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Familie M.bekommt Post von ihrem Versicherungsmakler, über den sie eine Hausratversicherung abgeschlossen hatte.
Text
S.g.Familie M.,
eine Umstellung im EDV-System hat ein Missverständnis mit dem Versicherer ergeben. Demnach haben wir versäumt, die Beiträge für die Jahre 2002,2003,2004 einzufordern.
Wir bitten Sie, unser Versehen zu entschuldigen.
Bitte überweisen Sie die in den Rechnungen angegebenen Beträge auf das angegebene Konto."
Familie M. hatte bei Vertragsabschluss eine Einzugsermächtigung an den Makler erteilt.
Frage: Muß Familie M die Beiträge bezahlen, obwohl der Fehler eindeutig beim Makler liegt(was dieser im Schreiben ja auch zugeibt)?
Wieso sollte die Forderung der Versicherungsgesellschaft gegen Sie nicht mehr bestehen, nur weil die Versicherung die Beiträge irrtümlich nicht von Ihrem Konto abgebucht hat? Der Makler ist nur ein Vermittler, den Versicherungsvertrag haben Sie mit der Gesellschaft abgeschlossen. Und verjährt ist die Forderung der Gesellschaft auch noch nicht. Also, worauf wollen Sie konkret hinaus?
UTE hat folgendes geschrieben::
Guten Abend,
nehmen wir einmal folgenden Fall an:
Familie M.bekommt Post von ihrem Versicherungsmakler, über den sie eine Hausratversicherung abgeschlossen hatte.
Text
S.g.Familie M.,
eine Umstellung im EDV-System hat ein Missverständnis mit dem Versicherer ergeben. Demnach haben wir versäumt, die Beiträge für die Jahre 2002,2003,2004 einzufordern.
Wir bitten Sie, unser Versehen zu entschuldigen.
Bitte überweisen Sie die in den Rechnungen angegebenen Beträge auf das angegebene Konto."
Familie M. hatte bei Vertragsabschluss eine Einzugsermächtigung an den Makler erteilt.
Frage: Muß Familie M die Beiträge bezahlen, obwohl der Fehler eindeutig beim Makler liegt(was dieser im Schreiben ja auch zugeibt)?
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