Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Anmeldungsdatum: 13.08.2005 Beiträge: 10 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 12.09.05, 19:19 Titel: Wasserschaden
hallo,
auch ich habe dieses problem seit samstag es lief mir an den wänden runter
wie wasserfälle, na ja grins hat nicht jeder aber schön ist es nicht, ich rief an
und bekam zu hören das der dachdecker schon informiert wäre, da ich ja sonntag
schonmal anrief,
da fragte ich ihn wie das versicherungstechnisch auschaut, und wer für den mir
anstandenen schaden hier aufkommen würde, da tapete nass, teppich nass, und
meine geräte die dort standen auch hin sind
tja herr schmidt, das tragen nicht wir, das ist ein fall für ihre hausratsversicherung,
ich dachte man wäre das einfach wenn mir ne waschmaschine ausläuft, ist ja ein
fall für dessen versicherung *g ich sagte ihm das er sich auf den kopf stellen könne
er dafür aufzukommen hat
Grundsatz: Gebäudeschäden durch eindringendes Wasser müssen vom Vermieter behoben werden. Ausnahme: wenn den Mieter ein Verschulden trifft, z.B. wenn die Balkontür bei Abwesenheit weit offen gelassen wurde. Fenster und Balkontür kann man normalerweise in Kippstellung lassen (wenn keine Einbruchsgefahr besteht). Bei extremen Wetterlagen ist aber auch hierbei Vorsicht geboten.
nun hab ich das ganze meinem anwalt weiter gegeben und meinem vermieter eine
frist von 14 tagen gesetzt wegen instandsetzung und versicherungstechnisch sich
zu dem schreiben bis freitag zu melden, einschreibe rückbrief, und mal sehen was
da nun kommt.
wie ich Ihnen in unserem heutigen Telefonat gegen 09:30 Uhr mitteilte, ist in der Nacht vom 10.09.2005 zum 11.09.2005 ein erheblichen Wasserschaden in meiner Wohnung eingetreten. Dabei sind Schäden im Flur, Küche, Schlafzimmer aufgetreten. Der Schaden ist auf das defekte Dach zurückzuführen. Die ebenfalls im Haus wohnende Familie W. Stoltenburg kann dies bestätigen
Die Wohnung unter mir nahm keinen Schaden, hiervon konnten Frau Stoltenburg und ich uns heute am 12.09.05 überzeugen.
Aufgrund des eingedrungenen Wassers sind folgende Schäden entstanden:
- nasse Auslegware (Teppich)
- nasse Zimmerdecken und -wände,
- mein PC, welcher im Flur stand, ist defekt
- Monitor nass (Neupreis 2001 DM 899,00)
Die Tapete weist Stockflecken auf. Bei nicht rechtzeitiger Mängelbehebung kann dies zur Schimmelbildung führen. Sofern Sie mir am Telefon mitteilten, Wohnungsschäden durch eindringendes Wasser aufgrund eines defekten Daches müssen vom Mieter behoben werden, ist dies falsch. Sie sind als Vermieter verpflichtet, für einen ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache zu sorgen. Ist ein Mangel bei der Mietsache vorhanden und wird dadurch Eigentum des Mieters beschädigt, so ist der Vermieter dem Mieter zum Schadenersatz verpflichtet.
Die Höhe des Schadens werde ich in Kürze beziffern. Zunächst fordere ich Sie auf, Ihre Schadensersatzpflicht dem Grunde nach anzuerkennen und habe mir für Ihre diesbezügliche Bestätigung den
16.September 2005
vorgemerkt. Des weiteren fordere ich Sie auf, die Nässeschäden an der Mietsache bis zum
30. September 2005
zu beseitigen sowie geeignete Vorkehrungen zu treffen, daß die Mängelursache abgestellt wird. Kulanterweise werde ich – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - bis zum 30.09.2005 die Miete nicht mindern. Sollten über den 30. September 2005 hinaus die Mängel fortbestehen, werde ich ab Oktober 2005 die Miete um 20 % mindern.
In der Erwartung alsbaldiger Erledigung durch Sie verbleibe ich mit freundlichen Grüßen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.