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BGB Verjährungsrecht contra Bankverjährungsrecht bei Sparbuc

 
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Filmsammler
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.10.2005
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 27.01.06, 03:56    Titel: BGB Verjährungsrecht contra Bankverjährungsrecht bei Sparbuc Antworten mit Zitat

Möchte mal einen Fall zur Diskussion bringen :
Bei Unterschlagungen im familiären Bereich beträgt die verjährungsfrist 30 Jahre.
Nach HGB, § 257 beträgt die Aufbewahrungspflicht der Bank für Kontodaten nur 10 Jahre.
Nehmen wir mal an, A gelangt an ein Sparbuch seines Sohnes B, von dem B aber nichts weiß, da er es erst mit 21 Jahren ausgezahlt bekommen soll.
A löst das Sparbuch auf und verjubelt das Geld von B.
Opa C, der das Sparbuch anlegte stirbt und alles gerät in Vergessenheit.
Nach 20 Jahren erfährt B durch Zufall von dem Sparbuch und das A es aufgelöst hat.
Die bank hat nur eine 10 jährige Aufbewahrungspflicht und fällt somit als Beweislieferant aus, gleichzeitig besteht meiner Meinung nach eine Forderung des B gegen A, die nun aber schwer zu beweisen ist.
Wäre es da nicht richtig, daß Sparkonten minderjähriger Kinder z.B. 30 jahre von der bank gespeichert werden müßten, um eine Harmonisierung mit dem BGB herzustellen ?
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 27.01.06, 09:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

zu kurz gedacht.

Mord verjährt nicht. Die Kontobewegung auf dem Konto ist ein wichtiges Beweismittel um nach 50 Jahren Mordgründe zu beweisen. Wäre es nicht schön, dann noch auf die Bankaufzeichnungen zurückgreifen zu können? Also: Unbegrenzte Aufbewahrungsfrist für alles (denn man weiss ja nicht, wozu das noch benötigt werden kann).

Natürlich nicht nur für Banken. A hat außerdem überhöhte Miete berechnet, die Lebensversicherung aufgelöst, Waren auf den Namen von B bestellt und Steuern hinterzogen.
Also: Unbegrenzte Aufbewahrungsfrist für jeden
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Filmsammler
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.10.2005
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 27.01.06, 11:37    Titel: Antworten mit Zitat

Bin ganz Deiner Meinung.
Ich denke, dieses Privatpersonen aufzuerlegen wird schwierig. Bei Banken wird seit 40 jahren alles auf Mikrofilm gespeichert.
Ich verstehe eine 10 jährige Aufbewahrungsfrist bei Papierform (sonst müßten die Banken ja Lagerhallen bauen). Da aber sowieso alles verfilmt ist, frage ich mich, warum diese Filme nicht auch unbegrenzt von den Banken aufbewahrt werden müssen.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 27.01.06, 12:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich glaube, ich habe das Ironiezeichen im letzten Posting vergessen.

In der Tat verfügen Großbanken (bzw. von denen beauftragte Fachfirmen) über Lagerhallen für die zu archivierenden Unterlagen.

State of the art sind schon seit längerem keine Fiche mehr sondern optische Archivierungssysteme, wo diese Unterlagen eingescannt und elektronisch gespeichert werden.

Auch wenn mit jeder neuen Technik die Kosten sinken: Archivierung verursacht richtig heftige Kosten. Der Gesetzgeber muss sinnvollerweise diese Kosten abwägen gegen den Nutzen, den die Archivierung bringt.

Und der Nutzen sinkt natürlich mit jedem Jahr. Am Ursprungsbeispiel wird dies deutlich. Durch welchen Zufall soll B erfahren, dass ein Sparbuch bestand und vor 20 Jahren aufgelöst wurde? Und welche Wahrscheinlichkeit besteht, dass die damalige Unterschlagung heute noch bewiesen werden kann? Im Beispiel behauptet A einfach, von dem Geld sei ein Fahrrad für B gekauft worden...

So etwas passiert in der Praxis nicht.

Daher muss der Gesetzgeber irgendwo eine Grenze ziehen. Hier erscheinen mir die 10 Jahre durchaus sachgerecht.
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Filmsammler
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.10.2005
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 27.01.06, 15:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Karsten, das Ironiezeichen kannst Du vergessen, denn so etwas gibt es wirklich.
mein Opa hatte 1969 zu meiner geburt ein Sparbuch mit 10.000.-DM angelegt, Wahnsinnsgeld damals, dafür bekam man einen Mittelklassewagen. das Sparbuch bekam mein Vater zur treuhänderischen Verwahrung bis zu meinem 21. geburtstag.
Nachdem Opa tot war, hat Vater das Sparbuch aufgelöst und für sich verwendet, da war ich 12 Jahre alt.
Durch Zufall habe ich im letzten Jahr ein Fotoalbum von Opa angesehen, wo eine Kopie des Treuhandauftrages für meinen vater drin war.
Die Bank bestätigte, daß das Sparbuch 1979 aufgelöst wurde, genaue Unterlagen sind aber nicht mehr vorhanden. Nun stehe ich in der Beweislast gegenüber meinem vater, daß er das Geld veruntreut hat.
Ich nehme an, so selten sind die Fälle nicht, wie oft gehen Eltern an die Sparbücher der Kinder, wenn es mal eng wird und so lange niemand etwas merkt, gibt es nur Zufälle die alles ans Licht bringen
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