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Verfasst am: 09.09.05, 00:16 Titel: Kostenerstattung wenn der Schuldige zahlungsunfähig ist
Bei meiner Freundin wurde letzte Nacht das Auto demoliert,(Türöffner abgebrochen,Spiegel abgerissen,Tankdeckel abgerissen,Kratzer am Lack und etliche kleine Beulen)!! Der Täter wurde während der Tat von der Polizei festgenommen und stand unter Drogen falls das irgendeine Rolle spielt. Meine Freundin hat eine Vollkaskoversicherung. So wie es sich abzeichnet ist der Typ gar nicht in der Lage den Schaden selbst zu zahlen den er angerichtet hat. Nun meine Frage!
Übernimmt die Versicherung die Kosten und holt sie von dem Angeklagten ein oder wie verhält sich das?
Danke erstmal für sie schnelle Antwort!
Ich habe jetzt bei der Versicherung angerufen und die haben mir die Auswahl gestellt das Über die Vollkasko laufen zu lassen oder vom Schuldigen das Geld zu holen.
Muß ich jetzt nochmal direkt eine Anzeige deswegen stellen oder wie komme ich an das Geld? Und wenn ich das über die Vollkasko laufen lasse wie bekomme ich die 300€ Selbstbeteiligung vom Täter zurück?
Das Verfahren an sich ist relativ einfach, aber mit Kosten verbunden. Die könnte man sich zwar theoretisch vom Gläubiger auch wieder holen. Das Problem ist natürlich: wenn er nix hat, hilft der schönste Titel nix.
Also, wenn er wirklich zahlungsunfähig ist (und so siehts aus), bestehen in der Praxis fast keine Möglichkeiten, das Geld zu bekommen. Man kann dennoch einen Vollstreckungsbescheid erwirken, der verjährt dann erst in 30 Jahren. Wer weiß, vielleicht hat er bis dahin ja Geld ....
Übrigens, man kann nicht nur die 300 EUR Selbstbehalt einfordern, sondern auch den Mehrbeitrag derVollkaskoversicherung wegen SFR-Verlust. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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