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Verfasst am: 22.10.04, 06:59 Titel: 2 fache Staatsangehörigkeit und 2 fach Wohnsitz
Hallo,
ich habe folgendes Problem. Mir wurde gesagt, das ich mich strafbar mache wenn ich an 2 Orten einen festen Wohnsitz habe. Und zwar einen in Deutschland (dort wohne ich eigentlich schon 4 Jahre nicht mehr) und einen im Ausland, wo ich lebe und arbeite.
Das mit dem Abmelden in Deutschland habe ich damals nicht so ernst genommen. Seit den 4 Jahren habe ich in Deutschland keine Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld bezogen. Kein Geld vom Staat bezogen (Kein Ausnutzen!).
Habe ich mich damit strafbar gemacht. Wenn ich in Deutschland gemeldet war, aber 4 Jahre dort nicht mehr wohne.
Was könnten die Folgen sein?
wer sich meldet, obwohl er die Wohnung nicht bezieht, begeht nach den Meldegesetzen der Länder eine - bußgeldbewehrte - Ordnungswidrigkeit, keine Straftat.
Es kann also ein Bußgeld geben. _________________ Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
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