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Nichtwahrnehmung einer Einzugsermächtigung durch Vermieter

 
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Schneewitchen
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.03.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 09.09.05, 18:27    Titel: Nichtwahrnehmung einer Einzugsermächtigung durch Vermieter Antworten mit Zitat

Hallo an alle!

Ich habe folgendes Problem: zum Ende 2003 haben wir in der öffentlichen Tiefgarage eines Einkaufs- und Bürokomplexes einen Dauerstellplatz angemietet. Im Mietvertrag wurde der Verwaltungsgesellschaft eine monatliche Einzugsermächtigungf über die Miete in Höhe von 59 EUR erteilt.

Die ersten Monate ging auch alles seinen geordneten Gang. Zum November 04 wechselte dann aber der Verwalter. Da in diesem zuge Probleme bei der Mieterhebung angekündigt wurden, erweiterten wir die Einzugsermächtigung schriftlich auf den zeitweiligen Einzug von 2 Monatsmieten um etwaig entstehende Rückstände so auf unkomplizierte Art auszugleichen. Stattdessen wurden Ende Mai 6 Monatsmieten auf einmal abgebucht. Entsprechend der bestehenden Vereinbarung veranlassten wir eine Rückbuchung des Betrages durch unsere Bank und überwiesen manuell 2 Monatsmieten. Gleichzeitig erhoben wir schriftlich Einspruch gegen dieses Vorgehen und verwiesen nochmals auf die vereinbarte Abbuchung von höchsten 2 Monatsmieten auf einmal.

Anfang Juni wurde dann eine Miete abgebucht. Zum Ende des Monats kam dann eine schriftliche Bestätigung unseres Einspruches mit der Bestätigung, dass ab Juli eine Abbuchung von 2 Monaten bis zum Ausgleich der Rückstände erfolgen sollte. Die Sache erschien uns damit erledigt. Und auch dass bald arauf eine erneute Mitteilung über die Weitergabe der Verwaltung an eien Tochterfirma ins Haus kam irritierte uns zwar leicht, beunruhigte uns aber nicht weiter.

Heute kam aber wieder ein Brief, in dem uns mitgeteilt wurde, dass man 3 Monate lang nicht in der Lage war eine Umstellung vorzunehmen und daher der Gesamtbetrag der ausständigen Miete (6 Stück) nun auf einmal abgebucht werde. Bei einer daraufhin erfolgten telefonischen kontaktaufnahme mit Verweis auf die schriftlich zugesagte Abbuchung von höchsten 2 Monatsmieten gab es lediglich den Bescheid, dass dies nicht möglich sei. Wir sollten eben manuell überweisen.

Wir sind aber weder bereit, wegen des eindeutigen Versäumnisses des Vermieters unser Konto in der artiger Weise zu bealsten, noch die durch nabuelle Überweisung anfallenden Kontogebühren zu tragen. Welche Möglichkeiten bleiben uns? Liegt das Versäumins bei uns, weil wir uns auch schriftliche Vereinbarungen verlassen haben und nicht regelmäßig unsere Kontobewegungen auf die Abbuchung von 59 EUR bze 118 EUR überprügt haben? Oder hat der Vermieter durch sein Versäumnis vielleicht sogar schon einen Teil der Ansprüche verwirkt? Wir sind übrigens nicht die einziegen Betroffenen dieses Spiels.

Zur Vervollständigung: Da wir den Stellplatz nicht mehr benötigen, haben wir Ihn Mitte august fristgerecht per Einschreiben zum Ende September gekündigt. Wie sich bei dem heutigen Telefonat raus stellte, schein man davon aber nicht wissen zu wollen.

Wäre nett, wenn es ein paar komstruktive Kommentare zur diesem Problem gäbe.
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zewa
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 496
Wohnort: gleich um die Ecke

BeitragVerfasst am: 09.09.05, 18:39    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wir sind aber weder bereit, wegen des eindeutigen Versäumnisses des Vermieters unser Konto in der artiger Weise zu bealsten


Den Satz versteh ich nicht. Mit den Augen rollen

Wenn einem Mieter zu wenig abgebucht wurde, liegt auf dessen Konto exakt in der Größenordnung zuviel Pulver rum.
Folglich müsste eine Lastschrift in Höhe der ausstehenden Mieten kein Thema darstellen.

Wenn der Mieter natürlich seine Finanzen nicht im Griff hat und das Geld inzwischen anderweitig verjubelt hat, muss er dann halt eine Zeitlang den Gürtel enger schnallen.

Aber ich sehe bei derartigen Fallkonstellationen keinen Anspruch, dass der Vermieter irgendwelchen Zahlungsaufschüben zustimmen müsste.
_________________
Auch wenn der vorstehende Beitrag vielleicht andere Rückschlüsse zu suggerieren vermag. Die einzig richtige Antwort in dieser Sache lautet: "Kommt drauf an!" Jede andere Antwort ist grundsätzlich falsch.
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 09.09.05, 18:53    Titel: Antworten mit Zitat

Was soll das ganze Tamtam?

Da Sie zu Ende September (hoffentlich vertragsgerrecht) gekündigt haben, überweisen Sie in einem Rutsch die offenen Mieten und fertig. Alle danach eintreffenden Schreiben der Firma können Sie ungeöffnet in die Papiertonne hauen.

Da Sie ein Problem mit der Überweisungsgebühr (vermutlich in Höhe von wenigen cent) haben teilen Sie mir per PN ihre Kontoverbindung mit und ich übernehme diesen Betrag. Mit den Augen rollen
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