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Verfasst am: 11.09.05, 22:54 Titel: 16 Jähriger alleine nach Tunesien
Guten Abend,
vielleicht kann mir jemand behilflich sein. Und zwar.
Familie A fliegt in den Herbstferien nach Tunesien. Nun fragt ein Sohn ob sein Freund mitfliegen kann.
Familie A sagt kein Problem, nur es gibt keine freien Plätze mehr auf ihrem Flug. Der 16 jahrige würde zwar jeweils am gleichen Tag ankommen und abfliegen wäre halt aber ganz allein.
Wie sieht das aus, kann ein 16jähriger alleine so eine Strecke fliegen? Wie sieht es mit der Verantwortlichkeit aus?
Wäre schön wenn mir einer hierzu ein paar Tips geben könnte.
Die Bestimmungen für Minderjährige ohne Begleitung (in der Fachsprache UMs) können von Fluglinie zu Fluglinie unterschiedlich sein. Meist jedoch gelten besondere Vorschriften nur für Kinder von 4 bis 11 Jahren.
Jugendliche also haben meist von der Fluglinie her keine besonderen Bestimmungen. Wohl aber die Länder, in die man einreisen möchte. Hier sollte man die Botschaft kontaktieren.
Meist werden benötigt: eine eigener Ausweis (Kinderausweis oder Reisepass) sowie eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten (manchmal auch in Englisch oder einer anderen Sprache, manchmal auch beglaubigt).
Bzgl. Verantwortung wird sich diese in die Eigenverantwortung des Jugendlichen entsprechend seines Alters und die normale Aufsichtspflicht eines Erziehungsberechtigten bezogen auf das Alter des Jugendlichen aufteilen.
Man muss unterscheiden zwischen vorgeschriebenen Reisedokumenten und einer dann tatsächlich stattgefundenen Kontrolle.
Gerade hatte ich in einem anderen Forum eine Zurückweisung eines Kindes mit Opa auf Flug Amsterdam nach Gambia (wobei die Reisenden alle Voraussetzungen erfüllten und wir immer noch nicht klären konnten, weshalb der Reise verweigert wurde).
Nicht zu unterschätzen das Risiko, dass man bei Ausreise nochmals kontrolliert werden könnte.
Daher empfehle ich alle Informationen vorher abzuklären, als dann am Flughafen nicht befördert zu werden.
habe gerade auf der Seite vom Auswärtigen Amt gestöbert.
Da steht folgendes:
Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Vollmacht der / des Sorgeberechtigten mit sich führen.
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