
Beiträge: 94

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 11:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo nochmal

Ja, es ist die PUVA Therapie. Allerdings hat der Patient waehrend einen langwoechigen Kuraufenthaltes einige (naja, etwa 4 oder so) Leute kennengelernt, die ein solches Geraet quasi "auf Rezept" bekommen haben. Der Patient A wundert sich eben, warum es manche bezahlt bekommen und er selbst nicht.
...Der Behandlungserfolg ist zweifelsohne mit vorher-nachher Bildern (vom Dermatologen) beweisbar. Begruendung der Kasse ist tatsaechlich die Gefahr, die davon ausgeht, wenn man das Geraet selbstaendig benutzt. Nun, die behandelnde Dermatologin haelt dies durchaus fuer absolut kein Problem. Sie befuerwortet die Heimtherapie. Uebrigens sind diese Geraete auch mehr oder weniger "frei" verkaeuflich, also mit Vorlage eines Attestes vom Hautarzt darf man sich die Teile selber kaufen. Dann ist es wohl ok, wenn man sich aus Versehen verbrennt?!
Ach ja, die Bequemlichkeit: Wirklich und wahrhaftig: Wenn es eine Moeglichkeit gaebe, vor oder nach der Arbeit bestrahlen zu gehen, Patient A wuerde sie nutzen. Bei uns gibt es keinen einzigen Dermatologen, der nach 18Uhr noch aufhat. Ehrlich. No Bequemlichkeit! Lachen Patient wuerde naemlich wirklich gerne von seinem Leiden befreit werden... Mit den Augen rollen
Also dann: Danke fuer eure Beitraege!
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 14:16    Titel: Re: Kostenuebernahme fuer med. Geraet von Krankenkasse??? Antworten mit Zitat

*Jessy* hat folgendes geschrieben::
... nachdem ein Briefwechsel zwischen KK und Anwalt stattfand. (RS-Versicherung zahlte den Anwalt uebrigens nicht)


Kleine Anmerkung: Das war so auch richtig, da standardmäßig nur Sozialgerichts-Rechtsschutz versichert ist- es muss also für die Kostenübernahme vor Gericht gehen.
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

Ob und unter welchen bedingungen das Gerät verschreibungsfähig ist, ergibt sich aus dem Hilfsmittelverzeichnis und den Hilfsmittelrichtlinien der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Da kann man auch selbst nachsehen, der IKK-Bundesverband hat das im Internet veröffentlicht.
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