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Anfechtung der Beschlüsse einer Mitgliederversammlung

 
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niceguy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 11
Wohnort: Oldenburg

BeitragVerfasst am: 10.09.05, 23:29    Titel: Anfechtung der Beschlüsse einer Mitgliederversammlung Antworten mit Zitat

Hallo allerseits!
Die letzte Mitgliederversammlung unseres Vereins wurde nicht ordnungsgemäß einberufen. Wir beabsichtigen daher die Anfechtung zu erklären, erforderlichenfalls auch klageweise. Die Folge der Anfechtung wäre, dass sämtliche Beschlüsse der MV von Anfang an nichtig sind und die derzeitigen Vorstände niemals im Amt waren. Da die Amtsdauer der alten Vorstände (hier: 2 Jahre) bereits abgelaufen ist, müsste unverzüglich eine ordentliche MV mit dem Tagesordnungspunkt Neuwahlen des Vorstands einberufen werden. Alternativ könnte die gerichtliche Bestellung eines Notvorstands beantragt werden; das beabsichtigen wir jedoch nicht.
In diesem Zusammenhang stellen sich mir 2 Fragen:

1. Welche Fristen sind bei einer Anfechtung zu beachten?

2. Kann der alte Vorstand, dessen Amtszeit bereits abgelaufen ist, neue Mitglieder aufnehmen, um in der MV andere Mehrheitsverhältnisse zu schaffen?
Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist in unserer Satzung folgendes geregelt:
"Der schriftliche Aufnahmeantrag ist an den Vorstand zu richten, der darüber mit Mehrheit entscheidet:"

Gruß
niceguy
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JS
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 11.09.05, 07:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo niceguy,
sollte die Anfechtung Erfolg haben, wären tatsächlich alle Beschlüsse, also auch die Wahlen, der angefochtenen Versammlung nichtig.
Damit wäre der alte Vorstand weiterhin im Amt ... bis zum Ablauf seiner Amtszeit.
Sollte diese Amtszeit bereits abgelaufen sein, dann kann der Vorstand dennoch weiterhin im Amt sein, wenn die Satzung die Vorschrift enthält, dass der Vorstand bis zur Neuwahl im Amt bleibt. Ist das nicht der Fall, dann ist der Verein ab Rechtskraft der Entscheidung über den Erfolg der Anfechtung ohne Vorstand.
Dann gilt:
Ist der ehemalige Vorstand noch im Vereinsregister eingetragen, kann er noch wirksam eine MV einberufen und dort Neuwahlen durchführen lassen. Ist jedoch bereits der neue Vorstand eingetragen, dann hilft nur noch ein Notvorstand, denn es ist dann niemand mehr vorhanden, der für den Verein wirksam handeln könnte.

Zu den Fragen:
1) Besondere gesetzliche Fristen für die Anfechtung gibt es meines Wissens nicht. Eine unwirksame Einberufung einer MV wird nicht durch Zeitablauf geheilt.

2) Wenn der ehemalige Vorstand tatsächlich nicht mehr im Amt ist, kann er auch keine Beschlüsse mehr fassen und folglich auch nicht über Aufnahmeanträge beschliessen. Das gilt auch dann, wenn er noch im Vereinsregister eingetragen sein sollte.
Schreibt die Satzung allerdings vor, dass der Vorstand auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu einer Neuwahl im Amt bleibt, dann ist er auch beschlussfähig und kann neue Mitglieder aufnehmen.

JS
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niceguy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 11
Wohnort: Oldenburg

BeitragVerfasst am: 12.09.05, 20:54    Titel: Antworten mit Zitat

JS hat folgendes geschrieben::
Sollte diese Amtszeit bereits abgelaufen sein, dann kann der Vorstand dennoch weiterhin im Amt sein, wenn die Satzung die Vorschrift enthält, dass der Vorstand bis zur Neuwahl im Amt bleibt.

Nein, diesen Zusatz enthält unsere Satzung leider nicht.
JS hat folgendes geschrieben::
Ist jedoch bereits der neue Vorstand eingetragen, dann hilft nur noch ein Notvorstand, denn es ist dann niemand mehr vorhanden, der für den Verein wirksam handeln könnte.

Es sind bereits die Vorstandsmitglieder eingetragen, die nicht ordnungsgemäß bestellt wurden.
JS hat folgendes geschrieben::

Schreibt die Satzung allerdings vor, dass der Vorstand auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu einer Neuwahl im Amt bleibt, dann ist er auch beschlussfähig und kann neue Mitglieder aufnehmen.

Nein, eine solche Vorschrift haben wir nicht in der Satzung.

Na, dann müssen wir uns das mit der Anfechtung nochmal überlegen bzw. die Mehrheitverhältnisse nachrechnen.

Trotzdem vielen Dank JS

Gruß
niceguy
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Sigma
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 12.08.2005
Beiträge: 100
Wohnort: Marburg

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 23:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ich wäre da sehr vorsichtig !

Mag ja sein, dass die Mitglieder/innen nicht ordentlich einberufen wurden, vielleicht nicht die 14-tägige Frist oder Einladungstopps vergessen? Na ja, ist ja auch egal. Im Prinzip handelt es sich hier nur um einen lächerlichen Formfehler, den die übrigen Mitglieder/innen, da nix schlimmes passiert ist, ignorieren.
Selbst wenn ihr paar wenigen "Aufrührer", so werden euch die übrigen Mitglieder/innen ansehen, tatsächlich wegen dieser Lächerlichkeit erfolgreich rebelliert, werdet ihr die Achtung und die Anerkennung der übrigen Mitglieder verlieren, die sich zeitaufwendige zur Sitzung bemühten. Die Wahl, die Beschlüsse und später die Eintragung durchbekommen haben, müssten sich tatsächlich noch einmal treffen und die ganze Prozendur, mit dem gleichen Ergebnis, nochmal durchziehen.. Es gibt nur böses Blut, Zwietracht, bis hin zum Mobbing und schlussendlich werdet ihr systematisch am Vereinsgeschehen benachteiligt. Und schließlich kündigt ihr eure eigene Mitgliedschaft.
So lange sie nicht mit der Kasse durchbrennen, lasst sie werkeln. Wenn sie (groben) Mist bauen, diqualifizieren sie sich selbst. Du brauchst doch nur abzuwarten und die Zeit für dich arbeiten zu lassen.
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moro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 28.09.05, 18:08    Titel: Antworten mit Zitat

Sigma hat folgendes geschrieben::
die Mitglieder/innen


Der Mitglied? Die Mitglied?

Gruß,
moro
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13
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 28.09.05, 18:41    Titel: Antworten mit Zitat

moro hat folgendes geschrieben::
Sigma hat folgendes geschrieben::
die Mitglieder/innen


Die Mitglied?


Also, das glaube ich weniger... Mit den Augen rollen Mr. Green
_________________
MfG
13
Lach nicht!! Freu Dich anders! Mr. Green
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