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Verfasst am: 10.09.05, 23:02 Titel: Kann die Umsatzsteuer bar an das Finanzamt abgeführt werden?
Hallo!
Fall:
Eine Privatperson gründet ein Einzelunternehmen (ohne HR-Eintragung). Da die Person kein hohes Startkapital hat, kauft sie sich einen Tisch und führt ihre Geschäfte von zuhause aus. Die Geschäfte laufen so gut, dass sie es ständig versäumt, zu einer Bank zu gehen, um ein Konto zu eröffnen - was in diesem Fall auch völlig sinnlos ist, denn die Kundschaft zahlt immer bar. Es werden keine Rechnungen geschrieben.
Fragen:
1. Nehmen wir an, die Person führt USt an das Finanzamt ab. Kann sie dies bar tun? Wenn ja, was ist die Höchstgrenze?
2. Ist es in der heutigen Zeit noch glaubhaft, dass ein Einzelunternehmen kein Bankkonto hat?
3. Wie kann das Finanzamt bei eventueller Nichtzahlung der USt auf das Unternehmen aufmerksam werden?
Die Person ist doch sicher mit Steuer-Nr. gemeldet?
Ausserdem hat Sie sicherlich Ihr Gewerbe auch angemeldet?
Den dazu ist Sie verpflichtet! (das muss auch ohne HR-Eintrag gemacht werden)
Sollte Sie dies nicht getan haben könnte eine kleine anonyme Anzeige erhbliche Probleme bringen!
Bei Bareinahmen ist Sie Verpflichtet ein Kassenbuch zu führen, das sämtlcihe Einnhamen und Ausgaben belegt!
Früher oder später wird die Person also eine Mahung zur Abgabe Ihrer Steuererklärung bekommen, spätestens da wird die Person dann Ihre Einnahmen erklären müssen, wie Sie entstanden sind, da könnte es sehr schnell zu einer Steuerprüfung kommen!
MfG
Manfred
Ein kleiner Anfruf beim Finanzamt und Sie wissen ob das geht, meines wissens nach führt das Finanzmat eine Kasse für Bareinzahlungen, also sollte das kein Problem sein!
Aber wenn man das richitg verstanden hat läuft alles schwarz nichts ist gemeldet usw.
das kann bei einem öffent. Geschäft sehr gefährlich werden. Da kommt dann auch mal kurz die Steuerfahnung vorbei!
MfG
Manfred
Mir fallen da auch noch ein paar Sachen ein : Pflicht zur Rechnungserstellung und Aufbewahrung, allgemeine Buchführungspflichten. Selbst die beiden aufgeführten "Owig`s" (bei Verstößen) ziehen schon empfindliche Geldstrafen nach sich. Von einer Evtl Steuerhinterziehung AO § 370 ganz zu schweigen.
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 23.01.06, 12:34 Titel:
Die Finanzkassen sind schon seit Jahren für den Barzahlungsverkehr geschlossen.
Man kann ohne weiteres bei Banken Bareinzahlungen auf Konten der Finanzkasse vornehmen. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Verfasst am: 23.01.06, 23:42 Titel: Re: Kann die Umsatzsteuer bar an das Finanzamt abgeführt wer
mimi83 hat folgendes geschrieben::
Hallo!
Fragen:
1. Nehmen wir an, die Person führt USt an das Finanzamt ab. Kann sie dies bar tun? Wenn ja, was ist die Höchstgrenze?
Regelmäßig nein, aber man kann gegen geringe Gebühr bei jeder Bank eine Überweisung auch ohne Konto veranlassen. Kommt es zur Zwangsvollstreckung, wird auch Bargeld akzeptiert...
Zitat:
2. Ist es in der heutigen Zeit noch glaubhaft, dass ein Einzelunternehmen kein Bankkonto hat?
Ja. Der Punkt ist bloß, was der Betreffende damit verbergen könnte. Führt dann ggf. zu ausführlichem Schriftverkehr mit der FinVw und umfassender Prüfung. Im Regelfall kann man sich auch gleich ein Schild umhängen "Ich bin Steuerhinterzieher!"
Zitat:
3. Wie kann das Finanzamt bei eventueller Nichtzahlung der USt auf das Unternehmen aufmerksam werden?
Übersetzt: Wie ziehe ich so etwas schwarz durch und an der Steuer vorbei? Mal wieder ein von den Gestalten, die hier für illegale Aktivitäten dringend eine Anleitung sucht? _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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