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Verfasst am: 09.09.05, 20:12 Titel: Welcher Gutachter hat denn nun recht ??
A überholt auf der Autobahn mit LKW den auf dem rechten Fahrstreifen Fahrer B (mit 5 Insassen in PKw B). A schert zu früh wieder ein und rammt B. Fahrzeug B Totalschaden gem von B beauftragten Gutachten. Wiederbeschaffungswert: 3200,00 Euro
Insassen teilweise Schleudertrauma, Navi und Videokamera beschädigt.
Versicherung Hat nunmehr eigenen Gutachter geschickt, der auf einen Wiederbeschaffungswert von 2850,00 Euro gekommen ist.
Zitat Versicherung: " Das Gutachten des Herrn X. ist falsch. Wir werden die Gutachterkosten nicht ersetzen"
Ich habe nun für nächste Woche einen Termin mit einem RA. Hierzu hatten mir alle Personen , mit denen ich gesperochen hatte, geraten . Ich glaubte, dass Versicherungen seriös abrechnen.
Fragen:
1. Welches Gutachten gilt? Man kann doch nicht einfach behaupten, dass das Gutachten falsch ist
2. Wie neutral ist ein Versicherungsgutachter?
3. Wer zahlt Anwaltskosten wenn ich Anwalt einschalte, da neben dem Sachschaden am Kfz noch ggf Behandlungskosten für Verletzte, sowie Reparaturkosten für im Auto befindliche Sachen abzurechnen sind?
1. wie können sie sich 100% sicher sein, dass ihr gutachter nicht doch einen "fehler" gemacht hat?
2. im prinzip genauso neutral wie ein anderer, denn der schaden muss ja schliesslich für den vom gutachter errechneten betrag auch zu beheben sein! (oder bei restwerten: für den angegebenen restwert muss auch ein käufer zu finden sein...)
3. gemäß haftungsquote die gegnerische versicherung.
lassen sie das fahrzeug denn reparieren? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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