Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 08.09.05, 07:37 Titel: Betreten der Wohnung durch Vermieter
Hallo zusammen,
mich würde mal Eure Meinung zu folgendem Sachverhalt interessieren.
Mieter A hat eine Wohnung bei B gemietet. Das Bad wird komplett saniert nach längeren Streitereien mit B. Das Bad ist fertig und der Installateur lässt mal so nebenbei fallen das B am nächsten Tag vorbei kommt um sich das Bad anzusehen!?! Muss B nicht einen Termin mit A vereinbaren um die Wohnung zu betreten? B kommt tatsächlich einfach so in die Wohnung am nächsten Tag (trifft Handwerker unten und kommt somit in die Wohnung). A merkt das erst als er wieder am Verlassen der Wohnung ist da sich A in dieser Zeit in einem anderen Raum aufgehalten hat. Muss sich B nicht telefonisch bei A anmelden? Kann ja wohl nicht sein das er über den Handwerker zufällig ausrichten lässt das er am nächsten Tag irgendwann kommt? Wie lange ist B für so ein wiederrechtliches Betreten "greifbar"? Es gibt sogar Zeugen denn A hatte zu dieser Zeit Besuch.
Der Vermieter läßt endlich, wenn ich es richtig deute auf Ihren Wunsch hin, das Bad sanieren und will die ordnungsgemäße Ausführung des Handwerkers überprüfen und Sie regen sich darüber auf ?
Noch dazu wenn er es Ihnen (über wen auch immer) angekündigt hat ?
natürlich hat er ein Recht die Arbeiten zu begutachten ebenso wie es stillos ist sich diesbezüglich vorher nicht zu melden.
Allerdings wäre es genauso arm hier jetzt groß Aufstand zu machen, denn bei gesundem Menschenverstand war doch wohl klar, daß er sich das mal ansieht.
@meiner einer
zuerst einmal möchte ich sagen das er das Bad nur gemacht hat weil die Miete gekürzt wurde. Die Badsanierung ist schriftlich bei Abschluß des Mietvertrages festgesetzt gewesen. Drei Monate nach Fristende ist nach zig Telefonaten noch immer nichts passiert und die Miete wurde gekürzt. Erst dann hat der Vermieter reagiert. Natürlich ist das alles nicht ohne Theater seitens des Vermieters gegangen. Daher ist es dem Mieter natürlich nicht sehr angenehm wenn B die Wohnung einfach betritt. Wenn A an diesem Tag nicht zufällig frei gehabt hätte, hätte sich B nach Wunsch in der Wohnung bewegen können.....und selbstverständlich hätte er sich das neue Bad ansehen können aber bitte doch mit vorheriger Terminabsprache. Der Handwerker hatte den Besuch zufällig nebenbei im Gespräch erwähnt.
@Werner
ich weiss nicht ob er einen Schlüssel hat. An diesem Tag war die Haustüre angelehnt damit der Handwerker sich ohne jedesmal Klingeln zu müssen frei bewegen kann zwischen Auto und Wohnung.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.