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Verfasst am: 22.10.04, 09:14 Titel: Offenbarungseid bei Minderjährigen ???
Hallo,kann mir jemand sagen ob mein Sohn der 16 Jahre alt ist und noch 2 Jahre zur Schule geht , daher also auch kein eigenes Einkommen hat einen Offenbarungseid abgeben muss ? Er hat eine Forderung aus einem Unfall den der mal mit einem Motorroller hatte und ihn dabei beschädigte. Nun soll er einen Offenbarungseid abgeben ! Muss er ihn abgeben oder was kann man machen ?
Verfasst am: 22.10.04, 09:19 Titel: Re: Offenbarungseid bei Minderjährigen ???
kira hat folgendes geschrieben::
Hallo,kann mir jemand sagen ob mein Sohn der 16 Jahre alt ist und noch 2 Jahre zur Schule geht , daher also auch kein eigenes Einkommen hat einen Offenbarungseid abgeben muss ? Er hat eine Forderung aus einem Unfall den der mal mit einem Motorroller hatte und ihn dabei beschädigte. Nun soll er einen Offenbarungseid abgeben ! Muss er ihn abgeben oder was kann man machen ?
Es heißt nicht Offenbarungseid, sondern eidesstattliche Versicherung. Wenn er die titulierte Forderung nicht zahlen kann muss er auf Antrag die EV abgeben. Da er minderjährig ist, muss der gesetzliche Vertreter dies für ihn tun (aber natürlich nur über das Vermögen des Kindes).
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