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Verfasst am: 11.09.05, 00:41 Titel: Hochzeitsfotos und Negative
Hallo, bin neu hier und hätte eine Frage:
Vor kurzem hat ein Brautpaar geheiratet und von einem ortsansässigen Fotograf ganz offiziell Bilder machen lassen. Bei der Abholung der Bilder haben die beiden nach den Negativen gefragt und bekamen zur Antwort: "die bleiben bei uns".
Sie haben doch eine Dienstleistung in Auftrag gegeben und bezahlt.
Wem gehören denn die Negative??? Dem Ehepaar oder dem Fotografen??
Danke für Eure Antworten.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 11.09.05, 10:03 Titel:
In Ermangelung einer anderweitigen Regelung: dem Fotografen als Urheber.
Er darf sie allerdings nicht weiterverbreiten ohne Genehmigung der Fotografierten. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Vielen Dank für die Antwort, werde sie weiterleiten.
Dann hat das Ehepaar also keinerlei Besitzanspruch auf die Negtive und ist dem Fotografen ausgeliefert. Das finde ich echt bescheiden.
Was heisst denn ausgeliefert. Der Photograph darf mit den Negativen auch nichts machen, da das sonst das Persoenlichkeitsrecht der Personen auf den Photos verletzt.
Selbst wenn sie die Negative haetten, duerften sie nicht unbedingt selber davon Abzuege machen und verbreiten, da sie dann gegen das Urheberrecht des Photographen verstossen wuerden.
Das hinsichtlich der Negative keine besondere Absprache getroffen wird und diese deshalb beim Fotgrafen verbleiben ist meiner Ansicht nach gängige Praxis. Möchte man die Negative gerne ebenfalls erwerben sollte man im Vorfeld eine entsprechende Vereinbarung mit dem Fotgrafen treffen. Dies dürfte jedoch, sollte sich dieser darauf einlassen, auch dazu führen das eine höhere Vergütung fällig wird.
Könnte sich also fast schon wieder lohnen die Fotos selbst zu machen.
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