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Ruhestörung durch Nachbars Dauerbesuch

 
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nicky2009
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Herne

BeitragVerfasst am: 21.07.05, 13:01    Titel: Ruhestörung durch Nachbars Dauerbesuch Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!
Ich bin per Zufall hier auf dieses Forum beim googeln gestoßen und vielleicht kann mir hier jemand ein paar Tipps zu meinem Problem geben.
Es geht um folgende Situation:
Wir wohnen in einem 8-Familienhaus in dem nur berufsttätige Singles leben,bis auf eine Ausnahme:der Nachbar über uns....
Dieser ist arbeitslos und den ganzen Tag zu Hause und hat die Wohnung stets voll mit Besuch.Vor allem aber halten sich dort auch seine Freundin und sein 3-jähriger Sohn (aus einer anderen Beziehung) tagtäglich oben auf...diese Personen verursachen einen Riesenkrach,egal zu welcher Zeit.Mehrere Nachbarn inkl.uns haben ihn mehrfach gebeten ein bischen Rücksicht auf uns Schichtarbeiter zu nehmen....ohne Erfolg..selbst die Abmahnung vom Vermieter wird ignoriert,mit dem Komentar:Gegen Kinderlärm kann man nichts machen und das Haus sei nun mal hellhörig....wir haben sogar Schläge von ihm angedroht bekommen weil wir den Vermieter eingeschaltet haben...
meine Frage ist nun:liegt unser Nachbar im Recht?Da weder die Freundin noch das Kind hier ordnungsgemäß gemeldet sind(also nur offiziell zu Besuchjavascript:emoticon('Ausrufezeichen')
Ausrufezeichen).....
Was können wir noch tun?javascript:emoticon('Frage')
Frage
Ich hoffe ,hier ein paar wertvolle Tipps zu bekommen und bedanke mich schon einmal im voraus....
LG
nicky2009javascript:emoticon('Smilie')
Smilie
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 21.07.05, 13:55    Titel: Antworten mit Zitat

Die meisten Gerichte entscheiden zu gunsten der Kinder, sprich es ist hinzunehmender Lärm jedenfalls ausserhalb der Ruhezeiten.
Das einfachste und stressfreiste wird sein sich eine neue Wohnung zu suchen.
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RM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 21.07.05, 14:04    Titel: Re: Ruhestörung durch Nachbars Dauerbesuch Antworten mit Zitat

nicky2009 hat folgendes geschrieben::
Was können wir noch tun?


Aus der Entfernung ist der Umfang der Ruhestörung kaum einzuschätzen. Auch gibt es keine Angaben zu den Tageszeiten.
Grundsätzlich muss man sich allerdings zunächst über einen Punkt klar werden: Schichtarbeit ist keine Begründung für Sonderrechte.
Jeder Mieter hat das Recht zum Empfang von Besuchern.
Überlässt der Mieter die Wohnung Dritten zum (Mit-)Gebrauch, geht das ausschließlich den Vermieter etwas an, keinesfalls aber die Nachbarn.
Wer der Meinung ist, er müsste eine Ordnungswidrigkeit anzeigen, möge dies tun. Bei einer unterlassenen Anmeldung wird das Einwohnermeldeamt die zuständige Stelle sein. Ansprüche, welcher Art auch immer, können gegen einen Mitbewohner im Haus aus einer melderechtlichen Ordnungswidrigkeit nicht abgeleitet werden.
Kinderlärm ist von den Mitbewohnern weitgehend hinzunehmen. Weitgehend darf allerdings nicht als Freibrief für extreme Lärmerzeugung verstanden werden.
Eine gewisse Geräuschentwicklung muss in einem Merfamielienhaus jeder Mieter hinnehmen. Allerdings gibt es auch außerhalb von Ruhezeiten für niemanden ein Recht zur Erzeugung von Lärm.
Wenn man bei Berücksichtung dieser Ausführungen noch immer der Mienung ist, dass die Nachbarn zu laut wären, wäre der nächste Schritt die Mitteilung an den Vermieter. Dabei wird man allerdings ziemlich konkret benennen müssen, was wann passiert ist. Anschließend kommt eine Mietminderung in Betracht. Nur als Tipp: der Vermieter wird zur Unterbindung der Ruhestörung als Verbündeter benötigt. Man sollte sich also vorher überlegen, ob Tritte ans Schienbein sinnvoll sind.
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 21.07.05, 14:05    Titel: Antworten mit Zitat

Der Lärm spielender Kinder muss in gewissem Umfang von jedem Hausbewohner hingenommen werden. Allerdings müssen die Eltern, insbesondere während der allgemeinen Ruhezeiten – mittags von 13.00 bis 15.00 Uhr und abends ab 22.00 Uhr bis zum nächsten Morgen 7.00 Uhr – darauf achten, das Mitbewohner nicht unzumutbar gestört werden.
(OLG Düsseldorf WM 97, 221 ; LG Regensburg NZM 99, 220) u.a.
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Raid
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: 11.09.05, 13:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich muss den Thread nochmal aus der Versenkung holen.

Mich würde interessieren ob man dieses Urteil irgendwie auch auf Häuser ummünzen kann. Sagen wir als Beispiel folgendes Problem: eine Siedlung wo alle eigene Häuser mit Grundstück haben und die Leute hinter einem beliebigen Grundstück bekommen gerade immer Sonntag Mittag zwischen 13 und 15 Uhr Besuch mit Ihren Kindern die dann immer "du duuuu du du duuuuuu du" im Garten singen und laut wild rumschreien.

Ich verstehe ja irgendwo die Situation, wir waren alle mal klein der eine hat mehr oder weniger geschrien.

Aber muss ausgerechnet am Sonntag Mittag wo man sich von der stressigen Woche erholen will im Garten solch ein Lärm durch Kinder sein den man selbst bei geschlossenem Fenster hört? Ich weiß nur das laut Siedlungsverodnung der Betrieb von elektrischen Geräten zwischen 13 und 15 Uhr verboten ist. Aber von Kinderlärm konnte ich noch nix finden. Dumm ist natürlich wenn die Eltern die Einstellung haben "ach lass doch die kleinen Kinder doch spielen" und es nicht einsehen für Ruhe zu sorgen.
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