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Verfasst am: 10.09.05, 19:39 Titel: renovierung nach auszug
hallo zusammen ich habe nochmal eine frage zur renovierung nach dem auszug.
ich muss die türen neu lakieren und habe dementsprechend nun den lack gekauft (standart weiss) nun will meine vermieterin grün.
muss ich das übernehmen? sie waren beim einzug beige und wenn sie mit dem weiss nicht zufrieden wäre, würde ich beige noch verstehen und einsehen, aber grün?
wenn ich den lack nun nicht zurück geben kann, muss ich die kosten für ihr gewünschtes grün übernehmen?
ist es im allgemeinen zulässig eine andere farbe wie bei einzug zu verlangen?
Selbstverständlich sind Sie nicht verpflichtet, in grün zu streichen, wenn im Mietvertrag nicht steht, dass sich der VM die Farbe aussuchen kann o.ä..
Andererseits wäre es idiotisch in weiss zu streichen, wenn der VM grün haben will. Teilen Sie dem VM das Problem mit und der wird die grüne Farbe bezahlen, wenn er wirklich Interesse an fies-grünen Türen hat (würde ich mir aber schriftlich geben lassen, sonst will er später weiß und Sie müssen nochmals streichen, weil Gerichte grün für unzumutbar halten könnten). _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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