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Auftreten von Polizeibeamten!
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qw
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 708

BeitragVerfasst am: 09.09.05, 21:51    Titel: Re: Auftreten von Polizeibeamten! Antworten mit Zitat

hubert.braun hat folgendes geschrieben::
Für mich ist ein solches Auftreten des Beamten absolut inakzeptabel, dieser Beamte zeigt mir deutlich, dass er unsere Rechtsordnung nicht verinnerlicht hat und die ihm per Amt verliehen Macht zu geniessen gedenkt.


Wo genießt er denn die ihm per Amt verliehene Macht? Er teilt einfach seine Meinung zu einem Sachverhalt mit, die höchstwahrscheinlich auf seiner Erfahrung beruht. Ich finde das alles unbedenklich. Und selbst wenn es in dem Fall nicht zutriffen sollte, hat der Jugendliche immerhin einen kleinen Schock mitbekommen. Ich weiss wohl, Strafen werden von Gerichten ausgesprochen. Aber das schlechte Gewissen soll die Polizei ruhig erzeugen. Das könnte sich als erzieherisch wertvoll erweisen.
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hubert.braun
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Anmeldungsdatum: 07.09.2005
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 09.09.05, 22:28    Titel: Danke qw, endlich mal was zum Thema! Antworten mit Zitat

Auf diesen Beitrag kann ich auch mal mit Argumenten antworten.
Wollen wir das ernsthaft? Ändern wir mal die Konstellation. Vorgesetzter zum Untergebenen: "Rechnest Du noch mit einer Beförderung?" "Ja sicher" "Kannst Du knicken, Du baust zuviel Mist und arbeitest mir zu schlampig, Dich schieß ich ab".
Hier teilt der Vorgesetzte eine auf Erfahrung beruhende Meinung mit und versetzt seinem Untergebenen einen heilsamen Schock. Dies erzeugt ein schlechtes Gewissen und ist erzieherisch wertvoll.
Trifft das zu, würden sie sich so maßregeln lassen? Erheben sie keinen Anspruch auf Achtung ihrer Würde? Und wenn sie wirklich so einige Fehler gemacht haben, würden sie nicht verlangen dass man ihnen die sachlich und ruhig vorhält?
Ist nicht "Was du nicht willst das man dir tu........" ein ganz brauchbares Motto?
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Auch mir verleiht unsere Rechtsordnung Macht, ich will sie in Demut ausüben weil ich weiss wie verlockend dieses Gefühl ist.
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 09.09.05, 22:44    Titel: Re: Danke qw, endlich mal was zum Thema! Antworten mit Zitat

hubert.braun hat folgendes geschrieben::
Ändern wir mal die Konstellation. Vorgesetzter zum Untergebenen


Äpfel mit Birnen. Ich dachte, es geht um das Verhältnis Beamter zu Bürger und nicht um dienstverhältnisinterne Verhaltensweisen.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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cyf
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 143

BeitragVerfasst am: 09.09.05, 22:46    Titel: Antworten mit Zitat

hubert.braun hat folgendes geschrieben::
Und wem steht das ausschließliche Recht zu eine Straftat festzustellen, zu bewerten, zu ahnden, und letztlich auch im notwendigen Maße diese Entscheidung zu begründen?
Nun. Dem Richter.

Es ist gar nicht die Rechtsauffassung die hier in Rede steht, sondern die Betrachtungsweise des einzelnen auf die Handlung des im TV gezeigten Polizeibeamten.

Herr hubert.braun meint bereits hier
Zitat:
"Willste demnächst ne Fahrschulausbildung machen?". "Ja." "Kannste knicken, mit nem Führerschein wird das nichts mehr."
eine Anmaßung der strafrechtliche Verurteilung durch den Beamten erkennen zu können. Die Mehrheit der User hingegen ist davon überzeugt, dass Polizisten keine Holzpuppen sind und auch gar nicht sein dürfen.

Der TV-Beamte hat eine Prognose erstellt und diese dem 16-jährigen in jugendtypischer Sprache mitgeteilt. Nicht mehr und nicht weniger. Die Prognose lautete: Es wird länger dauern bis der Jugendliche in den Besitz einer FE kommt. Er hat sie ihm nicht versagt.

Der Beamte muss keinem Jugendrichter vorgegriffen haben, er kann ebenso das Verwaltungsverfahren der Fahrerlaubnisbehörde gemeint haben. Dieses kann zwar ebenfalls schlussendlich nur durch einen Richter entschieden werden, aber nur wenn gegen die Entscheidung der Verwaltungsbehörde die FE zu verweigern geklagt wird. Dies würde die Erteilung der FE jedoch erheblich verzögern.

Sie wissen um die verwaltungsrechtliche Problematik oder aber Sie sind kein leitender Beamter sondern Verkehrsposten im Radfahrgarten.


Zu den, von Menschen wie Dir vielzitierten und doch so häufig falsch angewendeten Dienstvorschriften, welche das Siezen vorschrieben, kann ich Dir mal flüstern, dass Du jedenfalls kein Kietzbeamter aus dem Schanzenviertel sein kannst. Soviel ist mal sicher.


Woll'n wa ma drüba reden???
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cyf
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 143

BeitragVerfasst am: 09.09.05, 22:50    Titel: Re: Danke qw, endlich mal was zum Thema! Antworten mit Zitat

hubert.braun hat folgendes geschrieben::
Vorgesetzter zum Untergebenen: "Rechnest Du noch mit einer Beförderung?" "Ja sicher" "Kannst Du knicken, Du baust zuviel Mist und arbeitest mir zu schlampig, Dich schieß ich ab".
Hier teilt der Vorgesetzte eine auf Erfahrung beruhende Meinung mit und versetzt seinem Untergebenen einen heilsamen Schock. Dies erzeugt ein schlechtes Gewissen und ist erzieherisch wertvoll.
Trifft das zu, würden sie sich so maßregeln lassen?
Haben Sie Untergebene die ständig Slang sprechen? "Schieb ma ne Beförderung rüba Alta..." also 16-jährige?
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hubert.braun
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Anmeldungsdatum: 07.09.2005
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 10.09.05, 11:06    Titel: Nun wird es klarer. Antworten mit Zitat

Die Diskussion führt so langsam zu einem Ergebnis.
Also ist die Aussage der meisten in diesem Forum dass ein Betroffener in einer Art und Weise angesprochen werden darf, die der Beamtes als Betroffener auf das entschiedenste zurückweisen würde.
Meine Einstellung dazu habe ich deutlich gemacht, ich bin der Meinung dass dies dem Ansehen der Polizei schadet weil der Bürger, und vor allem der Jugendliche, sich wohl kaum bei anderer Gelegenheit vertrauensvoll an einen Polizisten wenden wird.
In Nachschulungsseminaren habe ich es regelmäßig mit genau der Klientel zu tun, über die hier so ausführlich gesprochen wurde. Oberstes Gebot ist dabei, die Konfrontation zu vermeiden weil dadurch jeder Zugang unmöglich und jedes Einwirken auf Verhaltensweisen unmöglich wird. Erfolg habe ich nur dann, wenn ich den Teilnehmern deutlich mache das ich ihre Persönlichkeit achte, aber ihr Verhalten unakzeptabel ist. Erschrocken bin ich regelmäßig über die tiefverwurzelte Ablehnung gerade der Polizei, hier bestehen klare Feindbilder die ich dann mühsam abbauen muss.
Noch mal eine Frage, ich kenne die Polizeiinternen Regelungen nicht. Gibt es eine Dienstanweisung über die Ansprache, analog zu der mir auferlegten Regelung der Ansprache mit "Sie" und "Herr/Frau"?
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 10.09.05, 11:47    Titel: Re: Nun wird es klarer. Antworten mit Zitat

hubert.braun hat folgendes geschrieben::
Also ist die Aussage der meisten in diesem Forum dass ein Betroffener in einer Art und Weise angesprochen werden darf, die der Beamtes als Betroffener auf das entschiedenste zurückweisen würde.


Zurückweisen darf er das ja auch, genau wie der Bürger umgekehrt. Was meinen Sie, was sich Polizisten täglich so alles anhören müssen?
Was Sie anscheinend wollen, ist, daß ein Polizist einem Bürger überhaupt nichts sagen darf, was diesem ggfs. "nicht gefallen" würde.

hubert.braun hat folgendes geschrieben::
ich bin der Meinung dass dies dem Ansehen der Polizei schadet


Das Recht auf Ihre Meinung haben Sie, Art 5. GG. Das Recht, diese Meinung zu einem absoluten Prinzip zu erklären und daraus abzuleiten, die Rechte der Beamten seien in diesem Punkt zu beschneiden, haben Sie nicht (gesamtes GG Winken). Aber Sie können natürlich über Ihren Bundestagsabgeordneten auf eine entsprechende Gesetzesänderung oder Verfassungseinschränkung hinarbeiten, wenn Sie das möchten.

hubert.braun hat folgendes geschrieben::
Oberstes Gebot ist dabei, die Konfrontation zu vermeiden weil dadurch jeder Zugang unmöglich und jedes Einwirken auf Verhaltensweisen unmöglich wird.


Antiautoritäre Erziehung? Wie machen Sie denn einem renitenten Jugendlichen die Konsequenzen seines Handelns klar? Sagen Sie als Vater nie "wenn Du so weitermachst, landest Du noch eines Tages im Knast"? Und darf das ein Polizist nicht genau so?
Und wie machen Sie einem angetrunkenen gewaltbereiten Mann klar, daß er auf dünnem Eis wandelt? Mit einem "lass uns mal drüber reden, Du"? Oder vielleicht doch irgendwann mit einem "Wenn ich Sie in 5 Minuten immer noch hier rumlungern sehe, landen Sie in der Zelle"?
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qw
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 708

BeitragVerfasst am: 10.09.05, 13:34    Titel: Re: Danke qw, endlich mal was zum Thema! Antworten mit Zitat

hubert.braun hat folgendes geschrieben::
Auf diesen Beitrag kann ich auch mal mit Argumenten antworten.
Wollen wir das ernsthaft? Ändern wir mal die Konstellation. Vorgesetzter zum Untergebenen: "Rechnest Du noch mit einer Beförderung?" "Ja sicher" "Kannst Du knicken, Du baust zuviel Mist und arbeitest mir zu schlampig, Dich schieß ich ab".
Hier teilt der Vorgesetzte eine auf Erfahrung beruhende Meinung mit und versetzt seinem Untergebenen einen heilsamen Schock. Dies erzeugt ein schlechtes Gewissen und ist erzieherisch wertvoll.


Du vergleichst Äpfel mit Birnen. Die Fälle sind nichtmal ansatzweise vergleichbar.

hubert.braun hat folgendes geschrieben::
Erheben sie keinen Anspruch auf Achtung ihrer Würde? Und wenn sie wirklich so einige Fehler gemacht haben, würden sie nicht verlangen dass man ihnen die sachlich und ruhig vorhält?
Ist nicht "Was du nicht willst das man dir tu........" ein ganz brauchbares Motto?


Wo ist denn der Jugendliche seiner Würde beraubt worden? Selbst wenn der Polizist sich irren sollte, sehe ich das hier überhaupt nicht. Und besonders unsachlich oder unruhig klang die Situation auch nicht.
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hubert.braun
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Anmeldungsdatum: 07.09.2005
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 10.09.05, 14:10    Titel: Keinen Mut? Antworten mit Zitat

Hat hier niemand den Mut auf meine Frage zu antworten?
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 10.09.05, 14:31    Titel: Re: Keinen Mut? Antworten mit Zitat

hubert.braun hat folgendes geschrieben::
Hat hier niemand den Mut auf meine Frage zu antworten?


Man sende einen Herold aus, auf dass er mit den tapfersten Jünglingen des Königreiches zurückkehre!

Im Ernst: Ist es nicht so, dass man sich schon seit zwei Seiten mit Ihrem Beitrag beschäftigt? Wurde daraus nicht schon ein allgemeiner Tenor deutlich: Auch wenn Sie es anders sehen mögen, kann man einem Polizisten nicht untersagen, einen Jugendlichen auf eventuelle Folgen seines Fehlverhaltens aufmerksam zu machen.
Diese Ansicht teile ich.

Gegenfrage: Dürfte Ihrer Meinung nach ein Polizist nicht einmal auf Nachfrage mitteilen, was für Folgen ein wie auch immer gearteter Fehltritt haben könnte?
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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hubert.braun
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Anmeldungsdatum: 07.09.2005
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 10.09.05, 14:53    Titel: Zweck erreicht! Antworten mit Zitat

Ich stimme zu, die Aussprache kann abgeschlossen werden, weil alle Interessierten hier deutlich zwei gegensätzliche Standpunkte dargestellt bekommen und sich eine eigene Meinung bilden können.
Die elegante Formulierung zum Schluß gibt einen starken Hinweis darauf, das Polizisten durchaus verpflichtet sind, die Anrede "Sie" zu verwenden. Auch hier kann also nun jeder Leser selbst beurteilen was er von Polizisten hält, die so locker mit ihren Dienstpflichten umgehen.
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hubert.braun
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Anmeldungsdatum: 07.09.2005
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 10.09.05, 15:17    Titel: Doch noch ne Anmerkung! Antworten mit Zitat

Noch etwas möchte ich anfügen, dann definitiv zum letzten mal.
In meiner Gegenwart darf niemand den Begriff "Bulle" verwenden, weder im privaten als auch im dienstlichen Umfeld. Ich mache dann ruhig aber bestimmt deutlich dass ich dies nicht akzeptiere und auf dem "Polizist" bestehe. Sogar mein alter Schwiegervater traute sich irgendwann nicht mehr dieses Wort zu verwenden wenn ich da war.
Auch hier vertrete ich einen u.U. absonderlichen Standpunkt. Erziehen und prägen beginnt mit Kleinigkeiten, den größten Erfolg hat der der ruhig aber überzeugend seinen Standpunkt vertritt.
Ich glaube nicht dass ich sehr vielen die Verwendung des Begriffs "Bulle" abgewöhnt habe, aber allen das Erlebnis verschafft, das nicht alles immer erlaubt oder akzeptiert ist.
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cyf
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 143

BeitragVerfasst am: 12.09.05, 00:12    Titel: Re: Doch noch ne Anmerkung! Antworten mit Zitat

hubert.braun hat folgendes geschrieben::
In meiner Gegenwart darf niemand den Begriff "Bulle" verwenden, weder im privaten als auch im dienstlichen Umfeld. Ich mache dann ruhig aber bestimmt deutlich dass ich dies nicht akzeptiere und auf dem "Polizist" bestehe. Sogar mein alter Schwiegervater traute sich irgendwann nicht mehr dieses Wort zu verwenden wenn ich da war.
Das war ja mal ein echter Kalauer, ich musste wirklich schmunzeln.

Es ist Ihnen also bereits gelungen eine Ihnen bekannte und anverwandte Person davon abzuhalten Slang zu sprechen.

Sie werden in bestimmten Problemkietzen mit Ihrem gestochen scharfem Hochdeutsch und der Vermeidung jeglicher außerdienstlich gehaltener Gespräche rund um die deutschen Strafgesetze nicht einmal mehr verstanden heutzutage.


Der Beamte den Sie im TV sahen befand sich nicht in einem Seminarraum, hatte keine Vorbereitung auf eine nächste Unterrichtsstunde. Er hat dem Jugendlichen aufgezeigt, dass dessen Wunsch die Fahrerlaubnis zu erwerben wohl erstmal zurück gestellt wird. Der Jugendliche wurde auf eine Konsequenz aufmerksam gemacht, er kann jetzt schon einen Zusammenhang von Tat und Strafe erkennen.

Viel wichtiger ist jedoch die Wirkung die erzielt werden soll. Das Erkennen, dass eine Tat eine mögliche Bestrafung und eine neuerliche Tat eine mögliche Verschärfung der Strafe nach sich zieht, könnte bei dem Jugendlichen erwirken, dass er bis zur Verhandlung vor dem Jugendrichter, welche die Justiz leider erst in 9 Monaten anberaumen kann, nicht wieder ohne Fahrerlaubnis fährt.

Schöne Prävention betrieben der Polizist.

Die Art wie der Beamte dies tat, könnte man als 'jugendtypisch erklärt' bezeichnen.
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Martin R.
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 12.09.05, 11:35    Titel: Re: Doch noch ne Anmerkung! Antworten mit Zitat

hubert.braun hat folgendes geschrieben::
Noch etwas möchte ich anfügen, dann definitiv zum letzten mal.
In meiner Gegenwart darf niemand den Begriff "Bulle" verwenden, weder im privaten als auch im dienstlichen Umfeld. Ich mache dann ruhig aber bestimmt deutlich dass ich dies nicht akzeptiere und auf dem "Polizist" bestehe. Sogar mein alter Schwiegervater traute sich irgendwann nicht mehr dieses Wort zu verwenden wenn ich da war.
Auch hier vertrete ich einen u.U. absonderlichen Standpunkt. Erziehen und prägen beginnt mit Kleinigkeiten, den größten Erfolg hat der der ruhig aber überzeugend seinen Standpunkt vertritt.
Ich glaube nicht dass ich sehr vielen die Verwendung des Begriffs "Bulle" abgewöhnt habe, aber allen das Erlebnis verschafft, das nicht alles immer erlaubt oder akzeptiert ist.
Was soll man da noch sagen. Zum Glück befinden andere Leute was erlaubt ist und was nicht.

Ich sehe den mangelten Respekt gegenüber Polizisten auch als problematisch an aber erstens sinkt mein Respekt gegenüber Leuten, die sich zu viel anmaßen und zweitens finde ich den Begriff "Bulle" nicht von vorn herein respektlos. Anders sieht es natürlich aus, wenn man jemanden so anspricht.

EDIT: Warum wechseln Sie eigentlich ständig das Thema? Eine Antwort auf diese Frage ist nicht nötig. Entweder Sie können nicht auf den Punkt bringen, worum es Ihnen geht oder es mangelt an Argumenten für die früheren Behauptungen.
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 12.09.05, 12:00    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
zweitens finde ich den Begriff "Bulle" nicht von vorn herein respektlos.
Er gilt vor Gericht immer noch als Beleidigung.
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