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wir sind ein mittelständisches Reisebüro und haben vor, Flyer mit einem befristeten Reisegutschein in Höhe von ca. 5 % des Reisewertes (ab einem festgelegten Reisewert) zu verteilen.
Diesbezüglich würde mich interessieren ob dies Wettbewerbsrechtlich möglich ist oder ob es Probleme geben kann.
Wenn der gewährte Nachlass in Form von einem Reisegutschein ausgestellt wird, der auf alle Reisen einlösbar ist und jedermann diesen Gutschein verlangen kann, sehe ich keine Probleme.
Auch einer Befristung steht nichts im Wege, da der Gutschein ja von niemanden bezahlt wurde.
Wenn man den Nachlass gar mit irgendeinem Jubiläum oder einem Ereignis verknüpft, müsste es ganz "wasserdicht" sein.
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