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Auftreten von Polizeibeamten!
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hubert.braun
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.09.2005
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 09.09.05, 11:03    Titel: Auftreten von Polizeibeamten! Antworten mit Zitat

Was Straftaten betrifft sieht unsere Rechtsordnung eine Arbeitsteilung vor, die Polizei ermittelt, die rechtliche Bewertung obliegt der Staatsanwaltschaft und dann ggf dem Richter. Dazu nun eine Szene, die gestern jeder im Fernsehen bewundern konnte:
Eine Streife stellt einen 16jährigen, der auf einem Motorroller ohne Versicherungskennzeichen und ohne Fahrerlaubnis unterwegs ist. Einer der Beamten spricht den Jungen an: "Willste demnächst ne Fahrschulausbildung machen?". "Ja." "Kannste knicken, mit nem Führerschein wird das nichts mehr.".
Für mich ist ein solches Auftreten des Beamten absolut inakzeptabel, dieser Beamte zeigt mir deutlich, dass er unsere Rechtsordnung nicht verinnerlicht hat und die ihm per Amt verliehen Macht zu geniessen gedenkt. Das dürfte nicht geduldet werden, nur aus Würde erwächst Respekt und Vertrauen.
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G_Star
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.09.2005
Beiträge: 59

BeitragVerfasst am: 09.09.05, 11:49    Titel: Antworten mit Zitat

vielleicht etwas überbewertet?

recht hat der polizist ja immerhin mit seiner aussage Smilie
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Michael Rahn
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.07.2005
Beiträge: 8
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 09.09.05, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

Genau das ist der springende Punkt:
Hat der Polizist wirklich Recht, oder sollte er die Bewertung besser der Justiz überlassen und sich auf die Ermittlung der Tatbestandsmäßigkeit beschränken ?

Feststellung der Schuld und der Rechtswidrigkeit treffen der Staatsanwalt bzw. der Richter.

Allerdings meine ich auch, dass die filmischen Darstellungen eben nicht der (meist trockenen) Wirklichkeit entsprechen, und zuschauerfreundlich "aufgepeppt" werden.
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Obermotzbruder
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 09.09.05, 12:37    Titel: Auftreten der Polizei Antworten mit Zitat

Servus

Fernsehen gibt niemals den Polizeialltag oder den Ablauf einer Gerichtsverhandlung her. Und wenn es so war, warum die Aufregung? Wie soll dem 16-jährigen den verklickert werden, was auf ihn zukommt? Ich glaube doch, dass er die Sprache versteht. Und dann noch, auch wenn der Staatsanwalt das Verfahren einstellen sollte, da gibt es ja immer noch die Führerscheinstelle und die sind letztlich die jenigen die darüber entsteiden ob du deinen Führerschein machen darfst oder nicht (ich sage nur Flensburg, da wird der werte Herr 16-jährige Rechtsbrecher nämlich dann aktenkundig sein).

Bis die Tage

Obermotzbruder
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Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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Schickse
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.02.2005
Beiträge: 610

BeitragVerfasst am: 09.09.05, 12:45    Titel: Antworten mit Zitat

Wir leben in einem freien Land und auch einem Polizeibeamten steht das Recht auf eine freie Meinungsäußerung zu. Es ist hier ja auch nicht der Polizeibeamte, der den Sperrvermerk in die Akte setzt, der weist den Jugendlichen nur auf die möglichen Konsequenzen seines Tuns hin. Da die Folgen eines Unfalls ohne Versicherungsschutz so einen Deppen wahrscheinlich eh nicht interessieren, sondern nur der Zeitpunkt des Führerscheinerwerbs, hält ihn eine so deutliche Ansage vielleicht noch von einer Wiederholung ab und schützt uns andere Verkehrsteilnehmer.
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hubert.braun
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.09.2005
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 09.09.05, 13:12    Titel: Eindeutig falsch Schickse! Antworten mit Zitat

Kein Beamter hat in Ausübung seines Amtes dieses Recht, das währe nicht akzeptabel. Er hat die Dienstpflich in seinen Äußerungen die Würde seines Amtes zu Wahren. Diese Verpflichtung gilt sogar über den Dienst hinaus, in soweit sind die Grundrechte eines Beamten eingeschränkt.
Und noch ein Aspekt. Warum wenden wir bei Jugendlichen ein anders Verfahrensrecht an? Warum wird z.B. gegen einen 16jährigen nur nicht öffentlich verhandelt, warum nur durch besonders ausgewählte und ausgebildete Richter? Und wem steht das ausschließliche Recht zu eine Straftat festzustellen, zu bewerten, zu ahnden, und letztlich auch im notwendigen Maße diese Entscheidung zu begründen?
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Auch mir verleiht unsere Rechtsordnung Macht, ich will sie in Demut ausüben weil ich weiss wie verlockend dieses Gefühl ist.
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hubert.braun
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.09.2005
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 09.09.05, 13:28    Titel: Nicht ganz so Obermotzbruder! Antworten mit Zitat

Hier werden Polizeibeamte im Dienst gefilmt, das unterliegt nicht der freien Berichterstattung. Hier werden Pressestellen tätig, jedes gesendete Bild wurde vorher ausdrücklich freigegeben. Also stellt sich hier letztlich bewusst Staat dar.
Ein Unteroffizier der Bundeswehr der mit vergleichbarer Wortwahl einen Untergebenen rügte fände sich im Bericht des Wehrbeauftragten wieder und stände u.U. vor dem Truppendienstgericht.
Zu den Dienstpflichten des vorgesetzten Soldaten wie auch der Beamten, gehört die korrekte Anrede "Sie" und "Herr", als Disziplinarvorgesetzter habe ich schon Untergebene bestrafen müssen, weil sie sich partut nicht an diese Pflicht halten wollten.
Ansehen und Respekt hat nur, wer in seiner Haltung den Respekt vor Würde und Persönlichkeit des anderen bekundet.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 09.09.05, 14:24    Titel: Re: Nicht ganz so Obermotzbruder! Antworten mit Zitat

hubert.braun hat folgendes geschrieben::
Kein Beamter hat in Ausübung seines Amtes dieses Recht, das währe nicht akzeptabel. Er hat die Dienstpflich in seinen Äußerungen die Würde seines Amtes zu Wahren.


Wir reden hier nicht von einem Sozialamtsmitarbeiter, der seinem "Klienten" sagt, er sei ein fauler Schmarotzer. Wir reden von der durchaus gebotenen erzieherischen Einwirkung eines Polizeibeamten auf einen "Ertappten".
Dies mit "Anmaßung" oder "Verletzung der Würde des Amtes" gleichsetzen zu wollen, zeugt schon von einer mit Verlaub reichlich merkwürdigen Einstellung.

hubert.braun hat folgendes geschrieben::
als Disziplinarvorgesetzter habe ich schon Untergebene bestrafen müssen


Dachte ich mir doch, daß da wieder jemand aus dem gehobenen Dienst keine Ahnung mehr hat, wie es auf der Straße zugeht. Vom Schreibtisch aus lassen sich immer leicht kluge Sprüche ablassen. Mit den Augen rollen
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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sabahueho
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 261

BeitragVerfasst am: 09.09.05, 16:51    Titel: Re: Nicht ganz so Obermotzbruder! Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Dachte ich mir doch, daß da wieder jemand aus dem gehobenen Dienst keine Ahnung mehr hat, wie es auf der Straße zugeht. Vom Schreibtisch aus lassen sich immer leicht kluge Sprüche ablassen. Mit den Augen rollen


Lachen Lachen Lachen Lachen Lachen
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hubert.braun
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.09.2005
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 09.09.05, 17:30    Titel: Beeindruckende Einstellung! Antworten mit Zitat

Das lass ich mir mal auf der Zunge zergehen. Hier verlangen Beamte uneingeschränkte Befugnisse, ohne Kontrolle von oben. Der Aussage logisch folgend haben auch Richter keine Ahnung und sollten sich heraushalten. Das solltes ihr mal gelegentlich einer Zeugeneinvernahme so vor Gericht andeuten.
Ich sag mal ganz klar was ich vorhabe. Ich werde mir so lange die Finger wund schreiben und auf die pingelige Einhaltung des Rechts bestehen, bis eine erklecklichen Anzahl von Polizisten die Beurteilung versaut ist.
Lachen Lachen Lachen Lachen Lachen
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sabahueho
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 261

BeitragVerfasst am: 09.09.05, 17:40    Titel: Re: Beeindruckende Einstellung! Antworten mit Zitat

hubert.braun hat folgendes geschrieben::
Ich werde mir so lange die Finger wund schreiben und auf die pingelige Einhaltung des Rechts bestehen, bis eine erklecklichen Anzahl von Polizisten die Beurteilung versaut ist.

Dann mal viel Spaß !!! Winken
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 09.09.05, 19:34    Titel: Re: Beeindruckende Einstellung! Antworten mit Zitat

hubert.braun hat folgendes geschrieben::
Hier verlangen Beamte uneingeschränkte Befugnisse


Hä? Indem sie einem jugendlichen Verkehrssünder die Konsequenzen seines Handelns vor Augen führen? Ihre Realität scheint doch weiter von der tatsächlichen entfernt zu sein als Ihr Schreibtisch von der Straße. Auf den Arm nehmen
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hubert.braun
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.09.2005
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 09.09.05, 20:24    Titel: Tut mir ja wirklich leid! Antworten mit Zitat

Also im Verkehr bin ich nun mittlerweile Tag für Tag unterwegs, auch im Auftrag von Vater Staat und auch mit Macht über andere wohl versehen.
Unterscheidet uns vieleicht wirklich nur eine gewisse innere Bindung an den Diensteid?
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Dummerchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 09.09.05, 20:46    Titel: Re: Tut mir ja wirklich leid! Antworten mit Zitat

hubert.braun hat folgendes geschrieben::

Unterscheidet uns vieleicht wirklich nur eine gewisse innere Bindung an den Diensteid?


Vielleicht auch nur die Erfahrung im Umgang mir Jugendlichen...
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hubert.braun
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.09.2005
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 09.09.05, 21:44    Titel: Tut mir auch leid! Antworten mit Zitat

Auch meine Klientel sind zum allergrößten Teil Jugendliche. Auch meine derzeitige Aufgabe besteht darin, sie zu verantwortungsbewusstem Verhalten im Verkehr zu bringen. Und ich kann sie auch, wenn es sein muss, vom Verkehr fernhalten. Sehr oft sitzen auffällige Jugendliche in meinen Seminaren und ich muss versuchen sie zur Einsicht zu bringen.
Kommen noch mehr Ausflüchte um die eigene bedenkliche Einstellung zu rechtfertigen?
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