Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 08.09.05, 19:10 Titel: Schadenersatz für 26h Verspätung
Hallo!
Vielen Dank vorab für Eure Hilfe!
Hatten über Reiseveranstalter eine Pauschalreise nach Mauritius gebucht.
Rückflug sollte am 26.08. 8.00 Uhr sein. Ankunft Frankfurt 19.00 Uhr
Um 4.00 Uhr aufgestanden, um püntlich am Flughafen zu sein. Ca. 4h gewartet, nicht eingecheckt, Ansage:wg. technischer Probleme kein Start. Am Nachmittag käme Maschine aus London, dann Abflug.
Alle Passagiere wurden in ein nahegelegens Hotel gebracht - inkl.Gepäck.Frühstück+Mittagessen auf Kosten der Airline. Ansage:Abflug 20.00 Uhr! Erneuter Transport zum Flughafen. Wieder ca. 3h Warten bis Ansage: Flug nicht möglich!
Rücktransport ins Hotel inkl. Gepäck-. eine Übernachtung auf Kosten der Airline.
Am 27.08. 6.30 Uhr Erneuter Transport zum Flughafen - Abflug 10.00 Uhr nach Frankfurt.
In Frankfurt gegen 20.15. ausgecheckt. Letzten Anschlusszug nach Hamburg um 5 min verpasst. (Zugreise im Reisepreis enthalten). Möglichkeit:um 0.00 Uhr Bummelzug nach Hamburg: ca. 7.00 Uhr Ankunft.
Fluggesellschaft bietet Übernachtung im Hotel am Frankf.Flughafen an.
Müde und nicht mehr willens wieder mit Sack und Pack ins Hotel, nehmen wir den letzten Zug nach Hannover. Dort per Taxe zu Europcar und gegen 3.00 Uhr (28.08!)Ankunft in Hamburg.
Es war ein schöner Urlaub, die Rückreise hat uns aber den Rest gegeben.
Was kann ich gegenüber Reiseveranstalter/Airline geltend machen?
zunächst einmal bitte ich wieder einmal um mehr Verständnis bei derartigen Fernreisen - es sind immerhin mehr als 8.000 km eine Strecke nach Mauritius.
Auch ein Flugzeug ist wie jedes andere technische Gerät nicht von technischen Problemen gefeit. Ich persönlich bevorzuge es, dass man Fehler noch vor dem Start findet und nicht machtlos den Fehlern beim Flug ausgesetzt ist (Lauda air Absturz, Helios...). Keine Fluglinie lässt gerne Passagiere warten, zahlt ihnen Mahlzeiten und Hotelnächte, wenn es nicht wirklich nicht anders geht. Maschinen am Boden kosten Geld, Maschinen in der Luft bringen Geld.
Wer eine Reise macht, muss auch im hochmodernen Zeitalter damit leben, dass nicht alles so wie zu Hause in der Porsche-Werkstatt abläuft. Man sollte daher die Reise an sich noch als solches betrachten was sie über Jahrhunderte hinweg war, ist und bleiben wird: eben eine Reise - hier eine Definition: Der Begriff Reise (v. althochdeutsch: risan aufstehen, sich erheben) bedeutet eine Ortsveränderung, zum Beispiel eine Fahrt zu einem entfernteren Ort. In der Reise liegt die Möglichkeit besondere Erfahrungen zu machen: Sich abzusetzen von der 'Realität' einerseits, andererseits die Erlangung und Gestaltung neuer Räume und Welten.
Doch nun zur reisespezifischen Frage.
Eine Rückflugverspätung bei einer Pauschalreise, die eine Landung nach Ende des letzten planmässigen Reisetages (27.8.) ergibt, stellt einen Reisemangel dar. Darüber hinaus kann man nachweislich erlittenen Schaden (zusätzlich notwendiger Urlaubstag, ein nicht mehr machbarer Geschäftsabschluss usw.) beim Reiseveranstalter einfordern.
Vom Reiserecht her steht einem in der Regel lt. ergangenen Urteilen maximal ein Tag vom Gesamtreisepreis pro Person zu: 14 Tage --> € 2.800.-- -> 1 Tag --> € 200.--;
Sämtliche Ansprüche sind binnen einem Monat an den Reiseveranstalter schriftlich zu stellen.
Was die Heimreise ab Frankfurt betrifft, bin ich der Meinung, da die Fluglinie eine weitere Nacht am Flughafen Frankfurt angeboten hätte, dass man keinen Ersatz für Taxi und Mietwagen erhalten wird. Auch das Argument, man hätte schließlich am 28.8. wieder arbeiten müssen, wird wahrscheinlich ins Leere gehen, da man nach einer derartigen Rückreise gar nicht arbeitsfähig gewesen wäre. Wäre man über Nacht in Frankfurt geblieben, hätte man am nächsten Morgen einen Zug genommen, wäre man mittags (08:52 - 12:50 Uhr) in Hamburg gewesen, ausgeschlafen und für den Nachmittag arbeitsfähig.
Allerdings stellt sich aus diesem Blickwinkel die Frage, ob man dann nicht einen zweiten Urlaubstag einfordern könnte.
Natürlich verstehe ich den Ärger bei der Rückreise. Aber die Sicherheit der Menschen sollte doch Vorrang haben
meint
Peter
PS: man möge mir die vielleicht harten Eingangsworte nicht nachtragen, aber ich habe wenigsten einen Namen...
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.