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Mieteinkünfte aus dem Ausland

 
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vikila
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 08.09.05, 21:30    Titel: Mieteinkünfte aus dem Ausland Antworten mit Zitat

Hallo,
mein Arbeitskolege hat in Polen ein Haus dass er vermietet. Er versteuert die Einkünfte in Polen.
Er hat mich heute gefragt ob er diese Einkünfe auch bei uns in Deutschland angeben muss??
Leider kenne ich mich mit diesem Thema nicht aus und möchte euch gerne zur Hilfe fragen.

DANKE
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Tobias10
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 216
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 21:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Frage ist erstmal, ob Ihr Kollege auch in deutschland wohnt bzw. eine Bleibe (wohnung, etc. ) hat. Dies entscheidet, ob er beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig ist. bei beschränkter steuerpflicht (also wenn er z.b. in deutschland arbeitet aber in polen wohnt) gelten nur inländische einkünfte als der steuer unterliegend, also nicht die mieteinkünfte.

Bei unbeschränkter steuerpflicht muss man das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Polen zu Rate ziehen. dort steht, dass polen besteuern darf und deutschland diese einkünfte freistellt, allerdings unter Progressionsvorbehalt. das bedeutet, dass diese einkünfte aus polen zwar für die Höhe des Steuersatzes relevant sind, aber nicht für die Höhe der festzusetzenden Einkommensteuer. Deshalb müsste er diese Einkünfte trotzdem in Deutschland angeben.
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vikila
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 15.09.05, 15:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, vielen Dank für die Antwort.
Also er hat beide Staatsangehörigkeiten und wohnt in Deutschland. Sein altes Haus in Polen vermietet er nur.
Er versteuert diese Einkünfte in Polen. Deshalb wollte er wissen ob er diese Einkünfte auch bei uns in Deutschland angeben muss?
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Tobias10
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 216
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 15.09.05, 20:42    Titel: Antworten mit Zitat

In diesem Fall wäre es so wie ich es oben im zweiten Fall angegeben habe. Er müsste es angeben und es würde dann in den Progressionsvorbehalt einbezogen.

Bsp: Einkünfte nichtselbständige Arbeit 30.000, Mieteinkünfte 10.000.
Dann wird der Steuersatz auf 40.000 ermittelt, aber nur auf 30.000 angewendet.


Zuletzt bearbeitet von Tobias10 am 20.09.05, 11:55, insgesamt 1-mal bearbeitet
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vikila
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 16.09.05, 21:30    Titel: Antworten mit Zitat

Also besser wäre es dan wenn er das Haus dort verkaufen würde oder?? Was er mir so gestern erzählt hat muss er so um die 50% seiner Mieteinkünfte versteuern.
Wenn er das dan noch bei uns versteuern muss hat er ja vieleicht 10% von seinen Mieteinkünften. Lachen

Ja warum muss man den 2 mal Steuern zahlen??
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Tobias10
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 216
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 20.09.05, 11:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

er versteuert das ganze ja nicht zweimal, sondern die Einkünfte aus dem Ausland sorgen nur für einen höheren Steuersatz bei seinem restlichen zu versteuerndem Einkommen in Deutschland (Arbeitseinkommen, etc.).
Wenn er z.B. keine Einkünfte in Deutschland hätte, dann würde er also gar keine Steuer zahlen, da bei inländischem zu versteuerndem Einkommen von 0 auch ein höherer Steuersatz sich nicht auswirkt.

Bei der angesprochenen Veräußerung würde sich auch nur eine Berücksichtigung beim Progressionsvorbehalt ergeben (siehe Beispiel im Beitrag davor), also ein höherer Steuersatz auf sein übriges zu versteuerndes Einkommen in Deutschland.

Gruß,
Tobias10
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