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Ein Bekannter hat zwei Kontopfändungen und Einträge in der Schufa, die er durch Unfallschaden nicht unbedingt selbst verursacht hat und ist nun nach Umschulung Hartz IV-Empfänger.
Ist es möglich trotz zwei Kontopfändungen einen Online-Shop zu gründen. Ich dachte da eventuell an ein vom Steuerberater oder Buchhalter überwachtes Treuhandkonto oder ähnliches, auf das er aber online Zugriff haben müsste zwecks Einzahlungsüberwachung und zur Online-Überweisung an seine Zulieferer. Der Zahlungsverkehr müsste mehrmals die Woche möglich sein.
Gibt es da überhaupt Möglichkeiten?
Mfg
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