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Hallo,
Vom Arbeitsgericht München habe ich einen Beschluss erhalten, den ich nicht so recht verstehe. Zwar könnte ich meinen Anwalt fragen, mache mich aber lieber hier im Forum zum Deppen "In Sachen Joachim XXXXXX ./. Freistaat Bayern erläßt das Arbeitsgericht München, Kammer 33 ohne mündliche Verhandlung durch Richter m Amtgericht Dr. XXXX folgenden Beschluss.
Für die mit Beschluss vom 31.05.2005 bewilligte Prozesskostenhilfe, werden die zu zahlenden Monatsraten auf Euro Null festgesetzt.
Bedeutet das nun, dass ich keine Prozesskosten zu zahlen habe ? Bedeutet es das ich keine Anwaltskosten zu tragen habe? Oder bedeutet es, dass mir keine Ratenzahlung bewilligt wurde? (für was auch immer)
Ich möchte mich nicht wegen meiner Unkenntniss bei meinem Anwalt blamieren, daher mal hier ganz vorsichtig eine Anfrage ob jemand was mit dem Beschluss anfangen kann. DANKE !
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