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Lärmbelästigung wegen Straßenbahnbausstelle

 
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Tobey
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.09.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 08.09.05, 20:39    Titel: Lärmbelästigung wegen Straßenbahnbausstelle Antworten mit Zitat

Hallo,

vor einiger Zeit erhielt ich eine Information von unserem Staßenbahnverkehrsbetrieb, dass ich als Anwohner von einer Modernisierungsmaßnahme unserer Straßenbahn betroffen bin. Hierzu würde es infolge der Bauzeit zu Lärmbelästigungen und Verkehrsbehinderungen kommen. Baubeginn: Juni 2006

Als ich am diesen Mittwoch, 08.09., vom Urlaub zurückkehrte, waren die Straße vor meinem Haus gesperrt und Bagger standen auf der Straße. Bei einem Anruf bei der eigens dafür eingerichteten Hotline wurde mir mitgeteilt, dass es sich nur um eine kleine Vorarbeit handelt, die zum Ende der Woche abgeschlossen sind.

Heute abend als ich heimkam war die ganze Straße vor meinem Haus in eine Großbaustelle umgewandelt. Zudem finden ohne weitere Ankündigung ohrenbetäubende Schleifarbeiten statt (ich bitte Rechtschreibfehler daher zu entschuldigen). Es ist 21:30 und ich weiß nicht, wie lange sie noch andauern.

Außerdem fand ich eine Nachricht in meinem Briefkasten, dass in der Nacht von Samstag auf Sonntag Gleisarbeiten durchgeführt werden.

Meine Fragen jetzt: In welchem Umfang muss ich denn die Lärmbelästigung hinnehmen? Spielen Ruhezeiten keine Rolle? Habe ich als Anwohner denn kein Recht rechtzeitig und umfassend über anstehende Lärmbelästigung informiert zu werden?

Für ein paar Infos wäre ich dankbar.

Achja, vorraussichtliches Bauende ist Ende 2007, das ist in zwei Jahren.
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Schickse
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.02.2005
Beiträge: 610

BeitragVerfasst am: 28.09.05, 12:48    Titel: Antworten mit Zitat

Leider ist immer noch keine Methode der Durchführung von Straßenbauarbeiten erfunden worden, die ohne Lärm- und Dreckbelastung für die Anwohner, Beeinträchtigung der Parkplatz- und Durchfahrtssituation und sonstige Erschwernisse durchgeführt werden kan. Immer wenn Straßenbauarbeiten stattfinden, macht die Kommune aus der Sicht von Betroffenen etwas falsch. Richtet sie eine Großbaustelle ein und zieht die Maßnahme ohne Rücksicht auf die Kosten im Zweischicht-Betrieb dafür aber in einem möglichst kurzen Gesamtzeitraum durch, leiden die Anwohner unter der Lärmbelastung. Herrscht ab 16.00 Uhr Ruhe, dauert die Maßnahme aber dafür 2 Monate statt einem, leidet das anliegende Gewerbe (und die Anwohner). Leider ist es auch nicht richtig, auf die Durchführung von Straßenbaumaßnahmen ganz zu verzichten, denn auch Straßen sind gelegentlich marode.

Fazit: Es gibt unabwendbare Übel, die man aussitzen muss und solche Bauarbeiten gehören dazu.
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