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Das Verwarnungsgeld nach Ordnungwidrigkeitengesetz ist eine Durchbrechung unseres Rechtsstattsprinzips, ist es ordnungsgemäß verhängt sind keine Rechtsmittel mehr möglich. Darum macht § 56 (2) OWiG es von der Zustimmung des Betroffenen abhängig, dazu ist dieser über sein Weigerungsrecht zu belehren und nach seiner Zustimmung zu fragen.
Mich macht es nachdenklich in welchem Maße gegen diese Verfahrensvorschrift von Polizeibeamten verstoßen wird.
Potsdam, eine Streife hält mich an, die auf mich zukommende Beamtin begrüßt mich mit den Worten "Das kostet sie 20€", ich bezahle. In einem Schreiben an den Polizeipräsidenten verlange ich die Rückerstattung weil der Verwaltungsakt durch den Verfahrensfehler nicht zustandegekommen ist. In der Antwort stellt sich heraus das die Beamtin wahrheitswidrig behauptet hat mich belehrt und befragt zu haben.
Das es sich leider um keinen Einzelfall handelt kann jeder selbst feststellen, RTL - DokuSoap "Ärger im Revier". Beinahe wöchenlich ist dort zu sehen wie Polizeibeamte die Betroffenen wortreich über die begangenen Verkehrsverstöße belehren, und dann selbst vor laufender Kamera gegen geltendes Recht verstoßen. Ich habe bis heute 23 solcher Fälle per Aufzeichnung dokumentiert. Dabei kann man ja davon ausgehen das diese Filme vor der Aussendung durch die zuständigen Polizeibehörden geprüft und dann erst freigegeben werden. Also fällt dieser Rechtverstoß schon gar nicht mehr auf. Eines ist jedoch völlig klar, diese Praxis ist Willkür, sie ist mit unserer Verfassung nicht zu vereinbaren.
Meine Frage ans Forum: Was sollen wir tun? Weiter hinnehmen das Polizeibeamte sich nicht an Recht und Gesetz halten, verbunden mit dem unguten Gefühl was die auch sonst noch alles nicht wissen?
Was sollen wir tun? Weiter hinnehmen das Polizeibeamte sich nicht an Recht und Gesetz halten(...)?
Wie wäre es, wenn man sich selbst an Recht und Gesetz hielte, um gar nicht erst in diese Situation zu geraten? _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Verfasst am: 08.09.05, 04:49 Titel: Nicht sehr sachdienlich!
Klein-Fritzchen: Ich hab kein Problem, aber soll der unbedarfte Bürger über den Leisten gezogen werden?
Gammaflyer: Wunderbarer Rat, dann brauchen wir auch keine Strafprozessordnung mehr.
Nebelhoernchen: Na klar, die gefilmten Beamten führen sich extra so auf, weil es keine Ö.R. Sender sind.
Also gebe ich mir mal selbst einen hilfreichen Rat: Mit Polizeibeamten nie ohne Zeugen reden, siehe Potsdam. Sich das Geld dann zurückholen. Ist kein Problem, der Verfahrensfehler macht den ganzen Verwaltungsakt hinfällig. Ich denke nur so wird sich an dieser Situation was ändern.
Gaanz neu hier und gleich den Rechtsstaat in Frage stellen.
Zitat:
Das Verwarnungsgeld nach Ordnungwidrigkeitengesetz ist eine Durchbrechung unseres Rechtsstattsprinzips, ist es ordnungsgemäß verhängt sind keine Rechtsmittel mehr möglich.
FALSCH. Die Verwarnung ist ein Angebot, eine geringe OWi möglichst unbürokratisch aus der Welt zu schaffen. Mit einer Vw wird ein Fehlverhalten vorgeworfen, ohne darüber zu entscheiden.
Wer nicht einverstanden ist, kann seine gegenteilige Meinung kundgeben. Wenn dem nicht entsprochen wird, folgt ein Bußgeldbescheid, gegen den man Einspruch einlegen kann.
Jetzt verrat mir mal, wieso du glaubst, es ist kein Rechtsmittel möglich???
das schon. sobald die vowi jodoch angenommen wurde, ist alles vorbei. Rechtsmittel können nicht mehr eingelegt werden.
Warum wohl? man erklärt sich ja gerade einverstanden und verzichtet auf eine rechtliche Überprüfung. Wenn ich auf Berufung und Revision vor Gericht verzichte, kann ich später auch nicht mehr behaupten, das sei ein Verstoß gegen Verfassungsrecht.
Und falls eine derartige Einverständniserklärung in der Zahlung nicht zu sehen sein sollte: Dann kann mans anfechten. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Wurde ich nicht über mein Weigerungsrecht belehrt und auch nicht gefragt, wie kann ich mich da mit dem Verwarnungsgeld einverstanden erklären? Zahle ich weil der Polizist den Anschein erweckte als stände es einzig in seinem Ermessen ein Verwarnungsgeld zu verhängen, soll das dann auch noch als Einverständnis gelten?
Halte ich mich nicht an Rechstvorschriften werde ich zur Ordnung gerufen, Verwarnungsgeld, Bußgeld, Strafe. Und was ist mit Polizisten die sich nicht an geltendes Recht halten? Wollen wir das grundsätzlich der Polizei zubilligen?
Wann kommt mal eine ernsthafte Antwort?
Wenn das das schlimmste sein soll, was Polizeibeamte so falsch machen, dann kann ich nur sagen: Hut ab ! _________________ Wenn alle das täten, was viele mich könnten, käme ich nicht mehr zum Sitzen!
Es gibt sehr wohl ein Rechtsmittel gegen Verwarnungen: Nämlich die Verwarnung nicht anzunehmen.
Wer eine Verwarnung annimmt und sich später darüber ärgert, ist selbst schuld. _________________ Disclaimer: Das ist keine Rechtsberatung, sondern die Äußerung eines rein privaten Diskussionsbeitrags, der in Bezug auf die Rechtslage auch völlig abwegig sein kann.
wenn die Verwarnung ausgesprochen wurde, der Beamte nicht belehrt und der Bürger dann bezahlt und nicht weiß, (dass er nicht zahlen muss; bin nicht ganz sicher), dann ist die Verwarnung Formfehlerhaft.
Entweder man widerspricht nachträglich, die Polizei erkennt den Widerspruch an, überweist das Geld zurück und führt ein förmliches Bußgeldverfahren durch oder, wenn die Behörde nicht mitmacht, kann man Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen. Das Gericht wird, falls die Belehrung nicht nachweisbar ist, die Verwarnung aufheben. § 62 OWiG, der im übrigen auch bei der Verwarnung ohne Verwarnungsgeld möglich ist. _________________ mfg
Klaus
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