Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - 16 Jähriger alleine nach Tunesien
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

16 Jähriger alleine nach Tunesien

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Reiserecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
huhn
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.12.2004
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 11.09.05, 22:54    Titel: 16 Jähriger alleine nach Tunesien Antworten mit Zitat

Guten Abend,

vielleicht kann mir jemand behilflich sein. Und zwar.

Familie A fliegt in den Herbstferien nach Tunesien. Nun fragt ein Sohn ob sein Freund mitfliegen kann.
Familie A sagt kein Problem, nur es gibt keine freien Plätze mehr auf ihrem Flug. Der 16 jahrige würde zwar jeweils am gleichen Tag ankommen und abfliegen wäre halt aber ganz allein.
Wie sieht das aus, kann ein 16jähriger alleine so eine Strecke fliegen? Wie sieht es mit der Verantwortlichkeit aus?

Wäre schön wenn mir einer hierzu ein paar Tips geben könnte.

Danke
dat huhn
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 12.09.05, 08:08    Titel: Antworten mit Zitat

Die Bestimmungen für Minderjährige ohne Begleitung (in der Fachsprache UMs) können von Fluglinie zu Fluglinie unterschiedlich sein. Meist jedoch gelten besondere Vorschriften nur für Kinder von 4 bis 11 Jahren.

Jugendliche also haben meist von der Fluglinie her keine besonderen Bestimmungen. Wohl aber die Länder, in die man einreisen möchte. Hier sollte man die Botschaft kontaktieren.

Meist werden benötigt: eine eigener Ausweis (Kinderausweis oder Reisepass) sowie eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten (manchmal auch in Englisch oder einer anderen Sprache, manchmal auch beglaubigt).

Bzgl. Verantwortung wird sich diese in die Eigenverantwortung des Jugendlichen entsprechend seines Alters und die normale Aufsichtspflicht eines Erziehungsberechtigten bezogen auf das Alter des Jugendlichen aufteilen.

Gruß
Peter
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 12.09.05, 10:17    Titel: Antworten mit Zitat

Das dürfte kein Problem sein.
Ich bin mit 16 alleine nach Marokko geflogen, ohne Einverständniserklärung o.ä.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 12.09.05, 10:36    Titel: Antworten mit Zitat

Man muss unterscheiden zwischen vorgeschriebenen Reisedokumenten und einer dann tatsächlich stattgefundenen Kontrolle.

Gerade hatte ich in einem anderen Forum eine Zurückweisung eines Kindes mit Opa auf Flug Amsterdam nach Gambia (wobei die Reisenden alle Voraussetzungen erfüllten und wir immer noch nicht klären konnten, weshalb der Reise verweigert wurde).

Nicht zu unterschätzen das Risiko, dass man bei Ausreise nochmals kontrolliert werden könnte.

Daher empfehle ich alle Informationen vorher abzuklären, als dann am Flughafen nicht befördert zu werden.

Gruß
Peter
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
huhn
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.12.2004
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 12.09.05, 12:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

danke Euch für die Antworten.
Ich werd mich dann mal mit der tunesischen Botschaft in Verbindung setzten und nachfragen.

Werde dann berichten.

Danke
Dat huhn
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
huhn
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.12.2004
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 12.09.05, 12:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ich nochmal, Winken

habe gerade auf der Seite vom Auswärtigen Amt gestöbert.
Da steht folgendes:
Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Vollmacht der / des Sorgeberechtigten mit sich führen.

nur von wem beglaubigt, Notar, Rechtsanwalt?

LG
dat huhn
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 12.09.05, 12:32    Titel: Antworten mit Zitat

Beglaubigungen machen normalerweise Notare.

mfg
Peter
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Reiserecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.