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hubert.braun FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.09.2005 Beiträge: 53
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Verfasst am: 09.09.05, 11:03 Titel: Auftreten von Polizeibeamten! |
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Was Straftaten betrifft sieht unsere Rechtsordnung eine Arbeitsteilung vor, die Polizei ermittelt, die rechtliche Bewertung obliegt der Staatsanwaltschaft und dann ggf dem Richter. Dazu nun eine Szene, die gestern jeder im Fernsehen bewundern konnte:
Eine Streife stellt einen 16jährigen, der auf einem Motorroller ohne Versicherungskennzeichen und ohne Fahrerlaubnis unterwegs ist. Einer der Beamten spricht den Jungen an: "Willste demnächst ne Fahrschulausbildung machen?". "Ja." "Kannste knicken, mit nem Führerschein wird das nichts mehr.".
Für mich ist ein solches Auftreten des Beamten absolut inakzeptabel, dieser Beamte zeigt mir deutlich, dass er unsere Rechtsordnung nicht verinnerlicht hat und die ihm per Amt verliehen Macht zu geniessen gedenkt. Das dürfte nicht geduldet werden, nur aus Würde erwächst Respekt und Vertrauen. |
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G_Star FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.09.2005 Beiträge: 59
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Verfasst am: 09.09.05, 11:49 Titel: |
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vielleicht etwas überbewertet?
recht hat der polizist ja immerhin mit seiner aussage |
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Michael Rahn Interessierter
Anmeldungsdatum: 19.07.2005 Beiträge: 8 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 09.09.05, 12:31 Titel: |
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Genau das ist der springende Punkt:
Hat der Polizist wirklich Recht, oder sollte er die Bewertung besser der Justiz überlassen und sich auf die Ermittlung der Tatbestandsmäßigkeit beschränken ?
Feststellung der Schuld und der Rechtswidrigkeit treffen der Staatsanwalt bzw. der Richter.
Allerdings meine ich auch, dass die filmischen Darstellungen eben nicht der (meist trockenen) Wirklichkeit entsprechen, und zuschauerfreundlich "aufgepeppt" werden. |
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Obermotzbruder FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
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Verfasst am: 09.09.05, 12:37 Titel: Auftreten der Polizei |
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Servus
Fernsehen gibt niemals den Polizeialltag oder den Ablauf einer Gerichtsverhandlung her. Und wenn es so war, warum die Aufregung? Wie soll dem 16-jährigen den verklickert werden, was auf ihn zukommt? Ich glaube doch, dass er die Sprache versteht. Und dann noch, auch wenn der Staatsanwalt das Verfahren einstellen sollte, da gibt es ja immer noch die Führerscheinstelle und die sind letztlich die jenigen die darüber entsteiden ob du deinen Führerschein machen darfst oder nicht (ich sage nur Flensburg, da wird der werte Herr 16-jährige Rechtsbrecher nämlich dann aktenkundig sein).
Bis die Tage
Obermotzbruder _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll. |
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Schickse FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.02.2005 Beiträge: 610
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Verfasst am: 09.09.05, 12:45 Titel: |
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Wir leben in einem freien Land und auch einem Polizeibeamten steht das Recht auf eine freie Meinungsäußerung zu. Es ist hier ja auch nicht der Polizeibeamte, der den Sperrvermerk in die Akte setzt, der weist den Jugendlichen nur auf die möglichen Konsequenzen seines Tuns hin. Da die Folgen eines Unfalls ohne Versicherungsschutz so einen Deppen wahrscheinlich eh nicht interessieren, sondern nur der Zeitpunkt des Führerscheinerwerbs, hält ihn eine so deutliche Ansage vielleicht noch von einer Wiederholung ab und schützt uns andere Verkehrsteilnehmer. |
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hubert.braun FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.09.2005 Beiträge: 53
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Verfasst am: 09.09.05, 13:12 Titel: Eindeutig falsch Schickse! |
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Kein Beamter hat in Ausübung seines Amtes dieses Recht, das währe nicht akzeptabel. Er hat die Dienstpflich in seinen Äußerungen die Würde seines Amtes zu Wahren. Diese Verpflichtung gilt sogar über den Dienst hinaus, in soweit sind die Grundrechte eines Beamten eingeschränkt.
Und noch ein Aspekt. Warum wenden wir bei Jugendlichen ein anders Verfahrensrecht an? Warum wird z.B. gegen einen 16jährigen nur nicht öffentlich verhandelt, warum nur durch besonders ausgewählte und ausgebildete Richter? Und wem steht das ausschließliche Recht zu eine Straftat festzustellen, zu bewerten, zu ahnden, und letztlich auch im notwendigen Maße diese Entscheidung zu begründen? _________________ Auch mir verleiht unsere Rechtsordnung Macht, ich will sie in Demut ausüben weil ich weiss wie verlockend dieses Gefühl ist. |
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hubert.braun FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.09.2005 Beiträge: 53
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Verfasst am: 09.09.05, 13:28 Titel: Nicht ganz so Obermotzbruder! |
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Hier werden Polizeibeamte im Dienst gefilmt, das unterliegt nicht der freien Berichterstattung. Hier werden Pressestellen tätig, jedes gesendete Bild wurde vorher ausdrücklich freigegeben. Also stellt sich hier letztlich bewusst Staat dar.
Ein Unteroffizier der Bundeswehr der mit vergleichbarer Wortwahl einen Untergebenen rügte fände sich im Bericht des Wehrbeauftragten wieder und stände u.U. vor dem Truppendienstgericht.
Zu den Dienstpflichten des vorgesetzten Soldaten wie auch der Beamten, gehört die korrekte Anrede "Sie" und "Herr", als Disziplinarvorgesetzter habe ich schon Untergebene bestrafen müssen, weil sie sich partut nicht an diese Pflicht halten wollten.
Ansehen und Respekt hat nur, wer in seiner Haltung den Respekt vor Würde und Persönlichkeit des anderen bekundet. _________________ Auch mir verleiht unsere Rechtsordnung Macht, ich will sie in Demut ausüben weil ich weiss wie verlockend dieses Gefühl ist. |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 09.09.05, 14:24 Titel: Re: Nicht ganz so Obermotzbruder! |
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hubert.braun hat folgendes geschrieben:: | Kein Beamter hat in Ausübung seines Amtes dieses Recht, das währe nicht akzeptabel. Er hat die Dienstpflich in seinen Äußerungen die Würde seines Amtes zu Wahren. |
Wir reden hier nicht von einem Sozialamtsmitarbeiter, der seinem "Klienten" sagt, er sei ein fauler Schmarotzer. Wir reden von der durchaus gebotenen erzieherischen Einwirkung eines Polizeibeamten auf einen "Ertappten".
Dies mit "Anmaßung" oder "Verletzung der Würde des Amtes" gleichsetzen zu wollen, zeugt schon von einer mit Verlaub reichlich merkwürdigen Einstellung.
hubert.braun hat folgendes geschrieben:: | als Disziplinarvorgesetzter habe ich schon Untergebene bestrafen müssen |
Dachte ich mir doch, daß da wieder jemand aus dem gehobenen Dienst keine Ahnung mehr hat, wie es auf der Straße zugeht. Vom Schreibtisch aus lassen sich immer leicht kluge Sprüche ablassen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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sabahueho FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.02.2005 Beiträge: 261
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Verfasst am: 09.09.05, 16:51 Titel: Re: Nicht ganz so Obermotzbruder! |
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Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben:: | Dachte ich mir doch, daß da wieder jemand aus dem gehobenen Dienst keine Ahnung mehr hat, wie es auf der Straße zugeht. Vom Schreibtisch aus lassen sich immer leicht kluge Sprüche ablassen. |
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hubert.braun FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.09.2005 Beiträge: 53
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Verfasst am: 09.09.05, 17:30 Titel: Beeindruckende Einstellung! |
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Das lass ich mir mal auf der Zunge zergehen. Hier verlangen Beamte uneingeschränkte Befugnisse, ohne Kontrolle von oben. Der Aussage logisch folgend haben auch Richter keine Ahnung und sollten sich heraushalten. Das solltes ihr mal gelegentlich einer Zeugeneinvernahme so vor Gericht andeuten.
Ich sag mal ganz klar was ich vorhabe. Ich werde mir so lange die Finger wund schreiben und auf die pingelige Einhaltung des Rechts bestehen, bis eine erklecklichen Anzahl von Polizisten die Beurteilung versaut ist.
_________________ Auch mir verleiht unsere Rechtsordnung Macht, ich will sie in Demut ausüben weil ich weiss wie verlockend dieses Gefühl ist. |
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sabahueho FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.02.2005 Beiträge: 261
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Verfasst am: 09.09.05, 17:40 Titel: Re: Beeindruckende Einstellung! |
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hubert.braun hat folgendes geschrieben:: | Ich werde mir so lange die Finger wund schreiben und auf die pingelige Einhaltung des Rechts bestehen, bis eine erklecklichen Anzahl von Polizisten die Beurteilung versaut ist. |
Dann mal viel Spaß !!! |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 09.09.05, 19:34 Titel: Re: Beeindruckende Einstellung! |
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hubert.braun hat folgendes geschrieben:: | Hier verlangen Beamte uneingeschränkte Befugnisse |
Hä? Indem sie einem jugendlichen Verkehrssünder die Konsequenzen seines Handelns vor Augen führen? Ihre Realität scheint doch weiter von der tatsächlichen entfernt zu sein als Ihr Schreibtisch von der Straße. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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hubert.braun FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.09.2005 Beiträge: 53
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Verfasst am: 09.09.05, 20:24 Titel: Tut mir ja wirklich leid! |
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Also im Verkehr bin ich nun mittlerweile Tag für Tag unterwegs, auch im Auftrag von Vater Staat und auch mit Macht über andere wohl versehen.
Unterscheidet uns vieleicht wirklich nur eine gewisse innere Bindung an den Diensteid? _________________ Auch mir verleiht unsere Rechtsordnung Macht, ich will sie in Demut ausüben weil ich weiss wie verlockend dieses Gefühl ist. |
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Dummerchen FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 6447 Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel
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Verfasst am: 09.09.05, 20:46 Titel: Re: Tut mir ja wirklich leid! |
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hubert.braun hat folgendes geschrieben:: |
Unterscheidet uns vieleicht wirklich nur eine gewisse innere Bindung an den Diensteid? |
Vielleicht auch nur die Erfahrung im Umgang mir Jugendlichen... |
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hubert.braun FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.09.2005 Beiträge: 53
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Verfasst am: 09.09.05, 21:44 Titel: Tut mir auch leid! |
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Auch meine Klientel sind zum allergrößten Teil Jugendliche. Auch meine derzeitige Aufgabe besteht darin, sie zu verantwortungsbewusstem Verhalten im Verkehr zu bringen. Und ich kann sie auch, wenn es sein muss, vom Verkehr fernhalten. Sehr oft sitzen auffällige Jugendliche in meinen Seminaren und ich muss versuchen sie zur Einsicht zu bringen.
Kommen noch mehr Ausflüchte um die eigene bedenkliche Einstellung zu rechtfertigen? _________________ Auch mir verleiht unsere Rechtsordnung Macht, ich will sie in Demut ausüben weil ich weiss wie verlockend dieses Gefühl ist. |
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