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2 fache Staatsangehörigkeit und 2 fach Wohnsitz

 
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Gabo-CZ
Gast





BeitragVerfasst am: 22.10.04, 06:59    Titel: 2 fache Staatsangehörigkeit und 2 fach Wohnsitz Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Mir wurde gesagt, das ich mich strafbar mache wenn ich an 2 Orten einen festen Wohnsitz habe. Und zwar einen in Deutschland (dort wohne ich eigentlich schon 4 Jahre nicht mehr) und einen im Ausland, wo ich lebe und arbeite.
Das mit dem Abmelden in Deutschland habe ich damals nicht so ernst genommen. Seit den 4 Jahren habe ich in Deutschland keine Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld bezogen. Kein Geld vom Staat bezogen (Kein Ausnutzen!).
Habe ich mich damit strafbar gemacht. Wenn ich in Deutschland gemeldet war, aber 4 Jahre dort nicht mehr wohne.
Was könnten die Folgen sein?

Mfg
Gabriel
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Heinz-Peter Nobert
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1197
Wohnort: Saarlouis

BeitragVerfasst am: 22.10.04, 07:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wer sich meldet, obwohl er die Wohnung nicht bezieht, begeht nach den Meldegesetzen der Länder eine - bußgeldbewehrte - Ordnungswidrigkeit, keine Straftat.

Es kann also ein Bußgeld geben.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
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