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Besuchsdauer für NK-Abrechnung dringend

 
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RalfNRW
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.09.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 08.09.05, 19:00    Titel: Besuchsdauer für NK-Abrechnung dringend Antworten mit Zitat

wie lange darf ich bei meiner Freundin, zusammenhängend oder aufs Jahr gerechnet zu Besuch sein ( Nebenkostenabrechnung für Wasser geht pro Person)
ab welchen Zeitraum muss der Vermieter informiert werden.

Gruß Ralf
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 09.09.05, 09:15    Titel: Antworten mit Zitat

Es kommt drauf an und ist jedes mal im Einzelfall zu prüfen. Der Fairnisshalber sollte der VM informiert werden damit dieser die Nebenkosten anpassen kann.
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 09.09.05, 09:53    Titel: Antworten mit Zitat

Auch ein Besuch auf längere Dauer ist gestattet. Der Mieter darf für mehrere (6-8 ) Wochen auch ohne Einwilligung des Vermieters Besucher in seiner Wohnung aufnehmen, wenn darin keine Untermiete oder unerlaubte Daueraufnahme in seinen Haushalt zu sehen und damit keine Überbelegung verbunden ist. (LG Mannheim WM 73, 5 ) Einen Zeitraum von 3 Monaten oder mehr überschreitet die normale Besuchsdauer meinte das AG Frankfurt WM 95, 396.
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