Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Auslandsüberweisung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Auslandsüberweisung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
german007
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.09.2005
Beiträge: 4
Wohnort: Karsruhe

BeitragVerfasst am: 11.09.05, 23:00    Titel: Auslandsüberweisung Antworten mit Zitat

Wer ist verantwortlich für eine Auslandsüberweisung z. B. nach Asien, wenn das Geld auf dem dortigen Konto nicht ankommt?
Kann man den Betrag von der überweisenden Bank zurückfordern.
Sind Fristen zu beachten?
_________________
Merci
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden MSN Messenger
Gast






BeitragVerfasst am: 12.09.05, 06:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Insofern ich weiss kann man das Geld nur innerhalb 24 Stunden stornieren. Ansonsten ist es weg. Nur Geld was zb per Dauerauftrag von Deinem Konto abgebucht wird, kann man innberhalb von 6 Wochen zurückholen. Leider selbst vor kurzem pech gehabt...

Gruss
Nach oben
Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 12.09.05, 08:12    Titel: Re: Auslandsüberweisung Antworten mit Zitat

Hallo,

german007 hat folgendes geschrieben::
Wer ist verantwortlich für eine Auslandsüberweisung z. B. nach Asien, wenn das Geld auf dem dortigen Konto nicht ankommt?


In den meisten Fällen liegt der Fehler darin, dass die Empfängerbankdaten nicht korrekt angegeben sind. Da jedes Land andere Standards und Traditionen hat, wie Kontonummern und Bankbezeichnungen aufgebaut sind, kommt es hier häufig zu Verwechselungen.
Der Fehler kann natürlich auch von der überweisenden Bank, der Empfängerbank oder jeder dazwischengeschalteten Bank gemacht worden sein.
Auch ist nicht ausgeschlossen, dass die Aussage, das Geld sei nicht eingegangen eine Schutzbehauptung des Empfängers ist.
Also: Bei der überweisenden Bank einen Nachforschungantrag stellen. Und Geduld haben. Die Antwort kann Wochen dauern.

german007 hat folgendes geschrieben::

Kann man den Betrag von der überweisenden Bank zurückfordern.
Sind Fristen zu beachten?


Leider nein. In BGB § 676a ff. ist eine maximale Überweisungsdauer von 5 Tagen und eine verschuldensunabhängige Haftung der überweisenden Bank vorgeschrieben. Diese gilt aber nur für Zahlungen in Euro in Europa.

Eine Rückforderung kann daher nur von demjenigen erfolgen, der den Fehler gemacht hat. Daher der Nachforschungsantrag.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
german007
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.09.2005
Beiträge: 4
Wohnort: Karsruhe

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 20:03    Titel: Auslandsüberweisung Antworten mit Zitat

natürlich habe ich einen Nachforschungsantrag gestellt... Die Bank sat, sie hätte das Geld an die Empfängerbank überwiesen und den Vorgang damit abgeschlossen.
_________________
Merci
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden MSN Messenger
Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 09:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ganz so einfach geht es für die Bank nicht. Sie muss schon mitteilen, wann der Betrag welchem Konto bei der Fremdbank gutgeschrieben wurde (oder dass die Fremdbank nicht auf die Nachfrage geantwortet hat)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
german007
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.09.2005
Beiträge: 4
Wohnort: Karsruhe

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 22:02    Titel: Auslandsüberweisung Antworten mit Zitat

ja, die Bank hat mir schriftlich die Daten der Überweisung auf die State Bank of India mitgeteilt..
Aber diese Bank meldet sich nicht.. Was kann ich denn von Deutschland aus unternehmen?
_________________
Merci
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden MSN Messenger
data
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.04.2005
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 22.09.05, 20:24    Titel: Antworten mit Zitat

Probleme im Ausland sind mit hohen Kosten verbunden! Ich würde die Bescheinigung der Bank übersetzt an den Zahlungsempfänger schicken! Damit wurde Ihnen ja bestätigt, dass Sie gezahlt haben und das das Geld auch angekommen ist!

Ist das nicht auch schuldbefreiend?

Der Zahlungsempfänger kann sich dann an seine Hausbank wenden und SEINE Forderung geltend machen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.