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Verfasst am: 08.09.05, 10:26 Titel: Fortsetzung des Mietverhältnisses nach fristloser Kündigung
Der Mieter erhält heute die fristlose Kündigung wg. Mietrückständen.
Ich meine, mich dunkel zu erinnern, daß der Mieter die Fortsetzung verlangen kann, wenn der Rückstand nachbezahlt wird und man deshalb in der fristlosen Kündigung darauf hinweisen muß, daß man der Fortsetzung nach §xy bereits im Vorfeld widerspricht.
Welcher § ist das? Oder gibt es das überhaupt nicht mehr? Oder erinnere ich mich einfach falsch?
Danke.
Aber wenn ich das jetzt richtig "ergooglet" habe, dann kann ich sowieso nichts machen, wenn der Mieter die Rückstände innerhalb von 2 Monaten ausgleicht, oder?
Die fristlose Kündigung wird beim ersten Mal durch Zahlung ungültig.
Eine gleichzeitig ausgesprochene fristgerechte Kündigung aus gleichem Grund bleibt aber gültig.
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