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Verfasst am: 09.09.05, 06:26 Titel: Gewährleistung auf Erstkäufer beschränkbar?
Hallo,
darf ein Verkäufer die Übernahme einer Reparatur im Gewährleistungsfall auf den Erstkäufer beschränken, d. h. dem neuen Eigentümer, nachdem der Erstkäufer weiter veräußert hat, die Reparatur versagen?
Das ist bei mir der Fall. Der Hersteller ließ mich wissen, dass man die Reparatur eines Gegenstandes nur dem in der Rechnung genanntn Erstkäufer zugestehen würde. Zu Recht?
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